Am 8. März 2026 nahm das Schweizer Stimmvolk die Vorlage für die Individualbesteuerung mit rund 54 Prozent Ja-Stimmen an. Nun ist definitiv klar: Bis zur Umsetzung müssen sich die Steuerpflichtigen noch mehrere Jahre gedulden. Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, tritt die Reform am 1. Januar 2032 in Kraft – und damit zum letztmöglichen Zeitpunkt.
Grund dafür sind vor allem die Kantone: Sie müssen ihre Steuergesetze an das neue System anpassen und unter anderem Tarife und Sozialabzüge überprüfen. Je nach Kanton könnten dafür auch Volksabstimmungen nötig werden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren hatte sich deshalb für eine möglichst lange Übergangsfrist ausgesprochen. Die Kantone müssen für die neue Steuer hunderte Stellen schaffen, wie Blick aufzeigte.
Und was ist mit der Mitte-Initiative?
Mit der Reform werden Ehepaare künftig nicht mehr gemeinsam besteuert. Stattdessen füllt jede steuerpflichtige Person eine eigene Steuererklärung aus und wird individuell besteuert. Betroffen von der Umstellung sind damit sämtliche Steuerpflichtigen sowie Bund, Kantone und Gemeinden.
Auch ein Ja zur Mitte-Initiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» am 29. November würde die beschlossene Individualbesteuerung nicht automatisch stoppen. Das Parlament müsste dafür das Gesetz nochmals ändern – und diese Änderung vor 2032 in Kraft setzen.