«Es tut mir unendlich leid»
Frau (†33) erfriert am Grossglockner – Freund vor Gericht

Ein 37-Jähriger steht in Innsbruck vor Gericht. Er soll seine Freundin 2025 schutzlos am Grossglockner zurückgelassen haben. Sie starb in der eisigen Bergnacht. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft.
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Im Januar 2025 erfror eine junge Frau am Grossglockner. Sie konnte nur noch tot geborgen werden.
Foto: Screenshot foto-webcam.eu

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Prozess um erfrorene Frau auf Grossglockner in Österreich gestartet
  • Staatsanwalt wirft Angeklagtem grob fahrlässige Fehler bei Bergtour vor
  • Bis zu drei Jahre Haft, 14 Zeugen und zwei Gutachter erwartet
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Das Drama ereignete sich im Januar 2025. Ein Paar machte sich auf, den Grossglockner zu besteigen – eine 33-jährige Frau starb. Nun muss sich ihr Freund vor Gericht verantworten.

Zu Beginn des Prozesses um die erfrorene Kerstin G.* hat sich Thomas P.* mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt.

Er wolle sagen, «dass es mir unendlich leidtut, was passiert ist, und wie es passiert ist.» Er bekannte sich vor dem Landesgericht Innsbruck aber nicht schuldig.

«Schutzlos zurückgelassen»

Der 37-Jährige ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. An einem Wintermorgen im Januar 2025 war er mit seiner Freundin zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Er habe seine Partnerin in der Nacht «schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert» knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels zurückgelassen, warf ihm der Staatsanwalt vor.

Aus Sicht des Anklägers agierte der Alpinist faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei eine Reihe schwerer Fehler. Der Staatsanwalt sprach von mangelhafter Planung und Ausrüstung, von einer versäumten Umkehr trotz eisigen Windes, und von einer viel zu späten Alarmierung der Rettungskräfte in der Nacht.

Es drohen bis zu drei Jahre Haft

Der Angeklagte betonte hingegen, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. «Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen», sagte der Angeklagte – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour beschrieben hatte.

Vor dem Mittag befragte der Richter P. zum heikelsten Moment des Ausflugs. P. schilderte laut «Focus Online», dass seine Freundin körperlich immer weiter abgebaut habe. Sie hätten sich mit Tee stärken wollen. «Der Tee war aber gefroren, da ist Kerstin dann zusammengesackt.»

«Geh, geh und rette dein eigenes Leben!»

Die beiden hätten abgemacht, dass er Hilfe hole. «Ich bin wie in Trance abgestiegen», beschreibt der Angeklagte. Seine Freundin habe ihm noch nachgerufen: «Geh, geh allein und rette dein eigenes Leben. Sie hat mir dadurch das Leben gerettet.»

Zuvor war er nochmals zurückgekehrt, weil ihm offenbar Zweifel gekommen seien. Gegen 3.30 Uhr hat er sich in einem Winterraum in Sicherheit gebracht.

Angeklagter soll bereits eine Freundin am Berg zurückgelassen haben

Im Verlauf des Prozesses wird auch bekannt, dass der Angeklagte bereits mit einer Ex-Freundin eine ähnliche Situation am Berg erlebte wie mit Kerstin G. Der Richter befragte hierzu den Vater und anschliessend den Bruder des Angeklagten.

«Wussten Sie, dass Ihr Bruder einen heftigen Streit mit seiner Ex-Freundin hatte, als er mit ihr ebenfalls am Glockner unterwegs war im Winter», zitiert Focus Online die Frage an den Bruder. Die Ex-Freundin des Angeklagten soll sich demnach heftig über die Schwierigkeit der Tour beschwert haben, Rinnen seien vereist gewesen, «und um 23 Uhr hat Ihr Bruder seine Ex-Freundin dann in stockfinsterer Nacht allein am Berg zurückgelassen». Der Vater verneinte die Kenntnis eines Streits, der Bruder gab an, die Ex-Freundin nicht zu kennen.

Kerstin G. hing baumelnd an einem Seil

Der Richter hatte bereits erklärt, dass Kerstin G. am Morgen des 19. Januar tot etwa zehn Meter unterhalb einer Stelle gefunden worden war, wo der Angeklagte sie mit einem Seil am Fels gesichert haben soll, um sie vor einem Absturz zu bewahren. Das Opfer hing baumelnd an einem Seil.

Eine medizinische Gutachterin hielt es für unwahrscheinlich, dass sich Kerstin G. in ihrem Erschöpfungszustand aus der Position habe lösen und herabklettern können, berichtet Focus Online. Sie schloss es jedoch nicht aus. Aufgrund der Todesflecken ging die Gutachterin davon aus, dass Kerstin G. zwei Stunden lang in der Wand hing, ehe sie gestorben sei, zitiert der «Kurier». Ein Bergretter, der Kerstin G.s Leiche fand, äusserte sich zur Auffindeposition des Opfers. «Es schaut für mich so aus, als ob sie abgeklettert wäre», zitiert der «Kurier» seine Antwort auf eine Nachfrage des Richters.

Ein auf Alpin-Fälle spezialisierter Richter hat nun darüber zu entscheiden, ob der 37-Jährige für den Tod seiner Freundin zur Rechenschaft gezogen wird. Ihm drohen bis zu drei Jahre Haft. Für den Prozess war vorerst nur ein Tag eingeplant. Allerdings sollen zwei Gutachter und mehr als ein Dutzend Zeugen – darunter Bergretter – aussagen. Deshalb ist eine Verlängerung nicht ausgeschlossen.

* Namen bekannt

Heiss diskutiert
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