Darum gehts
- Die SP Aargau will Cédric Wermuth eine Sondergenehmigung zur Kandidatur ermöglichen
- Wermuth überwand bereits 2023 die Amtszeitbeschränkung mit der Parteitag-Zustimmung
- Die vorgezogene Nomination am 25. April erfordert die Zweidrittelmehrheit der Delegierten
Weiter, weiter und immer weiter. Eigentlich dürfte SP-Nationalrat Cédric Wermuth (40) schon lange nicht mehr im Bundesparlament sitzen. Der Aargauer ist schon seit 2011 im Nationalrat – in seiner vierten Amtszeit. Bei der Aargauer SP gilt aber eigentlich eine Amtszeitbeschränkung von zwölf Jahren. Eigentlich.
Nun soll für Wermuth jedoch schon wieder eine Sondergenehmigung ausgestellt werden. Die Geschäftsleitung der SP Aargau schlägt den Parteitagsdelegierten vor, ihn erneut als Nationalratskandidaten zu nominieren. Dazu schlägt sie eine vorgezogene Nomination vor, wie sie am Freitag mitteilte. Damit Wermuth eine weitere Amtszeit anhängen kann, braucht es eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten.
Genehmigung ist absehbar
Es ist nicht das erste Mal, dass Wermuth eine Ausnahme für sich wünscht. Schon vor den Wahlen 2023 musste er die Hürde der Amtszeitbeschränkung überspringen. Der Parteitag erteilte damals grünes Licht.
Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass Wermuth auch dieses Mal wieder eine Sondergenehmigung erhält – schliesslich ist er gleichzeitig Co-Präsident der SP Schweiz. Diese Kombination sei «politisch besonders wertvoll», wirbt die Geschäftsleitung der Kantonalpartei in ihrer Mitteilung.
Die vorgezogene Nomination am Parteitag vom 25. April schaffe Klarheit für die kommenden politischen Entscheidungen. Denn Wermuth wolle im kommenden Herbst zur Wiederwahl als SP-Co-Chef antreten. Dafür müsse frühzeitig klar sein, ob er weiterhin als Nationalratskandidat seiner Kantonalpartei antreten könne.