Darum gehts
«Idealalter: 25 bis 45 Jahre jung.» Ein Zuger Unternehmen sucht «eine/n TreuhänderIn mit Fachausweis». Ab 46 gilt man dort als zu alt. Und bereits mit 40 ist Schluss, wenn es um den Verkauf von Motorradzubehör in Oftringen geht. Das sind nur zwei Beispiele von aktuellen Stellenausschreibungen auf Jobs.ch. Der Google-Suchbefehl «site:jobs.ch Idealalter» spuckt Dutzende Angebote mit solchen Altersguillotinen aus. Oft mit einer Grenze bei 45 Jahren. Manchmal wird die Grenze auch umschrieben, wenn jemand «für unser junges, dynamisches Team» oder ein «Digital Native» gesucht wird.
«Keine Generation Z!»
In seltenen Fällen sind es auch Junge, die explizit ausgeschlossen werden. Anfang Jahr provozierte eine Spitex-Organisation mit ihrem Inserat einen Shitstorm. Sie suchte eine «Teamleitung Pflege mit Herz und Verstand – keine Generation Z!». Die Organisation ruderte nach Kritik zurück und entfernte die diskriminierende Umschreibung.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Während Wirtschaftsverbände über den Fachkräftemangel klagen und die Politik das Rentenalter nach oben schrauben will, werden im Alltag ganze Gruppen, oft erfahrene Stellensuchende, ins Abseits gestellt.
HR-Fachkräfte bestätigen Diskriminierung
Das bestätigt ein vom Personalvermittler Von Rundstedt (neu Alixio Group) publiziertes Arbeitsbarometer 2025. «Ältere Arbeitskräfte Ü50 haben bei der Stellensuche erneut grössere Mühe als in den Vorjahren», heisst es darin. Und in einer Befragung von 1500 HR-Fachkräften und Führungspersonen bestätigten 77 Prozent eine allgemeine Altersdiskriminierung. Zwei Drittel befürworten zwar eine gezielte Rekrutierung von über 55-Jährigen, aber nur rund 20 Prozent erkennen einen solchen Schwerpunkt im eigenen Unternehmen.
Geht es um Altersdiskriminierung, ist die Schweiz ein Sonderfall. In der EU, in den USA und überhaupt in den meisten westlichen Ländern sind solche Stelleninserate ebenso verboten wie rassistische oder geschlechterdiskriminierende Ausschreibungen. In Deutschland führen bereits Indizien für eine Diskriminierung zu einer Umkehr der Beweislast. Der Arbeitgeber muss dann belegen, dass das Alter bei einer Absage keine Rolle gespielt hat. In der Praxis gilt das als extrem schwierig.
Auch die Schweizer Bundesverfassung verbietet die Altersdiskriminierung. Weil aber ein entsprechendes Gesetz dazu fehlt, können Verstösse nicht eingeklagt werden.
Verband Avenir 50 plus fordert Verbot
Heidi Joos ist Geschäftsführerin des Verbands Avenir 50 plus, der ältere Menschen berät und ihre Interessen vertritt. Sie fordert: «Es braucht zwingend eine gesetzliche Grundlage, um Diskriminierung bei der Stellensuche wirksam zu verhindern – sowohl gegenüber älteren als auch jüngeren Personen.» Das Verbot in der Bundesverfassung allein reiche nicht aus, da ein Klagerecht zwingend ein entsprechendes Gesetz voraussetzt. Das erinnert an den Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung. Hier dauerte es 15 Jahre, bis 1996 mit dem Gleichstellungsgesetz ein Instrument geschaffen wurde, das eingeklagt werden kann.
Eine noch bis Ende Mai laufende Petition der Vereinigung aktiver Senior:innen- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (Vasos) verlangt mehr Schutz gegen Altersdiskriminierung. Sie fordert den Bund auf, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Pflege und Gesundheitsversorgung vor Diskriminierung schützen. Ein Aktionsplan und eine Fachstelle sollen für das Erreichen der Ziele und eine Sensibilisierung der Gesellschaft sorgen.
Eine noch bis Ende Mai laufende Petition der Vereinigung aktiver Senior:innen- und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (Vasos) verlangt mehr Schutz gegen Altersdiskriminierung. Sie fordert den Bund auf, gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, die in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Pflege und Gesundheitsversorgung vor Diskriminierung schützen. Ein Aktionsplan und eine Fachstelle sollen für das Erreichen der Ziele und eine Sensibilisierung der Gesellschaft sorgen.
«Es ist erstaunlich, dass sich die Politik bei der Altersdiskriminierung seit Jahren um einen gesetzlichen Schutz foutiert, obwohl inzwischen sämtliche umliegenden Länder einen solchen eingeführt haben», kritisiert Joos. Der Bundesrat sieht das anders. Er hat sich bisher stets gegen ein Verbot ausgesprochen und verweist auf die Vertragsfreiheit. Ein Verbot könne sogar kontraproduktiv sein, wenn Unternehmen zwar Gespräche führen, intern aber die Anstellung einer jüngeren Person bereits ausgemacht ist. Wird das Aussortieren also bloss verschoben?
Für Joos greift das zu kurz: «Ein Verbot erhöht die Chancen, überhaupt eingeladen zu werden. Ältere können ihre Stärken im Gespräch zeigen, statt schon mit dem Bewerbungsschreiben aussortiert zu werden.» Und ein Gesetz würde neue Möglichkeiten schaffen, sich gegen Diskriminierung zu wehren – notfalls vor Gericht.
Gewerbeverband setzt auf Vertragsfreiheit
Gegen zusätzliche Regulierungen ist der Schweizerische Gewerbeverband. «Der Schweizer Arbeitsmarkt funktioniert gut, gerade weil er auf Vertragsfreiheit, Flexibilität und einer schlanken Regulierung beruht», sagt Sprecherin Simone Hinnen. Die eigentliche Herausforderung liege auch nicht in einer generellen Zurückhaltung bei der Anstellung älterer Personen, sondern in der Reintegration nach einem Stellenverlust. Hier brauche es keine neuen Gesetze, sondern gezielte Massnahmen wie Weiterbildungen und mehr flexible Arbeitsmodelle.