König Charles III. (77) stellt klar: Prinz Harry (41) und Meghan Markle (45) sind auch nach ihrer Rückkehr nach Grossbritannien weiterhin keine arbeitenden Mitglieder der königlichen Familie. Wie die «Daily Mail» berichtet, erliess der Monarch entsprechende Richtlinien, die an Regierungsstellen, das Militär und Vertreter der Krone verteilt wurden. Darin wird betont, dass die Titel «Seine» und «Ihre Königliche Hoheit» für Harry und Meghan weiterhin nicht verwendet werden sollen.
Die Anweisungen, die auf Wunsch des Königs vom Lord Chamberlain formuliert wurden, unterstreichen, dass das Paar ausschliesslich als Privatpersonen betrachtet wird. «Das wohltätige Engagement des Herzogs und der Herzogin ist für beide eine persönliche Angelegenheit und wird in ihrer privaten Funktion ausgeübt», heisst es in dem Schreiben. Auch Sicherheitsfragen sollen weiterhin an die zuständigen Polizeibehörden weitergeleitet werden.
Rückkehr sorgt für Verwirrung
Offizielle Vertreter des Palastes betonen, dass diese Regelungen im Einklang mit dem sogenannten «Sandringham-Abkommen» und dem erklärten Wunsch des Paares stehen, ihr Leben privat und unabhängig zu gestalten. Eine Quelle erklärte jedoch, dass die Verbreitung der Richtlinien notwendig wurde, da es nach der Rückkehr der Sussexes nach Grossbritannien zu Verwirrung gekommen sei. Während Royal-Experten bereits über eine schrittweise Versöhnung mit der Königsfamilie spekulierten, schiebt der Palast solchen Hoffnungen mit der neuen Klarstellung nun einen Riegel vor: Ein offizielles Comeback im Namen der Krone wird es für sie nicht geben.
Die Heimkehr des Paares nach Grossbritannien hatte in den vergangenen Wochen für mächtig Wirbel gesorgt. Nach ihrer Auswanderung in die USA im Jahr 2020 kam die Nachricht ihrer Rückkehr in Harrys alte Heimat am 20. August für viele überraschend. Wenige Tage später war das Paar mit den beiden Kindern Archie (7) und Lilibet (5) bereits im englischen Birmingham gelandet. Die beiden Kinder besuchen seit Anfang September eine exklusive Privatschule in England.