«Beobachter»-Leser Rico Kunz wollte prüfen, ob ihm das Oldschoolgym24 in Wangen SZ für regelmässiges Training zusagt. Da er telefonisch niemanden erreichte, löste er via Whatsapp ein 14-tägiges Gratis-Probeabo.
Nach rund 15 Minuten im Gym verliess er es wieder: Die Hanteln seien teilweise schmutzig und rostig gewesen und viele der Garderobenschränke defekt. Sauberkeit und Zustand der Geräte entsprachen nicht seinen Erwartungen. «Es war für mich klar, dass ich hier kein Abo kaufen werde», sagt Kunz, der eigentlich anders heisst, zum «Beobachter».
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Drei Wochen später fand er eine Rechnung über 1038 Franken in seinem Briefkasten – für ein Platin-Jahresabo, ausgestellt von der Lietec AG in Liechtenstein. Die zehn Oldschoolgym24-Filialen arbeiten im Franchisemodell.
Weil Kunz das Probeabo nicht innerhalb von sieben Tagen gekündigt hatte, wandelte es sich automatisch in ein kostenpflichtiges Abo um. Er reklamierte, doch der Betreiber schrieb ihm nur: «Zu spät, lies die AGB durch.» Kunz weigert sich bis heute, die Rechnung zu bezahlen. Die Fitnesskette hat eine Betreibung gegen ihn eingeleitet.
Die Begründung für die automatische Umwandlung wirkt perfide: Im Whatsapp-Chat zum Probeabo stand wörtlich: «Wenn du dich für das Platin-Jahresabo entscheidest und das Abo somit nicht proaktiv unterbrichst, nimmst du ausserdem wie in der Werbung angekündigt automatisch an der Verlosung eines neuen iPhone teil. Der Gewinner wird über unseren Instagram-Kanal publiziert. Mit dem Einreichen deiner ID bist du mit den Bestimmungen laut AGB einverstanden.»
Vertrag ist nicht gültig zustande gekommen
«Der Vertrag ist aus meiner Sicht darum nicht gültig zustande gekommen», sagt Juristin Fabienne Stich vom «Beobachter»-Beratungszentrum. Das Fitnessstudio hätte Kunz informieren müssen, welche konkreten Kosten auf ihn zukommen. So will es die Preisbekanntgabeverordnung. Das sei hier offensichtlich nicht der Fall gewesen. Auch hätten die AGB, die weitere entscheidende Vertragsklauseln enthalten, gemäss der sogenannten Button-Regelung ebenfalls gleich einsehbar sein müssen – und das noch vor dem entscheidenden Klick zur Buchung.
Die Masche der Fitnessstudio-Kette hat System. Nau.ch und «20 Minuten» berichteten über ähnliche Fälle, und auch auf Google und anderen Plattformen häufen sich negative Bewertungen. Bis Redaktionsschluss waren die Betreiber nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Oldschoolgym24 ist nicht der einzige Fitnessstudio-Anbieter, dessen Abos für Ärger sorgen. Die Stiftung für Konsumentenschutz warnt seit Jahren vor undurchsichtigen Vertragsbedingungen.
DCX STORY: doc86gdwv1nh4j6w57buvr [Mit folgenden Tipps ersparen Sie sich Ärger]