Bereits mehrfach verurteilt
Ex-FPÖ-Mann arbeitet jetzt für die AfD

Der frühere österreichische Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein arbeitet nun als Pressesprecher für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag. Dabei wurde der ehemalige FPÖ-Mann bereits wegen Amtsmissbrauch und einem Verstoss gegen das Waffengesetz verurteilt.
Publiziert: 23.10.2025 um 18:36 Uhr
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Aktualisiert: 23.10.2025 um 20:37 Uhr
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Der ehemalige FPÖ-Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein arbeitet nun als Pressesprecher für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.
Foto: AFP

Darum gehts

  • Hans-Jörg Jenewein: Verurteilter Ex-FPÖ-Politiker wird AfD-Pressesprecher in Thüringen
  • Jenewein stand wegen Beschaffung von Geheimdienstinformationen vor Gericht
  • Verurteilt zu 12 Monaten bedingter Haft wegen Amtsmissbrauchs
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Er wurde bereits wegen Amtsmissbrauchs und Verstosses gegen das Waffengesetz verurteilt. Nun arbeitet der frühere österreichische Nationalratsabgeordnete Hans-Jörg Jenewein (51) als Pressesprecher für die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, berichtet die deutsche Presseagentur dpa. Die AfD-Fraktion bestätigte die Besetzung am Donnerstag in einer Pressemitteilung.

Von 2017 bis 2019 sass Jenewein für die rechtspopulistische Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) im Nationalrat. Zuvor war er bereits Pressereferent und später Pressesprecher der Partei. Während der Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ zwischen 2017 und 2019 agierte er zudem als Mediensprecher für die FPÖ. 

Jenewein wurde vorgeworfen, sich Geheimdienstinformationen beschafft zu haben

Im März 2025 stand Jenewein zusammen mit dem früheren Verfassungsschutz-Agenten Egisto Ott (63) vor einem Wiener Gericht. Bei der Anklage ging es auch um Spionagevorwürfe für Russland. Ott wurde unter anderem zur Last gelegt, als Beamter des Innenministeriums in Wien im Auftrag des ehemaligen FPÖ-Abgeordneten Jeneweins, Informationen zu den Teilnehmern eines Treffens europäischer Geheimdienste beschafft zu haben.

Jenewein und Ott wurde die Verletzung des Amtsgeheimnisses vorgeworfen. Jenewein wurde zudem zur Last gelegt, aus dem Parlament heraus vertrauliche Unterlagen weitergegeben zu haben, zu denen er durch seine Teilnahme am Untersuchungsausschuss zur sogenannten Ibiza-Affäre Zugang hatte. Ott soll seinerseits einen Polizeibeamten aufgefordert haben, die Namen der in der Ibiza-Affäre ermittelnden Beamten zu erheben.

Die Ibiza-Affäre war 2019 durch ein heimlich gedrehtes Video ausgelöst worden. Zu sehen war, wie der damalige Vizekanzler und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache (56) vor der Parlamentswahl 2017 einer vermeintlichen russischen Oligarchen-Nichte im Gegenzug für Wahlhilfe Staatsaufträge in Aussicht stellte.

Bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten

Während Ott freigesprochen wurde, wurde Jenewein wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und eines Verstosses gegen das Waffengesetz zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt. Zuvor war Medienberichten zufolge bei einer Hausdurchsuchung unter anderem ein verbotener Schlagring im Besitz des 51-Jährigen gefunden worden. 

Die AfD-Fraktion stellte sich nun gegen das Urteil. «Die Verurteilung von Hans-Jörg Jenewein wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten ist nicht rechtskräftig, wird von Jenewein bestritten und liegt beim obersten Gerichtshof der Republik Österreich zur Entscheidung», zitiert dpa den stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden Daniel Haseloff.


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