Darum gehts
- Weinetiketten müssen Herkunft und Produzent klar angeben.
- Strenge Vorschriften regeln Alkoholgehalt, Restzucker und Allergenhinweise.
- Seit Dezember 2023 ist eine Nährwertangabe für EU-Weine Pflicht.
Was in der Flasche ist
Die Sachbezeichnung gibt Auskunft über die geografische Herkunft des Weins. Die wird mittels der kontrollierten Ursprungsbezeichnung in der jeweiligen Landessprache definiert, wie AOC Valais, AOC Zürichsee oder DOC Ticino. Auch bei Landweinen muss die geografische Herkunft, die über einen Kanton hinausgeht, angegeben werden, zum Beispiel Vin de Pays Romand für Weine aus der Romandie. Bei Tafelwein muss das Herkunftsland auf dem Etikett stehen.
Rebsorte
Pinot noir, Müller-Thurgau, Chardonnay und Co. dürfen nur auf dem Etikett stehen, wenn der Wein zu 85 Prozent aus der Sorte gekeltert wurde. Dasselbe gilt auch für den Jahrgang. In Frankreich, Italien oder Spanien sind die zulässigen Rebsorten durch die kontrollierten Ursprungsbezeichnungen geregelt. Wer Châteauneuf-du-Pape trinkt hat oft eine Cuvée von 13 Rebsorten im Glas. In deutschsprachigen Weinregionen ist der sortenreine Ausbau üblicher und die Rebsorte steht auf dem Etikett.
Produzent oder Abfüller
Vorgeschrieben ist der Firmenname und die Adresse des Produzenten. Das kann das Weingut sein oder eine Kellerei, die Trauben von verschiedenen Winzern zu Wein keltert. Werden Offenweine aus dem Ausland in die Schweiz importiert und dort weiterverarbeitet, steht der Abfüllbetrieb samt Adresse auf dem Etikett.
Mengenhinweis und Alkoholgehalt
Streng sind die Regeln bei der Mengenangabe. Die muss laut dem Reglement der Schweizer Weinhandelskontrolle «deutlich lesbar, gut sichtbar und unverwischbar» sein. Auch die Schrifthöhe ist definiert und orientiert sich an der Flaschengrösse. Zwingend ist auch die Alkoholangabe in Volumenprozent, wobei der tatsächliche Gehalt vom genannten Gehalt um höchstens 0,5 Volumenprozent nach oben oder unten abweichen darf.
Restzuckergehalt bei Schaumweinen
Ob mit mehr Süsse im Glas zu rechnen ist, oder der Schaumwein knochentrocken daher kommt, möchte man gerne wissen. Wobei wirklich trocken schmecken Schaumweine mit einem Restzuckergehalt unter 15 Gramm pro Liter. Dann steht die Bezeichnung Brut auf dem Etikett. Bubbles mit der Bezeichnung «trocken» schmecken mit 17 bis 35 Gramm deutlich süsser.
Allergenhinweis
Seit 2005 gilt: Enthält Wein mehr als 10 Milligramm Schwefel muss dies auf dem Etikett vermerkt sein. Werden während der Weinbereitung zur Schönung Proteine wie Albumin (Ei) oder Kasein (Milch) eingesetzt, wird auch das angegeben, sofern diese im Wein nachweisbar sind. Das ist sehr selten der Fall da Albumin und Kasein Trub- und Gerbstoffe binden, die wieder abgetrennt werden.
Nährwertdeklaration
Die Brennwertangabe ist seit Dezember 2023 für in der EU produzierte Weine Pflicht. Sie muss wie der Hinweis auf Schwefel auf dem Etikett stehen. Andere Inhaltsstoffe können hingegen mit einem QR-Code abgerufen werden. Der Warnhinweis für Schwangere ist Ländersache. Seit 2007 ist er in Frankreich für alle Weine im Verkauf Pflicht.