1,6 Millionen, Testament fehlt
Kanton und Gemeinde erben im Aargau Mega-Betrag

1,582 Millionen Franken erbte der Kanton Aargau und die Gemeinde Bergdietikon von einem verstorbenen Bewohner ohne Erben. 530'000 Franken flossen ins Gemeindebudget – ein finanzieller Segen für das defizitäre Dorf.
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Geldsegen für Bergdietikon und den Aargau: Weil ein Verstorbener keine Erben und kein Testament hatte, erben Gemeinde und Kanton knapp 1,6 Millionen Franken.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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  • Bergdietikon AG erbt 1,6 Mio. CHF von kinderlosem 91-Jährigen ohne Testament
  • Gemeinde erhält 530'000 CHF, Kanton kassiert zwei Drittel des Erbes
  • 2025: Neun herrenlose Erbschaften, kleinste bloss 518 Franken
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Joschka SchaffnerRedaktor Politik

In Bergdietikon AG klingeln die Kassen. Nach dem Tod eines 91-jährigen Einwohners erben die Gemeinde und der Kanton sein gesamtes Vermögen.

Stattliche 1,582 Millionen Franken hinterliess der Mann bei seinem Ableben vor vier Jahren – knapp 530'000 Franken davon flossen ins Budget des Aargauer Dorfes. Den Rest heimste der Kanton ein. Denn: Der Mann hatte weder Testament noch Erben, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Grosser Aufwand, nur ein Drittel des Ertrags

«Die Person lebte seit 25 Jahren im Dorf, war nicht speziell verwurzelt oder bekannt», sagt Gemeindeschreiberin Jenny Jaun der Zeitung. Der Fall, der das Inventuramt der Gemeinde stark forderte, wurde aufgrund eines fehlenden Testaments als sogenannte herrenlose Erbschaft behandelt. Zum Nachlass gehörte auch eine Liegenschaft.

«Finanziell sind wir als Gemeinde dankbar für diesen ausserordentlichen Ertrag, zumal wir strukturell ein Defizit ausweisen», sagt Gemeindeschreiberin Jaun. Bedauerlich sei aber, dass trotz des grossen Aufwandes für die Gemeinde ganze zwei Drittel direkt zum Kanton flossen.

Jährliches Staatserbe sehr unterschiedlich

Neun solcher Erbschaften verzeichneten der Kanton und die Gemeindeverwaltungen im Jahr 2025. Der Fall aus Bergdietikon war mit einem Gesamtwert von rund 1,6 Millionen Franken der grösste. Hingegen belief sich das kleinste Erbe – aus einem Todesfall in Wettingen – auf lediglich 518 Franken. Beim zweithöchsten Fall, in Kölliken, flossen immerhin 44'715 Franken an Staat und Gemeinde.

Grundsätzlich gilt: Kinder, Ehegatten und eingetragene Partner erhalten als Pflichtteil 50 Prozent des Erbes. Über den Rest kann mittels Testament verfügt werden. Fehlt beides, fällt das Erbe vollständig an den Kanton und die Wohngemeinde. Laut der «Aargauer Zeitung» variieren die jährlich anfallenden Beträge der herrenlosen Erbschaften stark. Während 2020 eine Rekordsumme von 2,1 Millionen Franken verzeichnet wurde, lag der Gesamtwert 2023 bei vergleichsweise niedrigen 280'000 Franken.

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