Darum gehts
- Jacques Moretti bleibt wegen Fluchtgefahr drei Monate in Untersuchungshaft
- Gericht prüft mildere Massnahmen wie Kaution oder elektronische Fussfessel
- Moretti und Frau beschuldigt wegen fahrlässiger Tötung und Brandstiftung
Er ist innert Tagen zum Feindbild geworden – doch nun bremst das Gericht. Im Fall um den tödlichen Brand in der Bar Le Constellation hat das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Wallis Untersuchungshaft gegen Barbesitzer Jacques Moretti (49) angeordnet. Drei Monate soll er vorerst hinter Gittern bleiben. Wie die Westschweizer Zeitung «Le Temps» berichtet, geschah dies einzig wegen Fluchtgefahr.
Gleichzeitig macht das Gericht klar: Es könnte auch anders kommen. Weil keine weiteren Risiken geltend gemacht wurden, seien mildere Ersatzmassnahmen möglich – etwa eine hohe Kaution. Solche Sicherheiten könnten jede Versuchung zur Flucht verhindern, hält das Zwangsmassnahmengericht fest. Deren Umfang müsse «gründlich geprüft» werden. Bis dahin bleibt Moretti in Haft – aber womöglich nicht lange.
Freiheit die Regel – Haft die Ausnahme
In einer Stellungnahme betonte der Haftrichter, die Untersuchungshaft sei keine Vorverurteilung. Sie diene ausschliesslich dazu, das Verfahren korrekt durchzuführen. «Der Beschuldigte gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil als unschuldig», zitiert «Le Temps» das Gericht. Nur weil jemand innert zehn Tagen zur öffentlichen Zielscheibe werde, dürfe er nicht vorschnell verurteilt werden.
Freiheit sei bis zum Urteil die Regel, Haft die Ausnahme, unterstreicht das Zwangsmassnahmengericht. Entsprechend prüft es nun Alternativen. So könnte Moretti seine Ausweispapiere abgeben oder eine Kaution hinterlegen. Eine weitere Alternative sähe vor, dass Moretti sich regelmässig auf einem Polizeiposten melden müsste. Schliesslich könnten auch eine elektronische Fussfessel oder ein Ausreiseverbot Moretti zu einem Stück mehr Freiheit verhelfen. Steht die Tür für eine baldige Freilassung damit offen?
Moretti und seine Frau Jessica (40) werden der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Brandstiftung beschuldigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.