Darum gehts
- Christian Ulmen beantragt einstweilige Verfügung gegen den «Spiegel» am 31. März
- Ex-Frau wirft ihm virtuelle Vergewaltigung und Deepfake-Videos vor
- Verfügungsantrag wurde dem «Spiegel» am 1. April 2026 zugestellt
Schauspieler Christian Ulmen (50) wehrt sich gegen schwere Vorwürfe, die in einem Artikel des «Spiegel» vom 20. März 2026 erhoben wurden. Der Schauspieler Ulmen soll am 31. März 2026 über die Kanzlei Schertz Bergmann eine einstweilige Verfügung gegen das deutsche Magazin beantragt haben.
In dem «Spiegel»-Artikel erhebt Ulmens Ex-Frau, Schauspielerin Collien Fernandes (44), schwere Anschuldigungen: Sie beschuldigt Ulmen unter anderem der virtuellen Vergewaltigung. Ulmen schweigt bisher zu den Vorwürfen. Jetzt lässt der Schauspieler über seine Anwälte betonen, dass er sich insbesondere gegen drei Aspekte der Berichterstattung zur Wehr setzt.
Deepfake-Videos
Der «Spiegel» solle es unterlassen, den Verdacht zu erwecken, er habe mit KI Deepfake-Videos seiner Ex-Frau erstellt und verbreitet. «Diese Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage», heisst es dazu von seinen Rechtsbeiständen.
Vorwurf körperlicher Gewalt
Der zweite Streitpunkt betrifft den Vorwurf körperlicher Übergriffe und schwerer Bedrohungen gegenüber Fernandes. Ulmen verlangt, dass der «Spiegel» diese Darstellungen unterlässt und falsche Eindrücke in der Öffentlichkeit nicht weiter verstärkt.
Der Gerichtstermin auf Mallorca
Auch eine Aussage in Bezug auf einen mittlerweile aufgehobenen Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht Palma de Mallorca im März 2026 stellt Ulmen infrage. Laut seinen Anwälten sei der «Spiegel» verpflichtet darauf hinzuweisen, dass nur Fernandes zu diesem Termin geladen gewesen sei und Ulmen gar nicht erscheinen musste.
Der Verfügungsantrag wurde dem «Spiegel» laut Angaben der Anwälte am 1. April 2026 zugestellt.