20 Jahre Öffentlichkeitsgesetz
«Wenn sich eine Behörde stur stellt, läuft das Gesetz ins Leere – wie unter Karin Keller-Sutter»

Der Journalist Martin Stoll kämpft seit Jahren gegen Geheimniskrämerei der Behörden. Aktuellster Schauplatz: brisante Zollstreit-Dokumente, die das Staatssekretariat für Wirtschaft geheim hält.
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Transparenz schafft Legitimität und Vertrauen, und sie deckt Systemfehler auf. Vieles hält der Bund aber lieber unter dem Deckel.
Foto: Peter Mosimann

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Lukas Lippert
Beobachter

Eigentlich sollte das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) seit 2006 für Transparenz in Bern sorgen. Doch wenn es politisch brenzlig wird, greift der Staatsapparat noch immer zu kreativen Verschleierungstaktiken. Martin Stoll, Gründer und Geschäftsführer der Transparenzplattform Öffentlichkeitsgesetz.ch, erklärt im Interview, wo die Probleme liegen.

Herr Stoll, als vor 20 Jahren das Öffentlichkeitsgesetz eingeführt wurde, waren Sie einer der wenigen Journalisten, die damit arbeiteten. Wie blicken Sie auf diese Zeit zurück?
Martin Stoll:
Obwohl das Gesetz bereits galt, musste ich damals Dokumente oft mühsam durch Schlichtungsverfahren und Gerichtsprozesse erstreiten. Ich hatte aber im Ausland gesehen – etwa in den USA oder Nordeuropa –, welche wichtigen Recherchen dank diesen Zugangsrechten von Medienschaffenden umgesetzt werden konnten. Deshalb wollte ich dieses Instrument auch in der Schweiz etablieren. Zunächst galt es, das Öffentlichkeitsprinzip in einer Verwaltung durchzusetzen, die naturgemäss ein Interesse an Vertraulichkeit hat, und zugleich bei Medien und Verwaltung Prozesse zu etablieren, die einen möglichst hürdenfreien Zugang zu Verwaltungsdokumenten ermöglichen. Heute ist vieles besser, aber dennoch ist Transparenz nach wie vor keine Selbstverständlichkeit.

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Auch der Beobachter kämpft immer wieder mit Hürden. So mussten wir schon 806 Tage auf ein Dokument warten, obwohl die gesetzliche Frist 20 Tage beträgt.
Es ist so, dass man ab und zu einen langen Atem braucht. Die Verwaltung hat meistens mehr Ressourcen als die Gesuchsteller. Die gute Nachricht ist: Vor Gericht erhält man dafür dann oft recht. Leider gibt es nach wie vor einzelne Verwaltungseinheiten, die versuchen, das Gesetz zu umgehen. Ein aktuelles Beispiel ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) im Kontext des Zollstreits mit den USA. Das Amt lehnt die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht ab und weigert sich in mehreren Schlichtungsverfahren, dem Öffentlichkeitsbeauftragten die umstrittenen Dokumente auszuhändigen.

Die Schlichtungsbehörde muss also den Fall prüfen, ohne die Akten überhaupt gesehen zu haben?
Genau. Damit untergräbt die Behörde von Seco-Chefin Helene Budliger Artieda das System und macht das Schlichtungsverfahren zur Farce. Denn der Öffentlichkeitsbeauftragte hat keine Sanktionsmöglichkeiten und ist auf den Goodwill der Ämter angewiesen. Wenn sich eine Behörde stur stellt, läuft das Gesetz ins Leere. Wir sehen das auch beim Generalsekretariat des Finanzdepartements unter Karin Keller-Sutter: Da geht es um blockierte Dokumentenlisten, die laut Schlichtungsbehörde eigentlich klar zugänglich sein müssten.

Zunehmend werden heikle Diskussionen auch gar nicht mehr protokolliert.
Das ist ein Problem. Nicht selten kommt die Anordnung von ganz oben. Eine Verwaltung hat aber die Pflicht, nachvollziehbar zu dokumentieren, wie es zu einer Entscheidung kommt.

Warum ist Transparenz wichtig für die Demokratie?
Transparenz schafft Legitimität und Vertrauen, und sie deckt Systemfehler auf. Durch die Offenlegung von Sitzungsprotokollen beispielsweise kann der Staat zeigen, wie verantwortungsvoll schwierige Fragen abgewogen wurden. Wer Einblick in Entscheidungsgrundlagen hat, muss weniger spekulieren. Transparenz entschärft darum auch Verschwörungsideologien.

Sie wollen den Verein Öffentlichkeitsgesetz.ch nun für eine «engagierte Zivilgesellschaft» öffnen. Aktuell richtet er sich vor allem an Journalistinnen und Journalisten. Warum dieser Schritt?
Die Zugangsrechte sind für alle da. Wir wollen die Menschen befähigen, professionelle und zielgerichtete Gesuche zu stellen, mit denen ein gesellschaftlicher Mehrwert geschaffen wird, etwa im Umweltbereich oder beim Konsumentenschutz.

Ist die Digitalisierung in Hinsicht auf die Transparenz von Behörden eher eine Chance oder eine Gefahr?
Journalisten und Journalistinnen wie auch die Zivilbevölkerung müssen weiter unangenehm und hartnäckig sein, damit sich die Zugangsrechte weiterentwickeln. Dabei bietet die Digitalisierung eine grosse Chance: Wenn Dokumente konsequent maschinenlesbar in modernen Systemen abgelegt werden, wird der Zugang effizienter. In der Vergangenheit verhinderten Verwaltung und Regierung ein Informatiksystem, das es der Öffentlichkeit ermöglicht hätte, Dokumente zu einem Geschäft leicht zu finden – das rächt sich nun, und die Verwaltung ist mit breit angelegten Zugangsgesuchen konfrontiert. Wir sind darum noch immer weit davon entfernt, dass Transparenz ein normaler Teil einer dienstleistungsorientierten Verwaltung ist.

Hinweis: Durch das Interview kann der Eindruck entstehen, auch das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) habe dem Öffentlichkeitsbeauftragten die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Dies trifft gemäss EFD nicht zu. Bei den im Interview erwähnten Dokumenten handle es sich um anhand von Stichworten generierte Listen aus dem Geschäftsverwaltungssystem des EFD. Das Finanzdepartement habe dem Öffentlichkeitsbeauftragten solche umfangreichen Listen zur Verfügung gestellt. Mehr habe er nicht verlangt. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun klären, ob solche Listen überhaupt in den Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes fallen. 

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