Darum gehts
- US-Gericht erklärt Trumps Strafzölle für illegal, Firmen hoffen auf Rückzahlungen
- Breitling-Chef Kern will signifikante Beträge von der US-Regierung einfordern
- Bis zu 175 Milliarden Dollar könnten von Rückzahlungsforderungen weltweit betroffen sein
Der oberste US-Gerichtshof hat zentrale Strafzölle von Präsident Donald Trump (79) für illegal erklärt. Viele Firmen hoffen nun auf Rückzahlungen. Auch Breitling spricht offen davon, Zölle zurückzufordern. «Breitling-Chef fordert von der US-Regierung Zölle zurück», titelt die «NZZ am Sonntag». «Wir werden versuchen, die Zölle von der US-Regierung zurückzufordern», sagt Georges Kern (61), CEO und Miteigentümer von Breitling. «Ich kann nicht offenlegen, wie viel wir bezahlt haben, aber es sind signifikante Beträge.»
Hoffnung machen sich auch andere Schweizer Unternehmen. Doch das Urteil des höchsten US-Gerichts bedeutet nicht automatisch, dass Geld zurückfliesst. Die Richter liessen offen, was mit dem Geld passiert, das die Regierung bereits eingesammelt hat. Es soll sich um bis zu 175 Milliarden Dollar handeln. Das Gericht entschied nur eines: Die damalige Zollpolitik war rechtswidrig. Nicht entschieden wurde, ob bereits kassierte Milliarden zurückbezahlt werden müssen.
Das ist eine komplett separate juristische Frage – und genau dort beginnt das Problem. Wer Geld zurückwill, muss in den USA eigene Verfahren anstrengen. Diese landen oft vor spezialisierten Handelsgerichten, dauern erfahrungsgemäss Jahre und sind alles andere als sicher.
Juristische Tür, mehr nicht
Viele Schweizer Firmen gehen sowieso leer aus, weil in den USA der Importeur den Zoll bezahlt, nicht der Hersteller. Hat ein amerikanischer Händler importiert, besitzt dieser den Anspruch – nicht die Schweizer Firma. Nur Unternehmen mit eigener US-Tochtergesellschaft können überhaupt direkt klagen. Breitling gehört zu diesen Sonderfällen, weil die Marke über eigene Boutiquen in den USA verkauft. Für viele Schweizer KMU ohne US-Präsenz wird eine Rückforderung schwierig bis unmöglich.
Doch selbst wer klagen kann, steht vor dem nächsten Problem: Trump zeigt keine Reue. Er bastelt bereits an neuen Zöllen auf anderen Rechtsgrundlagen. Selbst erfolgreiche Kläger könnten deshalb künftig erneut belastet werden. Das Urteil öffnet eine juristische Tür – mehr nicht. Rückforderungen sind nicht automatisch, sondern theoretisch. Verfahren dürften Jahre dauern.
Uhrenpatron Kern ist optimistisch – doch auch Breitling braucht einen langen Atem. Das Supreme-Court-Urteil werde jetzt von Auditoren geprüft. «Es kann sein», sagt Kern, «dass man sich die seit September bezahlten Zölle gutschreiben kann, auch wenn man das Geld effektiv erst in zwei oder drei Jahren sieht.»