Zweimal Berufung eingelegt
Überraschung in Prozess um erfrorene Österreicherin

Der Grossglockner-Prozess geht in die nächste Runde. Beide Parteien haben überraschend Berufung gegen das Urteil eingelegt. Ein österreichischer Bergsteiger wurde in erster Instanz wegen des Todes seiner Freundin bei einer Bergtour verurteilt.
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Im Januar 2025 erfror eine 33-jährige Frau am Grossglockner. Ihr Freund wurde zu fünf Monaten Haft und einer Geldstrafe verurteilt.
Foto: Screenshot foto-webcam.eu

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Gericht verurteilt Thomas P. wegen Tod von Kerstin G. am Grossglockner
  • P. ignorierte Rettungsversuche und liess Freundin kurz vor Gipfel zurück
  • Urteil: Fünf Monate Haft, 8500 CHF Strafe, Berufung angekündigt
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Mattia JutzelerRedaktor News

Im Januar 2025 erfriert die 33-jährige Kerstin G. knapp unter dem Gipfel des Grossglockners, dem höchsten Berg in Österreich. Ihr Freund Thomas P.* (37), von dem sie in puncto Fähigkeiten «Galaxien» entfernt war, hatte sie am Berg zurückgelassen, um Hilfe zu holen. Wegen grober Fahrlässigkeit verurteilt ihn ein Gericht in Innsbruck am Donnerstag zu fünf Monaten Haft und einer Geldstrafe von über 8500 Franken.

Jetzt geht der Prozess überraschend in eine nächste Runde – weil beide Parteien mit dem Urteil nicht einverstanden sind. Laut «BR 24» kündigte der Anwalt von Thomas P. Berufung wegen Nichtigkeit von Schuld und Strafe an. Die Staatsanwaltschaft wiederum beanstande das Strafmass.

Das Urteil vom Donnerstag ist dementsprechend noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten haben jetzt vier Wochen Zeit, ihre Berufungsgründe ausführlich darzulegen. Danach entscheidet das Gericht in Innsbruck weiter.

Erfrierung hätte verhindert werden können

Das Gericht begründete sein Urteil mit der fehlenden Erfahrung von Kerstin G. im Vergleich zu ihrem Freund. Demnach hätte Thomas P. mit seiner Freundin schon viel früher umkehren sollen. 

Ausserdem sollen Rettungskräfte schon Stunden vor dem Erfrierungstod der 33-Jährigen versucht haben, das Paar zu kontaktieren. Thomas P. habe Anrufe und Textnachrichten der Behörden ignoriert, sagte ein Polizist während seiner Vernehmung bei der Verhandlung. 

Auch Helikopter sei ignoriert worden

Die Bergretter schickten schliesslich einen Helikopter auf den Grossglockner, der das Pärchen überflog. Die beiden drehten sich allerdings weg, als die Suchscheinwerfer auf sie gerichtet waren.

Erst nach Mitternacht meldete sich der Freund schliesslich bei den Behörden. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich der Zustand seiner Partnerin bereits massiv verschlechtert. Trotzdem habe Thomas P. die Situation am Telefon heruntergespielt. 

Kurz nach 2 Uhr morgens hat Thomas P. seine Partnerin schliesslich kurz vor dem Gipfel zurückgelassen, um Hilfe zu holen. Die 33-Jährige sollte den Sonnenaufgang nicht mehr erleben. 

* Name bekannt 

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