Darum gehts
- In Crans-Montana verursachte ein Brand an Neujahr 41 Todesopfer, über 100 Verletzte
- Bund prüft Solidaritätsbeiträge von 30'000 bis 50'000 Franken pro Opfer
- Kanton Wallis bietet bereits 10'000 Franken Soforthilfe und Stiftung mit 10 Mio CHF
Bund will 50’000 Franken pro Opfer zahlen
Wie reagiert Bundesbern finanziell auf die Brandkatastrophe von Crans-Montana? Der Bundesrat will einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken pro Opfer auszahlen. Anspruch hätten die Angehörigen der Verstorbenen sowie Personen mit Spitalaufenthalt, gaben Bundespräsident Guy Parmelin (SVP) und Justizminister Beat Jans (SP) in Bern bekannt.
Der Solidaritätsbeitrag solle Betroffenen eine rasche und unbürokratische Unterstützung bieten zur Überbrückung akuter finanzieller Engpässe. Zudem erachtet der Bundesrat einen solchen Beitrag auch als «wichtiges Zeichen gesellschaftlicher Solidarität» und als Ausdruck der Anteilnahme des Bundes. Der Solidaritätsbeitrag soll denselben Personen ausbezahlt werden, die den Soforthilfebeitrag des Kantons Wallis erhalten.
Doch es gibt noch Hürden: Über das dringliche Bundesgesetz dafür muss das Parlament entscheiden, auch ein Referendum ist möglich.
Medienkonferenz fertig
Damit endet die Medienkonferenz in Bern. Eine Zusammenfassung folgt bald.
Was will man mit dem Runden Tisch erreichen?
Jetzt kommt die Rede nochmals auf den Runden Tisch. Ein erstes exploratorisches Gespräch habe am vergangenen Freitag stattgefunden, sagt Michael Schöll vom Bundesamt für Justiz. Ein runder Tisch sei ein längerfristiger Prozess, der sorgfältig vorbereitet werden müsse. Zunächst gehe es darum zu klären, welche Fragen überhaupt verhandelt werden können.
Die Teilnahme sei freiwillig, sagt der Amtschef weiter. Für potenziell haftpflichtige Parteien könne ein Interesse bestehen, weil sie so unter Umständen langwierige Gerichtsverfahren über viele Jahre vermeiden und schneller zu einer Lösung kommen könnten.
Parmelin zu Italien-Kritik
Ein Journalist spricht die teils scharfe Kritik aus Italien an und fragt, wie der Bundesrat darauf reagiert hat. Der Bundesrat habe verschiedene Schritte unternommen, sagt Parmelin. So habe er am Rande der Olympischen Spiele mit Italiens Präsident Sergio Mattarella gesprochen. Über Aussenminister Ignazio Cassis habe es zudem direkte Kontakte mit der italienischen Regierung gegeben.
In Italien werde die Katastrophe teilweise aus der Perspektive des eigenen Rechts beurteilt und nicht aus jener der Schweizer Rechtsordnung. Bei Besuchen von Opfern, etwa in einem Spital in Mailand, habe er zudem selbst gesehen, wie stark die Betroffenen belastet seien.
Kann der Bund Geld von Barbesitzern zurückverlangen?
Ein Journalist will wissen, ob der Staat Gelder zurückfordern kann, sobald Urteile vorliegen und Verantwortliche – etwa die Barbetreiber, das Ehepaar Moretti – zur Kasse gebeten werden.
Beat Jans verweist auf das Subsidiaritätsprinzip der Opferhilfe: Zuerst würden die Verantwortlichen und deren Versicherungen belangt, staatliche Leistungen seien nur ergänzend. Trete der Staat in Vorleistung, nehme er nach einer Verurteilung Regress – das sei das übliche Vorgehen und gelte auch in diesem Fall.
Kritische Fragen an Bundesrat
Ein Journalist verweist auf jährlich rund 10’000 Brände in der Schweiz mit Tausenden Verletzten und Dutzenden Toten und fragt, weshalb ausgerechnet in diesem Fall zusätzliche Unterstützung gewährt wird. Es drohe eine Ungleichbehandlung mit zwei Kategorien von Opfern. Wie beurteile der Bundesrat diese Kritik, fragt er.
Beat Jans sagt, es handle sich um eine ausserordentliche Situation. Das bestehende Opferhilfesystem sei auf Einzelfälle ausgelegt und stosse bei so vielen Betroffenen an seine Grenzen.
Jans weiter: «Die Ausserordentlichkeit zeigt sich etwa an der hohen Opferzahl und der belastenden Identifikation der Verstorbenen, bei der Angehörige teils tagelang im Ungewissen gewesen sind.» Zudem hätten spezialisierte Spitalplätze gefehlt, weshalb viele Schwerverletzte im Ausland behandelt werden mussten.
International unter Beobachtung
Jans äussert sich bewusst auch auf Italienisch, Französisch und Englisch. Der Hintergrund ist klar: Die Opfer der Brandkatastrophe kommen auch aus dem Ausland, die Schweiz steht international unter Beobachtung.
Theoretisch Referendum möglich
Ein Referendum ist möglich. Würde es erfolgreich ergriffen, hätte am Ende also das Schweizer Stimmvolk das letzte Wort über die Solidaritätszahlungen des Bundes.
Warum will der Bund zahlen?
Was sind die Gründe für die Unterstützung durch den Bund? Diese Frage steht auch politisch im Fokus. Jans macht klar: Man stütze den Entscheid auf eine Analyse der Bewältigung bisheriger Krise – wie Parmelin ausgeführt hat. «Die Gerichte werden entscheiden, wer für die Schäden haftet», so Jans. Bereits jetzt zeichne sich aber eben ab, dass die Haftungssummen der Versicherungen kaum ausreichen dürften, um den Schaden der Brandkatastrophe von Crans-Montana zu decken. Zudem müssten die Ansprüche aller Opfer und ihrer Angehörigen koordiniert werden, was sehr aufwendig sei. Man wolle den Angehörigen jahrelangen Auseinandersetzungen vor Gericht ersparen. Diese Katastrophe stelle auch die Justiz vor grosse Herausforderungen.
Was ist das Ziel des Runden Tisches?
Jetzt äussert sich Jans zum geplanten Runden Tisch: Ziel sei es, dass Opfer, Angehörige, Versicherungen, weitere leistungspflichtige Stellen sowie betroffene Behörden auf freiwilliger Basis möglichst eine Vergleichslösung finden können.
Parlament entscheidet bereits im März
Die eidgenössischen Räte – National- und Ständerat – sollen das dringliche Gesetz bereits in der Frühjahrssession im März verabschieden, damit die Gelder rasch ausbezahlt werden können. Die Gelder könnten dann noch diesen Frühling ausbezahlt werden.
Es ist eine der schwersten Katastrophen der jüngeren Schweizer Geschichte: In der Bar Le Constellation im Skiort Crans-Montana VS ist es in der Neujahrsnacht zu einem verheerenden Brand gekommen. 41 Personen kamen ums Leben – weit über 100 Personen wurden verletzt, viele davon schwer.
In Bern stellt sich nun die politische Grundsatzfrage: Soll sich der Bund finanziell an der Unterstützung der Opfer beteiligen – oder liegt die Verantwortung in erster Linie beim Kanton Wallis? Und: Würde eine solche Hilfe die Betroffenen besserstellen als Opfer anderer Katastrophen? Der Bundesrat hat bereits einen Solidaritätsbeitrag angekündigt – nun geht es um die konkrete Ausgestaltung und die Höhe der Unterstützung. Am Mittwochnachmittag treten deshalb Bundespräsident Guy Parmelin (66, SVP), Justizminister Beat Jans (61, SP) und Michael Schöll (51), Direktor des Bundesamts für Justiz, vor die Medien.
Hilfe aus verschiedenen Quellen
Im Vorfeld sickerte bereits durch: Der Bund prüft Solidaritätsbeiträge in der Höhe von 30'000 bis 50'000 Franken für schwer verletzte Opfer und Angehörige von Verstorbenen. Ein entsprechender Bericht der «NZZ am Sonntag» deckt sich mit Informationen von Blick. Die Beiträge kämen zusätzlich zu den 10'000 Franken Soforthilfe des Kantons Wallis sowie zur geplanten Stiftung, die der Kanton mit zehn Millionen Franken alimentieren wolle.
Der Bundesrat könnte dafür ein dringliches Gesetz vorlegen – eine Art Blitz-Gesetz. Wie rasch kann das umgesetzt werden? Blick berichtet ab 13.15 Uhr live über die Medienkonferenz in Bern.