Darum gehts
- AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen, entschied Berliner Landgericht
- Güteverhandlung zwischen Vermieter und AfD-Vertretern scheiterte letzte Woche
- Immobilie befindet sich im Berliner Stadtteil Wittenau
Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im nächsten Jahr räumen. Das entschied das Berliner Landgericht am Freitag und gab damit einer entsprechenden Klage des Vermieters der Immobilie statt.
Eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD über die Nutzung der Immobilie im Stadtteil Wittenau war in der vergangenen Woche gescheitert.
Konkret ging es darum, dass nach der Bundestagswahl am 23. Februar im Innenhof des Gebäudes gegen die Vorgaben verstossen wurde, berichten deutsche Medien unter Berufung auf das Gerichtsurteil. Eine fristlose Kündigung rechtfertige dies zwar nicht, doch die Partei muss die Räumlichkeiten früher räumen.
AfD-Sprecher spricht von grossartigem Tag
«Ein grosser Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich», sagte der stellvertretende AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordnete Kay Gottschalk, der seine Partei in der mündlichen Verhandlung vertrat.
Die Partei hatte mit Alice Weidel (46) als Kanzlerkandidatin bei der Bundestagswahl ihren Stimmenanteil im Vergleich zur vorherigen Wahl auf 20,8 Prozent verdoppelt. Die AfD ist damit die zweitstärkste Fraktion im deutschen Parlament, dem Bundestag in Berlin. Im Mai stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei als «gesichert rechtsextremistische Bestrebung» ein. Die AfD wehrt sich juristisch dagegen.
Nach dem Urteil muss die Partei den Grossteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben. Diese Fristen beruhen auf Sonderkündigungsrechten, die die AfD auch anerkannt hat. Der Mietvertrag selbst ging bis Ende 2027.
Neue Parteizentrale wird gesucht
Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht, der nächsthöheren Instanz, eingelegt werden. Dafür haben die Beteiligten einen Monat Zeit, sobald es ihnen schriftlich vorliegt.
Der Kläger, der österreichische Investor Lukas Hufnagl, liess zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert. Er muss nach dem Urteil die Kosten für das Verfahren zahlen. Hintergrund ist, dass er eine sofortige Räumung gerichtlich nicht durchsetzen konnte.
Nach den Aussagen ihres Prozessvertreters würde die Partei gerne bereits Ende Juni 2026 ihre Bundesgeschäftsstelle verlassen. «Mein Ziel ist, in der Planungsgruppe, der ich angehöre, ordentlich Dampf zu machen», sagte Gottschalk. Die AfD ist nach seinen Angaben längst auf der Suche nach einer neuen Parteizentrale. Auch ein Kauf komme dabei infrage, so Gottschalk.
Suche nach Räumen gestaltet sich oft schwer
Die rechtsextremistische AfD ist bei vielen Vermietern nicht willkommen. Auch die Suche nach Veranstaltungsräumen gestaltet sich oft schwer. Die Wahlparty nach der Bundestagswahl fand damals an der Bundesgeschäftsstelle statt, weil sich keine anderen Räume fanden.
Vermieter Hufnagl teilte in seiner Erklärung vor dem Urteil mit: «Schlussendlich bleibt ein fahler Beigeschmack beim Vermieter zurück, der der AfD offen gegenübergestanden war und 2022 an die Partei Räumlichkeiten vermietet hat, als sonst dazu in Berlin niemand bereit gewesen war.»
Vorwürfe gegen AfD
Der Investor berichtete vor Gericht von Erpressungsversuchen und Bedrohungen durch AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter und Bundesgeschäftsführer Hans-Holger Malcomess. Gegen beide hat Hufnagl nach eigenen Angaben Anfang Juli bei der Berliner Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen versuchter Erpressung und Nötigung gestellt.
Die AfD weist die Anschuldigungen entschieden zurück.