Darum gehts
- Baden-Württemberg verschärft ab 1. Juni Rauchverbot, betrifft Europa-Park stark
- Park startet ab 28. März mit acht Raucherzonen in die Saison
- Bei Verstoss drohen Bussen bis 200 Euro, Wiederholungstäter bis 500 Euro
Baden-Württemberg führt ein neues Nichtrauchergesetz ein – und trifft damit auch den bei Schweizerinnen und Schweizern so beliebten Europa-Park. Das deutsche Bundesland verschärft das Gesetz ab dem 1. Juni deutlich und weitet es auch auf den Aussenbereich von Freizeitparks sowie Zoos und Freibäder aus.
Wer seine strapazierten Nerven nach einer Fahrt auf einer Achterbahn wie der Voltron Nevera oder Silver Star mit einer Zigarette beruhigen will, muss dafür künftig einen der Raucherbereiche im Park aufsuchen müssen. «Bereits zum Saisonstart am 28. März 2026 werden daher acht Raucherbereiche in Betrieb genommen», schreibt die Medienstelle auf Anfrage von Blick. Diese befinden sich am Haupteingang sowie in den Themenbereichen Deutschland, Frankreich, Kroatien, Liechtenstein, England, Österreich und Portugal. Zuerst hat das Newsportal «20 Minuten» darüber berichtet.
Frühzeitige Einführung soll Gästen und Park Ärger ersparen
Ausserhalb der Raucherbereiche ist das Rauchen auf dem Gelände ab dem 1. Juni strikt verboten. Die Regelung umfasst neben Zigaretten auch E-Zigaretten, Tabakerhitzer und vergleichbare Dampfprodukte.
Mit der Einführung der Raucherbereiche zum Saisonstart will der Park seine Gäste frühzeitig an die neue Regelung heranführen, damit die Umsetzung ab Juni reibungslos klappt. «Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes folgen weitere kommunikative und organisatorische Massnahmen, insbesondere zur Information und Orientierung der Gäste vor Ort», teilt die Europa-Park-Medienstelle gegenüber Blick mit. Die Aschenbecher auf den Mülleimern ausserhalb der neuen Raucherzonen wurden bereits neu bepflanzt, wie Videos in den sozialen Netzwerken zeigen.
Parkbesuchern droht bei einem Verstoss gegen das neue Gesetz ab Sommer eine Geldbusse von bis zu 200 Euro. Wer innerhalb eines Jahres als Wiederholungstäter erwischt wird, kann mit bis zu 500 Euro belangt werden.