Darum gehts
- Bei Lufthansa und Tochter-Airlines wird Travel ID für Online-Check-in zur Pflicht
- Für Abflüge ab Zürich gilt die neue Regelung ab dem 16. November
- Am Flughafen ist der Check-in weiterhin ohne Kundenkonto möglich
Wenn das Mail mit dem Betreff «Check-in is now open» ins Postfach flattert, wissen Flugreisende, was zu tun ist: Link anklicken, Buchungsnummer und Nachnamen eingeben und unkompliziert online einchecken. Doch damit ist bei Flügen mit der Swiss oder mit Edelweiss ab Zürich bald Schluss.
Künftig brauchen Passagiere der zwei Schweizer Airlines für das Online-Check-in per App oder Website ein Kundenkonto. Entschieden hat das die Lufthansa, zu der die Swiss und Edelweiss gehören. Man benötigt dafür die sogenannte Travel ID.
Die Travel ID erlaubt den Zugang zu den digitalen Kanälen der Lufthansa-Gruppe. Für die Registrierung braucht es E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Geburtsdatum sowie ein Passwort. Seit dem 20. Oktober führt der deutsche Airline-Konzern dieses verpflichtende Kundenkonto fürs digitale Check-in bei sich und allen Töchtern ein. Und zwar etappenweise. Der Flughafen Zürich kommt nun ab Mitte November neu dazu. Ende Monat soll die Umstellung abgeschlossen sein, dann ist die Travel ID fürs Online-Einchecken auf allen Flügen mit Airlines aus dem Lufthansa-Universum vorgeschrieben.
Am Flughafen gehts weiterhin ohne Konto
Der Konzern verspricht ein einfacheres und schnelleres Check-in. Reisende können persönliche Daten, Reisedokumente und Zahlungsinformationen direkt in ihrem Konto hinterlegen. Zudem lässt sich die Travel ID für mehrere Airlines der Lufthansa Group nutzen.
Für Vielflieger dürfte sich dadurch wenig ändern: Wer regelmässig mit den Airlines der Lufthansa unterwegs ist, hat meist bereits ein Kundenkonto mit den entsprechenden Daten. Für Gelegenheitsflieger bedeutet die Neuerung allerdings zunächst einen zusätzlichen Aufwand.
Es gibt aber ein Schlupfloch: Wer sich nicht registrieren will, kann am Zürcher Flughafen weiterhin am Schalter oder Automaten einchecken. Auch Gruppenbuchungen sowie bestimmte Veranstalter- und Charterreisen sind von der neuen Pflicht ausgenommen.g