50'000 für Crans-Montana-Opfer – andere erhalten weniger
Politiker warnen vor «Zweiklassen-Opfergesellschaft»

Der Bundesrat will den Betroffenen der Tragödie von Crans-Montana mit 50'000 Franken unter die Arme greifen. Unter Politiker und Politikerinnen stösst der Plan auf Widerstand – die Lex Crans-Montana schaffe Ungleichheiten. Wie viel erhalten andere Opfer? Ein Überblick.
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Der Bund will Betroffenen der Crans-Montana-Tragödie 50'000 Franken zahlen.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bund zahlt 156 Betroffenen der Crans-Montana-Tragödie 50'000 Franken pauschal
  • Entscheid bricht mit bisherigen Opferhilferegeln und sorgt für Kritik
  • Geplante Gesamtkosten: 7,5 Millionen CHF, Parlament entscheidet in Frühlingssession
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Céline ZahnoRedaktorin Politik

Es ist ein aussergewöhnliches Tempo, das der Bundesrat anschlägt. Schwerverletzte sowie die Angehörigen der Todesopfer sollen vom Bund einen Solidaritätsbeitrag von 50’000 Franken erhalten. Insgesamt spricht Justizminister Beat Jans (61) von einem Kredit über 7,5 Millionen Franken. Stimmen die Kammern in der Frühlingssession zu, fliesst das Geld bereits in wenigen Wochen.

Nicht nur das Tempo ist aussergewöhnlich – auch der Entscheid ist historisch. Er bricht nämlich mit den Grundsätzen der Schweizer Opferhilfe. Normalerweise sind die Kantone zuständig, die Gelder streng gedeckelt und die Auszahlungen subsidiär – das heisst, der Staat springt erst ein, wenn Versicherungen oder Täter nicht zahlen können. Im Fall von Crans-Montana hingegen fliesst der Bundesbeitrag zusätzlich zu den 10'000 Franken Soforthilfe des Kantons Wallis und den regulären Mitteln, die später noch dazukommen. Eine Stiftung für «kurz-, mittel- und langfristige» Unterstützung ist derzeit mit 17 Millionen Franken dotiert – 10 Millionen will der Kanton zahlen. 

Politiker warnen vor «Zweiklassen-Opfergesellschaft»

Im Parlament dürfte dieser Plan auf Widerstand stossen. «Es ist falsch, dass der Bund hier einspringt», sagt etwa der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod (41) zu Blick. «Wir haben existierende Regeln, und die müssen für alle Opfer gleich sein.» Nantermod argumentiert, dass jährlich 900'000 Unfälle passieren, bei denen der Bund nie zahlt. Zudem dürfe ein Solidaritätsbeitrag keine Pauschale sein, sondern müsse sich am individuellen Leid orientieren. So ist es auch bei den kantonalen Genugtuungen geregelt.

Auch von links kommt Gegenwind. Die Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt (58) warnt vor einer Zweiklassen-Opfergesellschaft: «Wenn man findet, die bisherigen Zahlungen seien zu wenig grosszügig, dann muss man das Opferhilfegesetz für alle revidieren, anstatt eine Lex Crans-Montana zu schaffen.» Man dürfe keine Ungleichheiten schaffen. Für die Angehörigen sei schliesslich jeder Verlust gleich tragisch.

So funktioniert die Opferhilfe

Zusätzlich zu den 50'000 Franken will der Bundesrat die Opferhilfestellen in den Wohnkantonen der Betroffenen mit 8,5 Millionen Franken unterstützen. Dafür braucht es kein neues Gesetz: Das Opferhilfegesetz sieht bereits heute vor, dass der Bund «bei ausserordentlichen Ereignissen» zusätzliche Gelder zusprechen kann.

Die Opferhilfe zahlt an zweiter Stelle, wenn Täter oder Versicherungen für die Folgen von Straftaten ungenügend aufkommen. Sie ist kantonal organisiert, primär zuständig ist der Wohnsitzkanton. Er kann auf verschiedene Arten für die finanziellen Folgen einer Straftat aufkommen. Neben der kostenlosen Beratung gibt es einerseits die Soforthilfe, die sofort und einkommensabhängig erfolgt. Längerfristige Beiträge – etwa für Anwälte oder Lohnausfall – hängen hingegen von der finanziellen Situation des Opfers ab. Zusätzlich gibt es die Genugtuung: ein staatliches Schmerzensgeld als Solidaritätsbeitrag für schweres seelisches Leid, unabhängig vom eigenen Einkommen.

Zusätzlich zu den 50'000 Franken will der Bundesrat die Opferhilfestellen in den Wohnkantonen der Betroffenen mit 8,5 Millionen Franken unterstützen. Dafür braucht es kein neues Gesetz: Das Opferhilfegesetz sieht bereits heute vor, dass der Bund «bei ausserordentlichen Ereignissen» zusätzliche Gelder zusprechen kann.

Die Opferhilfe zahlt an zweiter Stelle, wenn Täter oder Versicherungen für die Folgen von Straftaten ungenügend aufkommen. Sie ist kantonal organisiert, primär zuständig ist der Wohnsitzkanton. Er kann auf verschiedene Arten für die finanziellen Folgen einer Straftat aufkommen. Neben der kostenlosen Beratung gibt es einerseits die Soforthilfe, die sofort und einkommensabhängig erfolgt. Längerfristige Beiträge – etwa für Anwälte oder Lohnausfall – hängen hingegen von der finanziellen Situation des Opfers ab. Zusätzlich gibt es die Genugtuung: ein staatliches Schmerzensgeld als Solidaritätsbeitrag für schweres seelisches Leid, unabhängig vom eigenen Einkommen.

Was bedeutet die «Lex Crans-Montana» im Vergleich zu früheren Katastrophen? Ein Blick zurück zeigt, wie der Vorschlag von der bisherigen Praxis abweicht.

Das Luxor-Attentat (1997)

Nach dem Terroranschlag in Ägypten mit 36 in der Schweiz wohnhaften Todesopfern erhielten Opfer und Angehörige eine Genugtuung von ihrem Wohnsitzkanton, wie im Gesetz vorgesehen. Heute sind diese Beträge streng gedeckelt – später mehr dazu. Ehepartner erhielten damals 50’000 Franken vom Wohnkanton, Kinder und Eltern zwischen 20’000 und 30’000 Franken. 

Die Entschädigung von 78 Betroffenen lief über einen speziellen Fonds, der von Reiseveranstaltern und ihren Versicherungsgesellschaften geschaffen wurde. Der Bundesrat zog an der Medienkonferenz einen Vergleich zu Luxor: Damals übernahm der Bund ein Drittel der Mehrkosten. Allerdings wurde kein Geld an die Opfer gezahlt, wie es mit dem Solidaritätsbeitrag vorgesehen ist. 

Das Attentat von Zug (2001)

Nach dem Amoklauf im Kantonsparlament zeigte sich der Kanton Zug vergleichsweise grosszügig. Die Ehepartner der Opfer erhielten von der Opferhilfe als Genugtuung je 60 000 Franken, Konkubinatspartner 40 000 Franken, getrennt lebende Ehepartner 20 000 Franken. Für Kinder und Eltern wurde ein Betrag zwischen 30’000 und 40’000 Franken ausbezahlt. 

Die Entschädigungen und langfristigen Kosten wurden – wie im Gesetz vorgesehen – vom Kanton übernommen. Bis 2005 kostete das rund 8 Millionen Franken. Dazu gehören die Aufwendungen für die Soforthilfe, für das Care Team, für Genugtuungsleistungen, längerfristige Massnahmen und Entschädigungen.

Die Attacke von Salez (2016)

Seit der Verschärfung des Opferhilfegesetzes im Jahr 2009 gibt es strenge Obergrenzen für Genugtuungszahlungen. Für Angehörige betragen sie 35’000 Franken, für Opfer 70’000 Franken. Aufgrund der Teuerung wurden die Beträge 2024 auf jeweils 38’000 und 76’000 Franken erhöht. 

Selbst bei unvorstellbarem Leid, wie der brutalen Messerattacke in einem Zug nahe Salez (SG), bei denen zwei Frauen starben und vier Personen teils schwer verletzt wurden, bleiben die Behörden an diese juristischen Leitplanken gebunden. Damals wurden die Vermögenswerte des verstorbenen Täters im Wert von mehreren zehntausend Franken beschlagnahmt. Sie gingen an die Opferhilfe St. Gallen-Appenzell und kommen in einen Fonds zu Gunsten der Opfer und der Angehörigen der Opfer.

Mordfall Bruggerberg (2019)

Seit der Verschärfung von 2009 erhalten Betroffene von schweren Gewalttaten teils weniger Geld, als ihnen die Gerichte eigentlich zusprechen. Das zeigte etwa der Mordfall Bruggerberg: Das Bezirksgericht Brugg sprach für Mutter und Vater je eine Genugtuung von 80’000 Franken für den tragischen Verlust des Sohnes zu. 

Da der Täter mittellos war, sprang die kantonale Opferhilfestelle ein. Allerdings ist hier der maximale Betrag pro Elternteil auf 35’000 begrenzt. Sie erhielten also nicht einmal die Hälfte des gerichtlich zugesprochenen Betrages. 

Crans-Montana (2026)

Der Entscheid des Bundesrates zur Crans-Montana-Tragödie markiert nun eine Zäsur. Die Landesregierung umgeht das Prinzip der Subsidiarität und der kantonalen Deckelungen mit einem eigenen Gesetz. Es bleibt zu sehen, ob das Parlament diesen Weg absegnet. 

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