Darum geht es bei der Individualbesteuerung
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Heiratsstrafe abgeschafft:Darum geht es bei der Individualbesteuerung

Leser zur Individualbesteuerung
«Der Volkswillen wird fadenscheinig ignoriert!»

Das Schweizer Stimmvolk hat Ja zur Individualbesteuerung gesagt. Doch bis zur Umsetzung dauert es noch sechs Jahre. In der Leserschaft sorgt die lange Wartezeit für deutlichen Ärger.
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Die Individualbesteuerung kommt 2032 – zum spätestmöglichsten Zeitpunkt.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Bundesrat verschiebt Individualbesteuerung auf 1. Januar 2032
  • Kritik: Bürger fordern schnellere Umsetzung, sehen Volkswillen ignoriert
  • Lange Frist durch Kantone bedingt, betrifft Millionen Steuerpflichtige
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Sarah RiberzaniRedaktorin Community

Obwohl das Schweizer Stimmvolk bereits im März 2026 Ja zur Individualbesteuerung gesagt hat, müssen sich die Steuerpflichtigen noch lange gedulden. Der Bundesrat hat entschieden, die Reform erst am 1. Januar 2032 umzusetzen – also ganze sechs Jahre nach der Abstimmung.

Der lange Zeitraum liegt vor allem an den Kantonen. Sie müssen ihre Steuergesetze anpassen, neue Tarife festlegen und teilweise darüber abstimmen lassen. Damit wird die beschlossene Reform zwar kommen, aber erst nach einer ungewöhnlich langen Wartezeit.

Deutliche Kritik an der Verzögerung

Als Reaktion auf die geplante lange Umsetzungsfrist äussern mehrere Leserinnen und Leser deutliche Kritik. So schreibt Hugo Wespi: «Wenn der Bund von uns Geld aus dem Portemonnaie holen will, dann führt er das praktisch über Nacht ein! Siehe Zollfreigrenze!» Die Verschleppung von Volksentscheiden, die für viele eine finanzielle Entlastung bringen könnten, sei «unerhört». Wespi fordert deshalb das Parlament auf, den Bundesrat stärker in die Pflicht zu nehmen.

Auch für User Walter Meier liegt die Verantwortung nicht allein beim Bundesrat, sondern genauso beim Parlament. «Der Volkswillen wird fadenscheinig ignoriert. Zwei Jahre für die Umsetzung müssten genügen. Die Herabsetzung der Freigrenze für Auslandeinkäufe wurden innerhalb von Monaten umgesetzt!», argumentiert er. 

Noch schärfer formuliert es Etienne Tamkin: «Dass der Bundesrat die vom Stimmvolk beschlossene Individualbesteuerung eiskalt auf das allerspäteste Datum verschiebt, ist das jüngste Werkstück aus der Werkstatt der bernischen Entkoppelung vom Volkswillen.» Die sechsjährige Frist sei für ihn nicht nachvollziehbar: «Der Souverän darf zwar noch abstimmen, aber die Zeche zahlt es sofort, während die Entlastung im Schneckentempo irgendwo auf dem Dienstweg versickert.»

Wenige Stimmen zeigen Verständnis

Zustimmung für die lange Umsetzungsfrist gibt es hingegen nur vereinzelt. Hugo Bretscher hält die Verzögerung angesichts des zusätzlichen Personalaufwands bei den Steuerämtern für nachvollziehbar. «Das ist völlig in Ordnung, wenn man bedenkt, wie viele zusätzliche Mitarbeiter und zusätzliche Arbeitsplätze die Steuerämter benötigen würden! Bis 2032 ist KI so weit, dass nicht nur die zusätzlich benötigten Leute wegfallen, sondern auch sonst Stellen bei den Steuerämtern abgebaut werden können.»

Auch Leser Kurt Mäder sieht keinen Grund für die Aufregung. «Eine solche Steuerreform betrifft Millionen von Menschen und die gesamte Verwaltung. Wenn die Kantone mehrere Jahre brauchen, um die nötigen Anpassungen sauber umzusetzen, sollte man ihnen diese Zeit auch geben. Lieber dauert es etwas länger und funktioniert am Ende richtig, als dass eine überhastete Umsetzung neue Probleme schafft.»

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