Darum gehts
- Ab 2027 keine Werbung mehr für ungesunde Lebensmittel nahe Schulhäusern
- Migros, Coop und Nestlé unterzeichnen Vereinbarung, Chocosuisse lehnt ab
- Werbung für Tabakprodukte seit Oktober 2024 gesetzlich verboten
Ein Plakat zeigt die neuste Glacesorte, ein Werbespot bewirbt den neusten Burger eines Fast-Food-Riesen. Solche Werbung könnte bald Geschichte sein – zumindest in der Nähe von Kindern unter 13 Jahren.
Um einer Regelung des Parlaments zu entgehen, setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Selbstregulierung. Gemeinsam mit der Branche einigt sich das Amt nun auf eine neue Vereinbarung, die der «NZZ am Sonntag» vorliegt. Machen genügend Firmen mit, könnte die neue Vereinbarung ab 2027 in Kraft treten.
Keine Werbung bei Schulhäusern
Dann wäre Werbung von besonders süssen, fettigen und salzigen Lebensmitteln rund um Schulhäuser in einem Umkreis von 50 Metern verboten. Auch vor Fernsehsendungen für Kinder dürfen solche Spots nicht mehr geschaltet werden. Das Verbot gälte auch für Websites, bei denen das Zielpublikum zu mindestens 30 Prozent aus unter 13-Jährigen besteht.
Die grossen Detailhändler Migros, Coop, Aldi und Lidl werden die Vereinbarung unterzeichnen, wie sie gegenüber der «NZZ» mitteilten. Auch Nestlé, Coca-Cola, Emmi, Rivella und Zweifel-Chips sind bereit, ihre Werbung stark einzuschränken.
Aber nicht alle sehen Handlungsbedarf: Chocosuisse, der Verband der Schweizer Schokoladefabrikanten, werde nicht unterzeichnen. Gleiches gilt für Danone, zu dem Marken wie Actimel oder Fruchtzwerge gehören.
Das gilt bei Tabak und Alkohol
Mit der Selbstregulierung wollen die Firmen eine strengere gesetzliche Regelung verhindern, wie das bereits in anderen Bereichen der Fall ist.
Bei Tabak- und Nikotinprodukten etwa verbietet das Gesetz seit Oktober 2024 Plakate auf öffentlichem Grund komplett. Das Verbot gilt auch für Privatgrundstücke, sofern die Plakate von öffentlichem Grund aus gesehen werden können. Ab 2027 wird mit dem revidierten Gesetz auch Werbung für Produkte wie Zigaretten und Vapes im Internet und auf den sozialen Medien verboten. Hier steht ebenfalls der Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie die Suchtprävention im Fokus.
Auch bei Alkohol gelten strenge Werbeverbote: Werbung für Spirituosen ist an allen Orten verboten, die vorwiegend von Jugendlichen besucht werden. Auch bei der Glücksspiel-Werbung wird speziell auf die jüngere Bevölkerung geachtet. Werbespots sind im TV deshalb erst ab 22 Uhr erlaubt. Sowieso dürfen hierzulande nur Anbieter Werbung machen, die in der Schweiz legal konzessioniert sind.
Vereinbarung sieht keine Strafen vor
Es wird sich zeigen, ob die neue Vereinbarung zu Werbung für Lebensmittel durchkommt – und somit strengere Gesetze angewendet werden können. Verstösst eine Firma gegen die Vereinbarung, kann sie von der Selbstregulierung ausgeschlossen werden. Mehr tun, als dies öffentlich zu machen, kann der Bund allerdings nicht. Mit harten Sanktionen müssen die Firmen bei einem Verstoss also nicht rechnen.