SBB-Fundbüro mit Gebührenaufschlag
Handy-Abholung kostet jetzt 25 Franken – auch andere Gegenstände kosten mehr

Verlorene Gegenstände verursachen bei der SBB immer höhere Kosten. Nun passt der Konzern die Gebühren an – und streicht den Rabatt für Halbtax-Inhaber. Aber auch GA-Inhaber zahlen deutlich mehr.
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Die SBB passen ab Januar die Gebühren für Fundgegenstände an.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • SBB erhöht Gebühren für Fundgegenstände ab 1. Januar 2026
  • Elektronische und sperrige Gegenstände kosten mehr als andere Fundsachen
  • 2024 landeten rund 130'000 Objekte in der SBB-Fundzentrale
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Es muss schnell gehen: Fahrgäste hetzen aus dem SBB-Zug, die Anschlussverbindung fährt in wenigen Minuten los. Schon ist es passiert. Man hat die Koffer im Stauraum zwischen den Sitzabteilen vergessen oder das Handy auf dem kleinen Klapptisch liegenlassen. Wer Glück hat, bekommt den verlorenen Gegenstand über das SBB-Fundbüro wieder zurück. Eine Blick-Leserin konnte sich gleich doppelt glücklich schätzen: Ihr Rucksack wurde gefunden und sie kann ihn noch in diesem Jahr gegen eine Gebühr von 10 Franken abholen. Ab dem nächsten Jahr müsste die Frau mit 20 Franken das Doppelte bezahlen.

Denn die SBB passen die Gebühren für Fundgegenstände ab dem 1. Januar an. Bisher ist die Preistabelle ziemlich simpel: Für GA-Inhaber sind es 5 Franken, mit einem Halbtax oder Jahresabo 10 Franken, alle anderen zahlen 20 Franken. Diese Preise gelten für alle Gegenstände. 

Bis zu drei Mal höhere Gebühren

Ab Januar erhalten nur noch GA-Inhaber einen Rabatt. Zudem unterscheiden die SBB bei der Gebührenhöhe nach Gegenständen. Für elektronische Gegenstände wie ein Handy, Laptop oder Tablet sowie sperrige Sachen wie ein Velo, E-Scooter oder Kinderwagen fällt eine Standardgebühr von 25 Franken an. Wer ein Halbtax hat, zahlt damit das Zweieinhalbfache. Für GA-Inhaber sind es 15 Franken, also drei Mal mehr. 

Für alle anderen Gegenstände – wie einen Rucksack – zahlen GA-Besitzer 10 Franken und die übrigen Fahrgäste 20 Franken. 

Die SBB begründet die Preiserhöhung auf Anfrage damit, dass die Gebühren seit 2008 nicht mehr angepasst wurden und die bisherigen Tarife nicht kostendeckend sind. «Mit den neuen Preisen soll das Kostenwachstum gedämpft werden. Jedoch decken auch die neuen Gebühren die entsprechenden Kosten nur teilweise», schreibt eine Mediensprecherin. 

Immer mehr verlorene Gegenstände

So ist im letzten Jahr nicht nur die Zahl der Fahrgäste gestiegen: Auch bei der Zahl der Fundgegenstände zeigt der Trend nach oben – und zwar deutlich. Allein 2024 landeten rund 130'000 Objekte in der SBB-Fundzentrale und damit 7000 mehr als im Jahr davor. Die Bearbeitung all dieser Gegenstände erfordere erhebliche Ressourcen, so die SBB.

GA-Besitzerinnen und -Besitzer würden mit ihrem Abo bereits einen höheren finanziellen Beitrag leisten, weshalb diese weiterhin eine Ermässigung erhalten. 

Die neuen Preiskategorien begründen die SBB wie folgt: Sperrige Objekte wie Kinderwagen oder Velos benötigen mehr Platz und sind aufwendiger im Transport. Elektronische Geräte erfordern zusätzliche Massnahmen, wie das Melden an Telefonanbieter oder das Auslesen der Seriennummer. 

Im vergangenen Jahr konnten gemäss SBB rund 60 Prozent der Fundgegenstände an die Besitzer zurückgegeben werden. Was nicht abgeholt wird, landet nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist bei einer Verwertungsfirma. 

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