Darum gehts
- Schulleiter seit 2019 krankgeschrieben, besetzt zwei Top-Stellen ohne Unterricht
- Trotz Krankschreibung erhält er volles Gehalt für beide Direktorenposten
- In der Schweiz Lohnfortzahlung bei Krankheit maximal zwei Jahre
Dass es im deutschen Schulsystem brodelt, ist nichts Neues. Von Problemschülern und verängstigten Lehrern ist da meistens die Rede. Vor wenigen Wochen sorgte allerdings eine andere Art von Skandal für Schlagzeilen: Seit 16 Jahren ist eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen krankgeschrieben, kassierte die gesamte Zeit den vollen Lohn. Ein Einzelfall, hätte man da noch denken können. Nicht ganz, wie sich jetzt zeigt.
Ein Schulleiter Anfang 60, ebenfalls aus Nordrhein-Westfalen, ist seit 2019 krankgeschrieben, wie die «Rheinische Post» berichtet. Seit fünf Jahren gibt er keinen Unterricht – trotzdem besetzt er gleich zwei Top-Stellen: Er ist offiziell Rektor des Willibrord-Gymnasiums in Emmerich und seit eineinhalb Jahren zusätzlich Direktor einer Schule in Wesel. Angetreten hat er den zweiten Job nie.
Zwei Schulen, kein Direktor
Als ihm die Schulaufsicht nach Jahren die Bezüge kürzen wollte, ging er juristisch in die Offensive – und bekam mit neuen Attesten sogar wieder die volle Dienstfähigkeit zugesprochen. Zurück an seine alte Schule kehrte er dennoch nicht. Stattdessen sollte er die neue Stelle antreten, näher an seinem Wohnort, um die Genesung zu fördern. Dort erschien er allerdings nie. Zwei Schulen, kein Direktor – ergibt ein volles Gehalt.
In der Schweiz undenkbar
In der Schweiz wäre so ein Fall undenkbar. Denn im Krankheitsfall bekommen Lehrpersonen ihren Lohn nur für eine begrenzte Zeit weiterbezahlt. Wer unbefristet angestellt ist, erhält in der Regel während maximal zwei Jahren Geld: im ersten Jahr zu 100 Prozent, im zweiten Jahr noch zu 80 oder 90 Prozent – je nach Kanton. Danach endet die Lohnfortzahlung.
Die Arbeitsunfähigkeit muss selbstverständlich mit einem Arztzeugnis bestätigt werden.