Darum gehts
- Christian Haub (62) wegen falscher Versicherung an Eides statt angeklagt, Gericht prüft Anklage
- Vorwurf: Relevante Hinweise über das Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub verschwiegen
- Anwalt hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberstaatsanwalt eingereicht
Anklage gegen Christian Haub (62)! Dem Tengelmann-Chef wird vorgeworfen, im Verfahren um die Todeserklärung seines verschwundenen Bruders eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben. Zuerst berichte das «Manager Magazin».
Demnach verdächtigt die Staatsanwaltschaft Christian Haub, im Verfahren um die Todeserklärung nicht alle ihm bekannten Informationen angegeben zu haben.
2018 verschwand der damalige Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub bei einer Skitour am Klein Matterhorn bei Zermatt VS spurlos. Trotz grossangelegter Suchaktionen konnte bis heute keine Leiche gefunden werden.
Falsche Aussage an Eides statt?
Christian Haub, der seit dem Verschwinden seines Bruders alleiniger Geschäftsführer des Handelskonzerns Tengelmann ist, hatte im Mai 2021 an Eides statt versichert, ihm lägen keine Hinweise auf das Überleben seines Bruders vor. Karl-Erivan Haub wurde daraufhin offiziell für tot erklärt.
Der Fall blieb aber mysteriös, auch weil es immer wieder Spekulationen gab, Karl-Erivan Haub könne seinen Tod bloss vorgetäuscht haben. Angeheizt wurden diese Spekulationen, als das «Manager Magazin» im vergangenen Jahr Bilder einer Überwachungskamera aus Moskau veröffentlichte, die einen Mann zeigen, der dem Tengelmann-Milliardär verblüffend ähnlich sieht. Die Aufnahmen sollen gemacht worden sein, kurz bevor Christian Haub die Erklärung an Eides statt abgab. Allerdings ist die Echtheit der Fotos nicht bestätigt.
Haubs Anwalt nennt Foto wertlos
Mark Binz, der Anwalt von Christian Haub, sagte: «Der Vorwurf der Anklage beschränkt sich darauf, dass Christian Haub ein Foto nicht erwähnt hat, auf dem er selbst Wochen zuvor seinen Bruder nicht erkannt hatte, für das es keine Metadaten gibt.»
Binz bezeichnete das Foto als wertlos und berief sich dabei auf ein Behördengutachten, wonach die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei der in Moskau aufgezeichneten Person tatsächlich um Karl-Erivan Haub handelt, bei gerade einmal 50 Prozent liegt.
Gericht muss nun entscheiden
Laut Binz fehlt es Christian Haub «an jeglichem Motiv, etwas zu verschweigen». Er hat laut eigener Aussage bereits eine Dienstaufsichtsbeschwerde «wegen einseitiger Ermittlungen» gegen den zuständigen Oberstaatsanwalt eingereicht. Eine Tengelmann-Sprecherin erklärte, man nehme unternehmensseitig keine Stellung.
Das Landgericht Köln prüft nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Christian Haubs Anwalt glaubt derweil nicht, dass das Gericht sie zulässt.