Darum gehts
- Stefan M. schlug 2024 in Ottawa eine Demonstrantin, Schuldspruch ohne Strafe
- Richter verurteilte Verhalten, aber Stefan M. zahlt nur 5000 US-Dollar Entschädigung
- Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe, Opferfamilie meidet seitdem Demonstrationen
Die Tat geschah im Mai 2024. Stefan M.* (58), ein ehemaliger Mitarbeiter des Rüstungskonzerns Rheinmetall in der Schweiz, war auf dem Weg zu einer Verteidigungskonferenz in Ottawa. Zuerst wurde er als Rassist beschimpft. M. soll daraufhin gesagt haben: «Ich bin ein verdammter Rassist und ich bin stolz darauf.»
Eine 21-jährige palästinensisch-kanadische Demonstrantin mit Hidschab stellte sich ihm in den Weg. Sie warf ihm vor, mit seiner Teilnahme an der Konferenz einen Völkermord zu unterstützen.
Daraufhin schlug der Schweizer der jungen Frau mit der Faust direkt ins Gesicht. Danach schubste er einen weiteren Demonstranten, bis die Polizei eingriff und ihn festnahm. Das berichtete der kanadische Sender CBC.
Schuldspruch, aber keine Strafe
Am Mittwoch stand M. vor Gericht. «Ihr Verhalten am besagten Tag war kriminell. Es hat Schaden verursacht», sagte der Richter beim Prozess.
Dennoch kam der Schweizer mit einer sogenannten bedingungslosen Entlassung davon – einem Schuldspruch ohne Strafe. Er muss lediglich 5000 kanadische Dollar (fast 3000 Franken) Entschädigung zahlen, weil er bei einer früheren Anhörung unentschuldigt gefehlt hatte. Nach dem Urteil stand M. laut CBC im Gerichtssaal stramm und salutierte.
Staatsanwaltschaft hatte Haft gefordert
Das milde Urteil löste sofort einen Eklat aus. Unterstützer des Opfers riefen «Schande», woraufhin die Polizei den Saal räumen musste. Draussen zeigte sich der Vater der verletzten Frau fassungslos: «Heute wurde uns gesagt: ‹Nein. Ihr seid Bürger zweiter Klasse. Ihr dürft angegriffen werden, und das ist in Ordnung›.»
Die Staatsanwaltschaft kritisiert das Urteil als völlig unangemessen und hat bereits Berufung eingelegt. Sie hatte eine Haftstrafe gefordert.
Der Verteidiger von M. hatte erklärt, sein Mandant habe zum Tatzeitpunkt an einem niedrigen Blutzuckerspiegel sowie einer Belastungsstörung gelitten, was zu Reizbarkeit geführt habe.
* Name geändert