Darum gehts
- E-Trottinette müssen laut Schweizer Gesetz mit Licht ausgestattet sein
- Viele günstige Modelle schalten das Licht nicht automatisch ein
- Busse kostet 20 Franken tagsüber, 40 bis 60 Franken nachts
Warum sehe ich nachts immer wieder E-Trottinetts, die ohne Licht unterwegs sind? Ist das nicht obligatorisch?
K. Huber, per Mail
Lenkende von E-Trottinetts sind oft Kritik ausgesetzt. Wenn sie dann noch andere Verkehrsteilnehmende im Dunkeln «erschrecken», ist dies nicht gerade hilfreich. E-Trottinette gelten in der Schweiz als Leicht-Motorfahrräder und müssen sogar tagsüber mit Tagfahrlicht unterwegs sein. Gleiches gilt übrigens auch für «langsame» E-Bikes bis 25 km/h Tretunterstützung.
Vorgeschrieben sind ein weisses Frontlicht und ein rotes Rücklicht. Die Beleuchtung muss auf 100 Meter Entfernung sichtbar sein und darf nicht blenden. Wer tagsüber ohne Licht erwischt wird, muss theoretisch mit einer Busse von mindestens 20 Franken rechnen. Nachts sind es auf einer beleuchteten Strasse 40, auf einer unbeleuchteten 60 Franken Busse.
Das Problem ist, dass viele vor allem günstige E-Trottinette die Beleuchtung beim Einschalten des Geräts nicht automatisch einschalten, womit Fahrerinnen und Fahrer leider sehr oft ohne Licht unterwegs sind. Vor allem in der Nacht kann dies fatal sein, da die Trottis bei schummriger oder fehlender Strassenbeleuchtung kaum sichtbar sind. Sind die Lenkenden dann auch noch dunkel angezogen – also etwa ohne reflektierende Kleidung – passieren oft schlimme Unfälle, weil sie einfach nicht gesehen werden. Die Statistiken zeigen übrigens, dass sich bei Kollisionen, bei welchen E-Trottinetts involviert sind, mehrheitlich die Fahrerinnen und Fahrer der Trottis verletzen. Wer heil durch die Nacht kommen will, sollte vor der Fahrt kurz kontrollieren, ob das Licht wirklich eingeschaltet ist.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort Autoblick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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