Darum gehts
- Prozess um erfrorene Frau am Grossglockner in Österreich
Fünf Monate Haft und 9600 Euro Busse für den Angeklagten
- Angeklagter habe grob fahrlässig gehandelt, befindet das Gericht
Das Drama ereignete sich im Januar 2025. Ein Paar machte sich auf, den Grossglockner zu besteigen – eine 33-jährige Frau starb. Kerstin G. erfror, nachdem sie von Thomas P.* am Berg zurückgelassen wurde.
Gut ein Jahr später verkündete Richter Norbert Hofer am Freitag in Innsbruck das Urteil. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe von 9600 Euro verurteilt. P. habe grob fahrlässig gehandelt, wie in der Anklage beschrieben. G. sei von den Fähigkeiten ihres Freundes «Galaxien» entfernt gewesen. Ihr habe die Erfahrung im Winter gefehlt und der Angeklagte hätte mit seiner Freundin umkehren müssen, sagte der Richter.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung können noch in Berufung gehen.
«Ein Gehen um jeden Preis»
Was war an dem fatalen Tag passiert? An einem Wintermorgen im Januar 2025 war der 37-Jährige mit seiner Freundin zum höchsten Berg des Alpenlandes aufgebrochen. Der Alpinist agierte laut dem Gericht faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin.
Er versäumte dabei die Umkehr, obwohl seine Freundin der Tour in eisigem Wind offensichtlich nicht gewachsen war. Stattdessen liess er sie entkräftet und unterkühlt knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels zurück, wie das Gericht nun befand.
«Der Eindruck der für mich in diesem Verfahren entstanden ist, ist ein Gehen um jeden Preis», sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. Zuletzt sei die Freundin nur mehr auf allen Vieren gekrochen.
Freundin baute immer stärker ab
Der Angeklagte hatte hingegen betont, dass die Freundin ebenfalls begeisterte Bergsteigerin und sehr sportlich gewesen sei. «Wir haben die Tour immer gemeinsam geplant und die Entscheidungen gemeinsam getroffen», sagte der Angeklagte – entgegen seinen früheren Aussagen, in denen er sich als der Verantwortliche der Bergtour bezeichnet hatte.
Vor dem Mittag befragte der Richter P. zum heikelsten Moment des Ausflugs. P. schilderte laut «Focus Online», dass seine Freundin körperlich immer weiter abgebaut habe. Sie hätten sich mit Tee stärken wollen. «Der Tee war aber gefroren, da ist Kerstin dann zusammengesackt.»
Die beiden hätten abgemacht, dass er Hilfe hole. «Ich bin wie in Trance abgestiegen», beschrieb der Angeklagte. Seine Freundin habe ihm noch nachgerufen: «Geh, geh allein und rette dein eigenes Leben. Sie hat mir dadurch das Leben gerettet.»
Opfer hing an einem Seil
Der Richter hatte bereits erklärt, dass Kerstin G. am Morgen des 19. Januar tot etwa zehn Meter unterhalb einer Stelle gefunden worden war, wo der Angeklagte sie mit einem Seil am Fels gesichert haben soll, um sie vor einem Absturz zu bewahren. Das Opfer hing baumelnd an einem Seil.
Zu Beginn des Prozesses hatte sich der Angeklagte mit einem emotionalen Statement an den Richter gewandt. Er wolle sagen, «dass es mir unendlich leid tut, was passiert ist, und wie es passiert ist». Er bekannte sich aber nicht schuldig.
P. soll bereits eine Freundin zurückgelassen haben
Eine Ex-Freundin des Angeklagten sagte aus, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Grossglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten.
«Dann war er auf einmal weg», sagte sie. «Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte», schilderte die Zeugin.
Verteidigung kritisierte Polizei
P.s Verteidiger kritisierte während des Prozesses immer wieder das Vorgehen bei der polizeilichen Befragung seines Mandanten. Dieser sei nach 30 Stunden Wachzeit und körperlicher Anstrengung direkt befragt worden, berichtet der «Kurier». Nachdem die Nachricht von Kerstin G.s Tod eingegangen sei, habe der zuständige Gruppeninspektor der Polizei nach eigener Aussage etwa einer halbe Stunde später P. bereits als Beschuldigten befragt.
Darüber sei P. jedoch nicht förmlich belehrt worden, kritisierte sein Verteidiger weiter. Die Einvernahme wurde erst zwei Tage später verschriftlicht, wie der Polizeiinspektor einräumte.
* Namen bekannt