Darum gehts
- Swisscom-Kunden erlebten am 2. Februar wiederholte TV-Störungen in der Schweiz
- Entschädigungen sind möglich, jedoch abhängig vom individuellen Schadensfall
- Am Montagabend wurden über 5000 Störungsmeldungen auf Allestörungen.ch registriert
Kundinnen und Kunden von Swisscom schauten am Montagabend in die Röhre. Die Telekomanbieterin hatte ab 17 Uhr über mehrere Stunden massive Probleme mit ihren TV-Dienstleistungen. «Meine TV-Box geht nicht, die Hotline ist so überlastet, dass man nicht anrufen kann!», enervierte sich ein Leser gegenüber Blick. Die Swisscom konnte das Problem lösen – allerdings nur vorübergehend. Am Dienstagmorgen tauchten die Störungen erneut auf. «Als Kunde komme ich mir blöd vor. Ich fühle mich nicht ernst genommen», meint ein anderer Leser.
Betroffen waren Zehntausende Swisscom-Kunden. Allein am Montagabend gingen auf der Störungsplattform Allestörungen.ch über 5000 Meldungen ein. Wie stehen die Chancen, dass sie eine Entschädigung erhalten?
Entschädigungen möglich, aber ...
Die Swisscom weist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hin, dass sie ihre Dienstleistungen nicht dauerhaft erbringen kann. Konkret heisst es: «Swisscom bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit ihrer Dienstleistungen. Sie kann jedoch keine Gewährleistung für ein unterbruchs- und störungsfreies Funktionieren ihrer Infrastruktur und ihrer Dienstleistungen geben.» Trotzdem: Abfindungen sind nicht komplett ausgeschlossen, wie Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, gegenüber Blick erklärt.
«Kundinnen und Kunden können eine Entschädigung einfordern», so Stalder. «Es kommt aber darauf an, ob sich der Aufwand für die wenigen Franken lohnt.» Bei grösseren Schäden können sich Kunden auch bei der Schlichtungsstelle Ombudscom melden. «Das kostet allerdings 20 Franken. Es muss sich also schon um etwas Wichtiges handeln.» Die Ombudscom könne solche Fälle dann gebündelt angehen.
Die Swisscom zeigt sich gegenüber Blick gesprächsbereit: «Wir schauen Entschädigungen wie immer individuell mit den Kunden an, da jeweils nicht alle Kunden gleichermassen betroffen sind.» Eine Chance könnte also jener haben, der einen grösseren Schaden zu beklagen hat. Ob ein TV-Ausfall von einigen Stunden dafür ausreicht, müssen die Kunden mit der Nummer 1 des hiesigen Telekom-Marktes selber aushandeln.