Darum gehts
- Berufungsgericht in Venedig: Hotel muss 55'000 Franken Schadensersatz an Ex-Mitarbeiterin zahlen.
- Entlassene Mitarbeiterin arbeitete nur fünf Tage, Kündigung als rechtswidrig eingestuft.
- Arbeitsbeginn am 21. März 2024, Vertrag erst am 28. März unterzeichnet.
Fünf Tage Arbeit, 60'000 Euro (umgerechnet knapp 55'000 Franken) Entschädigung: Das ist das Urteil eines Berufungsgerichts in Venedig, das die Leitung des Fünf-Sterne-Luxushotels Ausonia Hungaria auf dem Lido von Venedig verpflichtet, einer ehemaligen Mitarbeiterin Schadenersatz zu zahlen.
Laut «Corriere del Veneto» wurde die Frau, die in dem Nobelhotel das Zmorge vorbereitete, mündlich entlassen. Die Begründung: Sie habe die Probezeit nicht bestanden. Doch die Justiz sieht das anders und stützt den Entscheid aus erster Instanz.
Hotel soll geschlossen gewesen sein
Die Angestellte soll am 21. März 2024 im Hotel zu arbeiten begonnen haben, offiziell unterzeichnete sie den Arbeitsvertrag jedoch erst am 28. März. Laut den Richtern war das Arbeitsverhältnis bereits durch die Tätigkeiten in den ersten fünf Tagen begründet, die spätere Berufung auf eine Probezeit rechtlich unwirksam. Der mündliche Kündigungsversuch vom 5. April 2024 wurde deshalb als ungültig eingestuft.
Die Hotelleitung erwägt jetzt eine Revision: «Wir warten auf die Urteilsbegründung», so Pierpaolo Favaron, Anwalt des Hotels, gegenüber dem «Corriere del Veneto». Er hatte im Gerichtssaal argumentiert, das Hotel sei während der fraglichen Tage geschlossen gewesen, und die Klägerin habe nur die Uniform probiert und den Badge erhalten.
«Typisch für den Arbeitsbeginn»
Laut Gericht können solche Tätigkeiten jedoch als «typisch für den Arbeitsbeginn» gewertet werden. Ob das Hotel den Fall weiterzieht, bleibt abzuwarten.
Es ist nicht das erste Mal, dass eine Entschädigung nach einer Kündigung Schlagzeilen macht. Blick listet weitere Fälle aus der Schweiz auf.
Wegen Whatsapp-Chat gekündigt
Es passierte in einer Zürcher Firma: In einem Whatsapp-Chat lästerten eine Sekretärin und ihre Kollegin auf den Firmenhandys über den Chef – inklusive Begriffen wie «Scheiss Sozialphobiker». Das Problem: Das Unternehmen las mit und feuerte die Frau im Juni 2017 fristlos. Das wollte sie aber nicht hinnehmen. Der Chat sei Privatsphäre und als Beweismittel nicht rechtens.
Das Arbeitsgericht und später auch das Obergericht gaben der Frau recht: Private Chats sind als Beweismittel tabu. Am Ende musste die Firma der Ex-Mitarbeiterin über 23'000 Franken nachzahlen.
Kurz vor Pensionierung entlassen – 26'500 Franken Entschädigung
Der Mann sei schwer zu lenken gewesen, habe nicht auf digitale Prozesse umstellen wollen und Fehler gemacht beim Einkauf. Damit nicht genug, habe er betriebliche Veränderungen abgelehnt und für miese Stimmung gesorgt. So begründete eine Firma aus dem Kanton Aargau die Kündigung für einen Mitarbeiter, der sowieso ein Jahr später in den Ruhestand gehen sollte.
Man habe ihn einfach durch einen jüngeren, günstigeren Arbeitnehmer ersetzen wollen, behauptete derweil der Mitarbeiter vor dem Bezirksgericht Muri, wo er sich gegen die Kündigung zur Wehr setzte. Über den Gerichtsfall berichtete unter anderem der «Beobachter».
Kurios: Letzten Endes musste die Firma dem Mann 26'500 Franken zahlen – obwohl es Gründe für eine sachliche Kündigung gab. Da der Arbeitgeber bei der Kündigung aber hätte schonend vorgehen müssen, weil er gegenüber älteren Angestellten eine erhöhte Fürsorgepflicht hat, durfte sich der angebliche Griesgram über 3,5 Monatslöhne freuen.
Astrophysikerin bekommt nach Kündigung acht Monatslöhne
Die Ex-ETH-Professorin Marcella Carollo wehrte sich bis vor das Bundesverwaltungsgericht gegen ihre Kündigung. Das Fazit des obersten Schweizer Gerichts lautete 2022: Weil vor der Entlassung keine Mahnung erfolgte, erhielt die Wissenschaftlerin eine Entschädigung von acht Monatslöhnen. Pro Monat dürfte sie einen niedrigen fünfstelligen Betrag kassiert haben.