Darum gehts
- Rasen mit dem Töff kann Führerausweisentzug für alle Fahrzeugkategorien zur Folge haben
- Auch Fussgänger- oder Veloverstösse können Fahreignungsuntersuchung auslösen
- Velos und E-Bikes mit bis 25 km/h bleiben meist erlaubt
Wenn ich mit dem Töff zu schnell war, darf ich dann noch Auto fahren?
L. Weiss, per Mail
Das kommt darauf an. Bist du «nur» zu schnell gefahren oder gar gerast? Wer einen Töff fährt, muss die Verkehrsregeln kennen, den Töff sicher führen können und fahrgeeignet sein. «Fahrgeeignet» bedeutet unter anderem, dass der Fahrer oder die Fahrerin körperlich und psychisch entsprechend leistungsfähig sein muss und nach dem bisherigen Verhalten Gewähr zu bieten hat, «die Vorschriften zu beachten und auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen».
Wer mit dem Töff rast, muss folglich damit rechnen, dass die Behörde an seiner Fahreignung zweifelt und eine Fahreignungsuntersuchung anordnet. Übrigens: Selbst ein Vorfall zu Fuss oder auf dem Velo kann eine solche Fahreignungsuntersuchung auslösen. Nämlich dann, wenn der Vorfall auf ein verkehrsrelevantes Suchtproblem hindeutet (auch interessant: So schnell ist zu Fuss der Führerausweis weg).
Auto nein, Velo und langsame E-Bikes ja
Führt die Untersuchung zur Erkenntnis, dass die Fahreignung nicht gegeben ist, entzieht die zuständige Behörde den Ausweis. Dieser Sicherungsentzug gilt für sämtliche Fahrzeugkategorien – und auf unbestimmte Zeit!
Wenn du also mit dem Töff gerast bist und dir deshalb dein Ausweis entzogen wurde, darfst du natürlich auch nicht mehr Auto fahren. Du musst aber nicht ganz auf individuelle Mobilität verzichten. In aller Regel darfst du weiterhin Velo fahren oder dich mit langsamen bis 25 km/h schnellen E-Bikes fortbewegen. Schnelle E-Bikes, für die ein Führerausweis (Kategorie M) erforderlich ist, darfst du aber nicht benutzen.
Dann richte diese an: Redaktion Blick, Stichwort Autoblick, Postfach, 8099 Zürich, oder auf www.tcs.ch/experte. Unsere Experten helfen dir gern.
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