Velo-Ratgeber
Welches Bike braucht welche Beleuchtung?

Pro Velo ist der nationale Dachverband für die Interessen der Velofahrenden in der Schweiz. Für Blick beantwortet Pro Velo regelmässig Leserfragen rund ums Thema Velofahren.
Publiziert: 18:48 Uhr
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Besonders jetzt in der dunklen Jahreszeit ist eine gute Sichtbarkeit für Velofahrer essenziell, um von anderen Verkehrsteilnehmenden frühzeitig erkannt zu werden.
Foto: Pro Velo

Darum gehts

  • Vorschriften für Velobeleuchtung: Unterschiede zwischen normalen und elektrischen Velos
  • Die strengsten Bestimmungen gelten für «schnelle» und «schwere» Elektrovelos
  • Zusätzliche Lichter und reflektierende Materialien sind für alle Velos erlaubt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
Pro-Velo-Experten-Team

Welche Beleuchtung ist an Velos vorgeschrieben beziehungsweise erlaubt? Und gibt es Unterschiede zwischen normalen und elektrischen Velos? 

Das Gesetz schreibt für alle Arten von Velos eine auf 100 Meter sichtbare, nicht blinkende und nicht blendende Beleuchtung vor (auch interessant: Was tun, wenn das Velo blendet?). Bei den Detailvorschriften gibt es aber Unterschiede zwischen nicht motorisierten Velos, «langsamen» und «schnellen» Elektrovelos.

Diese Grafik zeigt, wie man das Velolicht richtig einstellen sollte.
Foto: Blick Grafik

Normale Velos

Velos ohne Motor sind nicht typengeprüft, so dass viel Freiheit besteht bei der Beleuchtung. Die Lichter müssen lediglich den genannten Minimalanforderungen entsprechen und nur nachts, bei Dämmerung und in signalisierten Tunnels angebracht sein und brennen. 

Langsame E-Bikes

Wer mit einem «langsamen» E-Bike bis 25 km/h Tretunterstützung unterwegs ist muss zudem darauf achten, dass das Licht auch tagsüber brennt. Wie bei den motorlosen Velos unterliegt das Licht nicht der Typengenehmigungspflicht. Die Beleuchtung muss an Elektrovelos fest montiert sein, kann jedoch abnehmbar sein, damit es beim Parkieren nicht gestohlen wird. 

Schnelle und schwere E-Bikes

Die strengsten Bestimmungen gelten für «schnelle» und «schwere» Elektrovelos (auch interessant: Jetzt kommen die schweren Elektrovelos). Wie das ganze Fahrzeug ist bei diesen auch die Beleuchtungsanlage typengenehmigungspflichtig. Eine Ausnahme besteht beim Tagfahrlicht: Dieses sollte lediglich dem Stand der Technik entsprechen. 

Licht gibt Sicht

In jedem Fall sind zusätzliche Lichter am Fahrzeug, am Körper, am Gepäck oder am Helm erlaubt. Ebenso reflektierende Materialien an Reifen oder an Kleidungsstücken. Die Sichtbarkeit von Velofahrenden ist insbesondere in der dunklen Jahreszeit von grosser Bedeutung, weil sich der Anhalteweg von Autos bei Tempo 50 um mehrere Meter verkürzt, wenn Velos schon nur eine Sekunde früher gesehen werden.

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Dann richte diese direkt an velo@blick.ch. Die Blick-Mobilitätsredaktion leitet deine Frage gerne an das Pro-Velo-Expertenteam weiter.

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