Darum gehts
- Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen seit 17 Jahren krankgeschrieben, erhält vollen Lohn
- Bezirksregierung Düsseldorf ordnet nach amtsärztlicher Untersuchung Ruhestand an, dagegen klagt die Frau
- Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdacht auf Arbeit als Heilpraktikerin
In der deutschen Stadt Wesel im Bundesland Nordrhein-Westfalen ist eine Oberstufenlehrerin seit beinahe zwei Jahrzehnten nicht zur Arbeit erschienen. Die heute 62-Jährige, die bis 2009 das Fach «Gesundheitswesen» unterrichtete, reichte über 17 Jahre immer wieder Krankmeldungen ein. Von einem sogenannten Amtsarzt – wie bei langzeiterkrankten Beamten in Deutschland üblich – wurde sie seit 16 Jahren nicht untersucht.
Als der Fall vor rund einem Jahr öffentlich wurde, reagierten die Behörden: Das Oberverwaltungsgericht ordnete eine amtsärztliche Untersuchung an, die Bezirksregierung Düsseldorf leitete ein Disziplinarverfahren ein.
Lehrerin kassiert weiter Lohn – und ist kein Einzelfall
Jetzt wurde die Lehrerin untersucht. Das Ergebnis: Sie soll in den Ruhestand versetzt werden. Bessert sich der Gesundheitszustand von Beamten oder Beamtinnen in Deutschland über mehr als sechs Monate nicht, kann die Pensionierung angeordnet werden. Dagegen wehrt sich die Lehrerin nun – und reicht eine Klage gegen die Bezirksregierung ein.
Bis zu einem Gerichtsentscheid, der Wochen oder Monate dauern kann, kassiert die Lehrerin laut dem «Spiegel» weiterhin ihren vollen Lohn. Parallel ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Duisburg gegen die Frau. Sie steht im Verdacht, während ihrer Krankschreibung als Heilpraktikerin gearbeitet zu haben.
Das Fehlen im Klassenzimmer der 62-Jährigen ist im Bundesland kein Einzelfall: So wurde im September 2025 publik, dass auch in einer Schule in der Stadt Bornheim bei Köln eine Studiendirektorin seit fünf und eine weitere Kollegin seit zwei Jahren nicht mehr unterrichtet haben. Ebenfalls fünf Jahre fehlte der Schulleiter eines Gymnasiums in Emmerich am Rhein. Und auch ein verbeamteter Kölner Lehrer war rund ein Jahr krankgeschrieben, trat währenddessen aber in zwei TV-Shows auf.
Wie ist die Rechtslage bei einer Krankschreibung in der Schweiz? Welche Pflichten – und Rechte – haben Arbeitnehmer? Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Brauche ich zwingend eine Krankschreibung, wenn ich krankheitshalber im Büro fehle?
Nein, nicht zwingend. Nach wie vielen Tagen ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss, ist im Arbeitsvertrag geregelt und unterscheidet sich je nach Unternehmen. Laut Gesetz muss man seinem Arbeitgeber aber «unverzüglich» melden, wenn man nicht zur Arbeit erscheinen kann.
Darf mir mein Arbeitgeber während meiner Krankschreibung kündigen?
Für eine bestimmte Zeit bist du bei Arbeitsunfähigkeit vor einer Kündigung geschützt. Sie unterscheidet sich je nach Anstellungsdauer. Die Kündigungssperrfristen (ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit) sind:
- 30 Tage im 1. Dienstjahr
- 90 Tage ab 2. bis und mit 5. Dienstjahr
- 180 Tage ab 6. Dienstjahr
Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung rechtlich zulässig.
Habe ich Anspruch auf meinen vollen Lohn, wenn ich krankgeschrieben bin?
Dein Arbeitgeber muss dir dein Gehalt während einer gewissen Dauer weiter bezahlen. Wie lange, hängt ebenfalls von der Anstellungsdauer ab. Oft sind die Details in deinem Arbeitsvertrag oder einem Gesamtarbeitsvertrag geregelt. Viele Betriebe schliessen auch eine Taggeldversicherung ab, die in der Regel 80 oder 100 Prozent des Lohnausfalls während 720 Tagen bezahlt.
Muss ich meinem Chef sagen, weshalb ich arbeitsunfähig bin?
Nein. Ein Arztzeugnis hat sich über Beginn, Dauer und Grad der Arbeitsunfähigkeit zu äussern. Eine genaue Diagnose fällt unter das Arztgeheimnis und muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden.
Darf meine Chefin meine Krankschreibung anzweifeln?
Ein Arbeitgeber kann auf eigene Kosten eine Untersuchung bei einem Vertrauensarzt seiner Wahl verlangen. Dieser bestätigt die Arbeitsunfähigkeit – oder eben nicht. Wichtig: Auch der Vertrauensarzt unterliegt dem Arztgeheimnis und darf deinem Arbeitgeber nicht ohne weiteres Auskunft geben.