Darum gehts
Die UBS streitet sich derzeit mit dem Bund darüber, ob die Grossbank mehr Eigenkapital braucht beziehungsweise wie viel mehr Eigenkapital sie braucht. Doch was ist Eigenkapital? Gewöhnlich ist es das, was übrig bleibt, wenn man vom Vermögen eines Unternehmens die Schulden abzieht. Damit ist es der Anteil des Unternehmens, der seinen Besitzern gehört, und der Puffer, der ein Unternehmen vor seinem Konkurs bewahrt. Denn übersteigen Verluste das Eigenkapital, kann ein Unternehmen seine Schulden nicht mehr bezahlen. Doch bei Banken ist die Sache sehr viel komplizierter. Und mit Eigenkapital können verschiedene Dinge gemeint sein.
Die zwei Gesichter der Eigenkapitalquote einer Bank
Um zu beurteilen, ob ein Unternehmen solvent ist, interessiert meist nicht das absolute Eigenkapital, sondern der Anteil des Eigenkapitals am gesamten Vermögen. Das ist die Kapitalquote. Betrachtet man diesen Anteil bei einer Grossbank, ist er typischerweise sehr gering. Bei der UBS beläuft er sich auf 4,4 Prozent. Zur Veranschaulichung: Bei 100 Franken Vermögenswerten wie ausgegebenen Krediten würden 4.40 Franken Eigenkapital bleiben. Bei Nichtfinanzunternehmen liegt diese Quote typischerweise bei sehr viel höheren 30 bis 50 Prozent. Die so berechnete Eigenkapitalquote einer Bank nennt man auch Leverage Ratio. Wenn Banken von ihrer Eigenkapitalquote sprechen, meinen sie aber meist nicht diesen Anteil an echtem Eigenkapital an den gesamten Anlagen, sondern den Kapitalanteil im Verhältnis zu den sogenannten risikogewichteten Anlagen. Bei dieser Betrachtung werden die Anlagen mit ihrem Verlustrisiko gewichtet. Anlagen, die als risikolos gelten, werden nicht mitgerechnet. Diese risikogewichtete Eigenkapitalquote ist deutlich höher als die ungewichtete: Im Fall der UBS beläuft sie sich auf 14,4 Prozent.
Fliessende Grenzen zum Fremdkapital
Das Thema Eigenkapital bei Banken ist derart komplex, weil es dazu mehrere Definitionen gibt. Das Eigenkapital gemäss der engsten Definition wird als «hartes Kernkapital» oder CET1 (Common Equity Tier 1) bezeichnet. Darauf bezieht sich auch die unter Punkt 1 angeführte Leverage Ratio. Eine breitere Definition von Eigenkapital umfasst der Begriff «Kernkapital» (Tier 1). Hier werden auch Zwischenformen von Schulden und Eigenkapital einbezogen. Gemeint sind Schulden, die im Krisenfall nach im Voraus definierten Kriterien in Eigenkapital umgewandelt oder abgeschrieben werden. Damit erhöhen sie theoretisch den Puffer, der eine Bank vor dem Konkurs schützt, wozu auch die AT1-Anleihen (Additional Tier 1) der Credit Suisse zählen, um die zurzeit gerichtlich gestritten wird. Als die UBS die Credit Suisse übernahm, wurden diese AT1-Anleihen komplett abgeschrieben. Die durch den Rechtsstreit anhaltende Unsicherheit macht klar, dass sie als Eigenkapital in der Krise weniger taugen, als dies in der Theorie der Fall ist.
Die implizite Staatsgarantie und das grundlegende Anreizproblem
Eine tiefe Eigenkapitalquote ist gleichbedeutend mit einem hohen Anteil an Schulden, mit dem ein Unternehmen sein Geschäft betreibt. Der erzielte Gewinn des Unternehmens fliesst aber nur an die Eigner des Eigenkapitals, bei Grossbanken sind das die Aktionäre. Allein mit einer Reduktion des Eigenkapitalanteils (durch weniger Eigenkapital und/oder durch eine zusätzliche Verschuldung) lässt sich daher der Gewinn pro Aktie steigern. Die Kehrseite hier ist, dass die Bank bei Verlusten in diesem Fall schneller in Konkurs geht. Weil der Konkurs einer grossen Bank verheerende Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft eines Landes und darüber hinaus hätte, tun die Behörden alles, um das zu verhindern. Man spricht daher von der impliziten Staatsgarantie einer Bank. Die Aktionäre sind erst recht an einem kleinen Eigenkapitalpuffer interessiert, denn das dadurch erhöhte Konkursrisiko trägt die Allgemeinheit. Aus dem gleichen Grund ist die Allgemeinheit umgekehrt an einem dickeren Eigenkapitalpolster einer Bank interessiert.
Komplexe Regulierungen mit beschränktem Erfolg
Das unter Punkt 3 beschriebene grundlegende Anreizproblem, das mit der impliziten Staatsgarantie verbunden ist, hat sich in der Geschichte der Finanzkrisen bestätigt: Immer wieder sind Banken zu hohe Risiken eingegangen. Im besten Fall haben diese ihren Aktionären hohe Gewinne beschert. Für die Allgemeinheit hatte es aber verheerende Folgen, wenn die Wetten nicht aufgingen und die Banken und das Finanzsystem zu kollabieren drohten. Die Banken und ihr Eigenkapital zu regulieren, ist deshalb im Sinn des Grundprinzips der kapitalistischen Marktwirtschaft: Wer unternehmerische Risiken eingeht, muss sie auch selber tragen. Der Erfolg der immer komplexeren Regulierungen ist allerdings beschränkt. Die Schockwellen, die der Konkurs der US-Grossbank Lehman Brothers 2008 auslöste, führten dazu, dass keine Regierung seither auf die immer differenzierteren, ausgeklügelten Abwicklungsmechanismen für den Krisenfall zurückgegriffen hat. Das Endspiel rund um die Credit Suisse ist hier keine Ausnahme.
Dieser Artikel wurde erstmals im Angebot von handelszeitung.ch veröffentlicht. Weitere spannende Artikel findest du unter www.handelszeitung.ch.
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Die Debatte um die Kapitalpuffer der UBS
Die Diskussion zum Thema, ob die UBS über genug Kapital verfügt, geht über die bisherigen Betrachtungen hinaus. Sie dreht sich nicht um das Eigenkapital der Bank insgesamt, sondern um die Kapitalausstattung ihrer Tochtergesellschaften im Ausland. Ein Teil der Kapitalunterlegung der Auslandtöchter beruht nicht auf lokal vorgehaltenem Eigenkapital, sondern auf Verpflichtungen des Stammhauses, der UBS AG, dem diese Töchter gehören. Die Finma, die Nationalbank und der Bund fordern nun, dass die UBS AG das Kapital der Töchter zu 100 Prozent ausfinanzieren muss. Diese Forderung geht auf die Krise der Credit Suisse zurück, denn deren Töchter liessen sich damals schon nur deshalb nicht verkaufen, weil das Stammhaus das fehlende Eigenkapital erst hätte aufbringen müssen. Das hätte die Lage der Gesamtbank noch weiter verschlimmert. Doch eine vollständige Unterlegung der Töchter mit Eigenkapital erfordert eine deutliche Erhöhung der Kapitalausstattung der Gesamtbank. Dagegen wehrt sich die UBS, weil sie strengere Vorgaben beachten müsste als die Konkurrenz.
Fazit
Eine kleine Kapitalquote einer Bank bedeutet, dass schon relativ geringe Verluste zur Insolvenz führen. Die Insolvenz einer Grossbank hat Kettenreaktionen zur Folge und bedeutet meist eine Katastrophe für die betroffene Volkswirtschaft oder wie in der Finanzkrise sogar für die ganze Weltwirtschaft. Aus diesem Grund wurden nach jenem Schockereignis die Vorgaben an die Kapitalausstattung mit den sogenannten Basel-III-Regeln deutlich verschärft und eine Vielzahl weiterer Regulierungen eingeführt. Kritikerinnen und Kritiker bemängeln, dass diese Regulierungen viel zu komplex sind und dass sie den Banken Ausweichmöglichkeiten belassen haben – etwa mit Risikogewichtungen (Punkt 1) oder mit einer breiteren Definition von Eigenkapital unter Einbezug von Mischformen wie AT1-Anlagen (siehe Punkt 3). Wird nur von einer einzelnen Bank eine höhere Kapitalquote verlangt, wird sie – wie die UBS – darauf verweisen, dass damit ihr Aktionariat im Vergleich zur Konkurrenz benachteiligt wird.