Darum gehts
- Bundesrat lehnt autofreie Sonntage wegen gravierender Verkehrsfolgen strikt ab
- Erster autofreier Sonntag 1973 wurde zum Volksfest auf Autobahnen
- 2003 scheiterte Volksinitiative für vier autofreie Sonntage jährlich an der Urne
Nein, nein und nochmals nein. Angeführt von SVP-Verkehrsminister Albert Rösti (58) lehnt es der Bundesrat rundweg ab, die Kantone zu autofreien Tagen auf ihrem Gebiet zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen. Die Regierung erachtet die Auswirkungen auf die Verkehrsströme als viel zu gravierend.
Die Idee autofreier Tage taucht immer mal wieder auf – in neuen Varianten und mit neuen Begründungen. Jetzt, inmitten der Ölkrise infolge des Iran-Kriegs, nimmt sie neue Fahrt auf. SP-Nationalrätin Martine Docourt (46) fordert den Bundesrat auf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Kantone bei der Einführung solcher Sonntage zu unterstützen.
Volksfest auf der Autobahn
Autofreie Sonntage gab es in der Schweiz schon während der Ölkrise in den 1970er-Jahren. Damals reagierte der Bund auf die Erdölkrise und die knappen Benzinvorräte, ausgelöst durch den Jom-Kippur-Krieg zwischen Israel und arabischen Staaten.
Der erste autofreie Sonntag am 25. November 1973 wurde zu einer Art Volksfest. Fussgänger, Rollschuhfahrerinnen und Velofahrer eroberten die gesperrten Autobahnen, Familien zelteten auf dem Asphalt.
Ausnahmen galten nur für dringende Fahrten: Ärzte, Krankenschwestern, Leichentransporte, Hebammen sowie Polizei- und Feuerwehreinsätze.
Docourt begründet das Wiederaufleben der Idee mit der aktuellen geopolitischen Lage – gerade dem Konflikt im Nahen Osten – und der Klimakrise. Beides unterstreiche, wie wichtig es ist, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.
In mehreren Kantonen seien autofreie Sonntage zudem geprüft worden – sie stiessen aber auf rechtliche Schranken, da solche Fahrverbote nur lokal umgesetzt werden könnten.
Bundesrat befürchtet weitreichende Auswirkungen
Der Bundesrat will davon jedoch nichts wissen. Die Sperrung wichtiger Gemeinde- oder Kantonsstrassen verlagere den Verkehr auf umliegende Strassen – auch auf das Gebiet anderer Gemeinden oder eines anderen Kantons. Das könne andere Verkehrsachsen überlasten und zusätzliche Belastungen für die Anwohnerschaft verursachen. Eine ausgewogene Verteilung des Verkehrs müsse daher gewährleistet bleiben.
Noch gröber werde das Problem, wenn Nationalstrassen gesperrt werden sollen. Sie seien zentral für den überregionalen und nationalen Verkehrsfluss. Das Risiko «unerwünschter Verkehrsverlagerungen» würde erhöht, gibt der Bundesrat zu bedenken.
Dabei gelte es auch zu bedenken, dass durch solche Sperrungen auch der ÖV auf der Strasse betroffen wäre. «Dies führt zu Betriebsunterbrüchen, und Fahrpläne und Bahnanschlüsse könnten nicht mehr gewährleistet werden», schreibt die Landesregierung.
Volksinitiative hochkant abgelehnt
Zuletzt wurde in Baselland eine Initiative für autofreie Sonntage eingereicht – und für ungültig erklärt. Der Rechtsdienst des Kantons kam zum Schluss, dass man gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht befugt sei, den motorisierten Verkehr «per Rechtssatz» zu beschränken.
2003 stimmte die Schweizer Bevölkerung sogar an der Urne über die Volksinitiative «für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit – ein Versuch für vier Jahre» ab. Die sogenannte Sonntags-Initiative wurde allerdings hochkant abgelehnt.
Argumentiert wurde damals nicht mit Umweltschutz, sondern mit Lebensqualität. An autofreien Sonntagen sinke der Lärmpegel, Kinder könnten ungestört draussen spielen und es entstünden neue Begegnungszonen.
Die Gegnerschaft wiederum führte den geringen Nutzen bei der CO2-Einsparung ins Feld. Weiter seien die Sonntage schädlich für das Gewerbe und die Tourismusregionen. Und so dürfte auch der neuste Anlauf bereits im Parlament ausgebremst werden.