Sei verfassungswidrig
Richter hebt Trumps Medien-Verbot im Weissen Haus auf

Am Donnerstag hat ein US-Bundesrichter Donald Trumps Verbot für einige Medienvertreter im Weissen Haus aufgehoben. Der Zugangsstopp für Journalisten von CNN, MS NOW und Politico sei wahrscheinlich verfassungswidrig.
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Am Samstag verbannte Trump die Medienunternehmen CNN, MS NOW und Politico.
Foto: AFP

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Donald Trump will CNN, MSNOW und Politico aus Weissen Haus verbannen
  • US-Medien boykottieren Trump-Auftritte, inklusive Uno-Besuch und Xi-Empfang
  • Bundesrichter bezeichnet Verbot als wahrscheinlich verfassungswidrig
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Sandra MarschnerRedaktorin News-Desk

Der Streit zwischen US-Präsident Donald Trump (80) und den Medienunternehmen CNN, MS NOW und Politico geht in die nächste Runde. Am Samstag hatte Trump auf seiner Plattform Truth Social verkündet, dass er kritischen Medienhäusern kurzerhand den Zutritt zum Weissen Haus verbieten wolle. «Ich bin stolz darauf, bekannt zu geben, dass ich mit sofortiger Wirkung Fake-News-Medien wie CNN, MSNOW und Politico aus dem Weissen Haus verbanne», hiess es in seinem Beitrag.

Die US-Medien reagierten daraufhin mit einem Boykott. Auch andere Sender solidarisierten sich mit den ausgeschlossenen Medienunternehmen. Die Sender ABC, CBS, Fox News, CNN und NBC gaben am Montag ein Statement heraus, wonach sie Trump-Auftritte bis auf Weiteres nicht mehr abdecken wollen. Darunter fielen auch die Uno-Reise, sowie der Empfang von Chinas Staatschef Xi Jinping (73). Am Donnerstag musste Trump schliesslich einen weiteren Rückschlag einstecken: Ein Bundesrichter wies den US-Präsidenten an, den Zugang zum Weissen Haus für Journalisten von CNN, MS NOW und Politico wiederherzustellen, da sein Verbot der drei Medienunternehmen wahrscheinlich verfassungswidrig sei, wie «Reuters» berichtet.

US-Bezirksrichter Tim Kelly erliess am Donnerstag eine Anordnung in dem Rechtsstreit, den die Nachrichtenorganisationen angestrengt hatten, um das Zugangsverbot zum Weissen Haus anzufechten. Anwälte des Justizministeriums hatten zuvor versucht, das Verbot mit Gründen der nationalen Sicherheit zu rechtfertigen. Weiter hiess es, dass der Zutritt zum Weissen Haus kein Recht, sondern «ein Privileg» sei.

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