Wohnhäuser sollen Ausflugsrestaurant auf der Buchenegg ablösen
Zürcher Wirtepaar geht gegen Kanton vor Bundesgericht

Marianne und Markus Marcon wollen ihr Restaurant Buchenegg zu zwei neuen Wohnhäusern umbauen. Nur: Die Zürcher Baudirektion stellt sich quer. Das Wirtepaar gibt aber nicht auf – und geht jetzt vors Bundesgericht.
Publiziert: 16:10 Uhr
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Aktualisiert: 18:19 Uhr
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Das Restaurant Buchenegg war bei Ausflügern ein beliebtes Ziel.
Foto: buchenegg.ch

Darum gehts

  • Wirtepaar kämpft um Wohnprojekt auf der Buchenegg nach Restaurantschliessung
  • Kanton Zürich entfernte Kleinstsiedlungen aus der Bauzone, inklusive Tägerst
  • Rechtsstreit dauert seit 2023, Projektplanung läuft seit über 10 Jahren
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Michael HotzRedaktor Wirtschaft

Auf der Buchenegg oberhalb von Adliswil ZH dürften schon bald die Bagger anrollen. Beim dortigen Ausflugsrestaurant auf der Passhöhe (768 Meter) wird der Zufahrtsweg erneuert. Die Strasse soll breiter werden und ein Trottoir sowie einen Wendeplatz vor dem Restaurant Buchenegg bekommen. Das ist so in einem Quartierplan festgehalten, den die Behörden bereits bewilligt haben.

Der Quartierplan soll für das Wirtepaar Markus und Marianne Marcon aber nur der Auftakt für ihr Wohnprojekt sein. Die beiden haben den Betrieb des Restaurants Buchenegg eingestellt – nach gut 28 Jahren. Nun wird das Haus abgerissen und durch dreigeschossige Neubauten mit Mietwohnungen ersetzt, so der Plan der Marcons. Eigentlich. Denn der Kanton Zürich stellt sich quer.

Die Zürcher Baudirektion hat aufgrund einer Neuregelung rund 130 Kleinstsiedlungen aus der Bauzone entfernt – darunter auch den Weiler Tägerst der Gemeinde Stallikon ZH. Und genau dort befindet sich das Lokal des Wirtepaars Macron.

Darum haben die beiden die Bewilligung für ihr Immo-Projekt nicht erhalten. Mit ihrer Beschwerde ist das Ehepaar nun kürzlich vor dem Verwaltungsgericht gescheitert, wie zuerst die «Zürichsee Zeitung» berichtet hat. Der juristische Kampf kostet viel Kraft, erzählt Restaurantinhaberin Marianne Marcon im Gespräch mit Blick. Aufgeben wollen sie und ihr Mann aber nicht.

Marianne Marcon: Das Verwaltungsgericht hat Ihre Beschwerde abgelehnt. Wie sehr trifft Sie dieses Urteil?
Blick: Wir sind sehr unzufrieden und können das Urteil nicht nachvollziehen. Der vom Bauamt verfügte Quartierplan wurde im Gerichtsurteil nicht gewürdigt. Und jetzt wird ja der bereits bewilligte Quartierplan umgesetzt. Für die neue Zufahrtsstrasse geben wir teures Bauland her. 

Der Rechtsstreit zieht sich schon etwas hin, er hat 2023 begonnen…
Richtig. Und die ganze Projektplanung mit Gemeinde, Ortsplaner und Quartierplan dauert schon über 10 Jahre.

Trotzdem ziehen Sie das Urteil nun ans Bundesgericht weiter.
Genau, wir sind positiv, dass man in Lausanne zu unseren Gunsten entscheidet. Die Umzonung unseres Baulands durch den Kanton in eine Nichtbauzone ist aus unserer Sicht willkürlich.

Was machen Sie, wenn auch das Bundesgericht gegen Sie entscheidet?
Dann dürfen wir nur etwas grösser als das bestehende Restaurant bauen. Ob sich das dann lohnt, ist fraglich. Und ich weiss nicht, ob wir nochmals die Kraft haben, ein neues Projekt ganz von vorne auszuarbeiten. Der juristische Ärger zieht sich seit so vielen Jahren hin, dass wir schon etwas müde sind. 

Wäre es denn nicht möglich, einfach Wohnungen in das bestehende Restaurant einzubauen?
Das macht wenig Sinn. Das Haus stammt aus den 1970er-Jahren und die ganze Infrastruktur müsste ersetzt werden. Der bestehende Bau integriert sich ohnehin schlecht in das Ortsbild ein.

Was wäre denn die Alternative?
Allenfalls müssen wir dann das Land an eine vermögende Person verkaufen, die sich hier eine Villa bauen will. Auf der Buchenegg zu wohnen, ist wunderschön. Man sieht den Zürichsee und die Säntis-Kette. Aber unser Ziel bleibt, hier Mietwohnungen zu bauen. Das wäre unser Beitrag gegen den Zürcher Wohnungsmangel.

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