Neue Regeln in der EU – was machen Zweifel und Co.?
Jetzt beginnt der Streit um die Gentech-Härdöpfel

In der EU sollen gentechnisch veränderte Pflanzen künftig einfacher angebaut werden dürfen. Weil die Schweiz bei Kartoffeln von der EU abhängig ist, stellt sich die Frage: Stehen bald Crispr-Chips in unseren Regalen?
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Die EU will den Gentech-Anbau vereinfachen: Was bedeutet das für die Schweizer Kartoffelbauern?
Foto: imago/Martin Wagner
Cathrin Caprez
Cathrin Caprez
Beobachter

Die Kartoffel zählt zwar zu den Knollenfrüchten. In ihrem Charakter aber gleicht sie eher einer Mimose. Sie mag es nicht zu trocken und nicht zu heiss. Nasses Wetter verträgt sie eher, aber zu nass darf es auch nicht sein, sonst droht ein Ernteausfall durch die Kraut- und Knollenfäule. Wenn das Wetter nicht mitspielt, schwanken die schweizweiten Erträge darum von Jahr zu Jahr um bis zu 30 Prozent:

«Kartoffelproduzenten gehen ein vergleichsweise grosses finanzielles Risiko ein», sagt Paul Beck gegenüber dem «Beobachter». Er leitet die Produktion und die Logistik bei Zweifel Chips & Snacks AG. Etwa jeder zwölfte Kartoffelproduzent in der Schweiz baut für das Traditionsunternehmen an.

Artikel aus dem «Beobachter»

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Man pflege die Nähe zu den Lieferanten, sagt Paul Beck und weiss: «Die Branche sucht schon länger nach neuen Kartoffelsorten, die möglichst resistent gegen die Kraut- und Knollenfäule sind. Auch Sorten, die besser umgehen können mit Trockenheit und Hitze, sind sehr gesucht.» 

Neue Sorte: Crispr-Chips

Solche neuen robusteren Kartoffelsorten sollen in der EU künftig schneller gezüchtet werden können – mithilfe von Gentechnik. In einigen Wochen dürfte das EU-Parlament nämlich eine Verordnung verabschieden, die das Züchten und den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen vereinfachen will.

Gentech: Das will die EU

Auch wenn in der Europäischen Union die Zulassung vereinfacht werden soll, gelten weiterhin Auflagen für Pflanzen aus neuen gentechnischen Züchtungsverfahren. Sie dürfen zum Beispiel kein artfremdes genetisches Material enthalten. Auch die Grösse und die Anzahl der genetischen Veränderungen sind begrenzt und müssen im Zulassungsverfahren nachgewiesen werden. Ausserdem müssen diese Pflanzen mehrere Jahre lang versuchsweise angebaut werden und so erst beweisen, dass sie tatsächlich bessere Eigenschaften besitzen als bereits existierende Sorten. Von der vereinfachten Zulassung ausgeschlossen sind Pflanzen, die mithilfe der neuen gentechnischen Verfahren auf eine Resistenz gegen Herbizide gezüchtet wurden.

Auch wenn in der Europäischen Union die Zulassung vereinfacht werden soll, gelten weiterhin Auflagen für Pflanzen aus neuen gentechnischen Züchtungsverfahren. Sie dürfen zum Beispiel kein artfremdes genetisches Material enthalten. Auch die Grösse und die Anzahl der genetischen Veränderungen sind begrenzt und müssen im Zulassungsverfahren nachgewiesen werden. Ausserdem müssen diese Pflanzen mehrere Jahre lang versuchsweise angebaut werden und so erst beweisen, dass sie tatsächlich bessere Eigenschaften besitzen als bereits existierende Sorten. Von der vereinfachten Zulassung ausgeschlossen sind Pflanzen, die mithilfe der neuen gentechnischen Verfahren auf eine Resistenz gegen Herbizide gezüchtet wurden.

Diese Regelung soll für Pflanzen gelten, die mit neuen gentechnischen Methoden gezüchtet wurden, die bekannteste darunter ist die sogenannte Genschere Crispr/Cas9. Solche «Crispr-Pflanzen» sollen in der EU künftig kein strenges Zulassungsverfahren mehr durchlaufen, wenn sich ihr Erbgut nicht wesentlich von traditionell gezüchteten Pflanzen unterscheidet. 

Paradigmenwechsel in der EU

Als sich Ende letzten Jahres das EU-Parlament, der EU-Rat und die EU-Kommission auf einen Entwurf für diese Verordnung einigen konnten, sorgte das für grosses Aufsehen. Die Reaktionen reichten von Jubel bis Schock. Von einem Paradigmenwechsel in der Grünen Gentechnik ist seither die Rede. 

Vorausgesetzt, es gelingt tatsächlich, mit den neuen gentechnischen Methoden robustere Sorten zu züchten – Schweizer Bäuerinnen und Bauern hätten nichts davon. Denn sie dürften diese gar nicht anbauen.

Das Gentechnik-Moratorium, vergangenen Sommer bis ins Jahr 2030 verlängert, verbietet dies. «Die Auswahl an Kartoffelsorten für die Schweiz könnte darum mittelfristig schrumpfen», sagt Roland Peter, Leiter des Forschungsbereichs Pflanzenzüchtung bei Agroscope, dem Kompetenzzentrum des Bundes für landwirtschaftliche Forschung.

Die Schweiz züchtet nämlich selber keine Kartoffeln für den professionellen Anbau. Die hier angebauten Sorten stammen etwa aus den Niederlanden oder Frankreich.

Auch der Bund prüft Gentech-Lockerung

Doch die Entwicklungen in der EU haben auch hierzulande Bewegung in die Gentechnik-Frage gebracht. Der Bund erarbeitet zurzeit ebenfalls ein Gesetz zu Pflanzen aus den neuen gentechnischen Züchtungsverfahren. Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass solche Crispr-Pflanzen nicht mehr unter das Gentechnik-Moratorium fallen sollen.

In der Vernehmlassung vom vergangenen Jahr hatte auch Swisspatat Stellung dazu genommen. Die «Branchenorganisation der Schweizer Kartoffeln», wie sie sich bezeichnet, wünscht sich explizit, die Schweiz würde statt eines eigenen Gesetzes die Verordnung der EU übernehmen. Sie befürchtet, «die Schweiz würde im Bereich Züchtung und Ernährung von ihren wichtigsten Rohstofflieferanten isoliert».

Für das Gentechnik-Moratorium in der Schweiz war ihrerseits auch die Lebensmittelbranche. Sie schloss sich freiwillig dem Ansinnen an und verzichtet seither auf den Verkauf von Lebensmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten.

Die neue EU-Regelung würde die Branche nun aber vor erhebliche Herausforderungen stellen, mahnt etwa Eva Gelinsky. Die selbständige Wissenschaftlerin hat sich auf Gentechnik-Fragen spezialisiert und berät unter anderem auch das Bundesamt für Umwelt.

Unterscheidung kaum möglich

«Künftig soll in der EU nur noch das Saatgut als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden», erklärt Gelinsky. «Sobald die Rohwaren verarbeitet werden und beispielsweise verschiedene Ernten miteinander vermischt werden, können gentechnisch veränderte nicht mehr von Gentech-freien Erzeugnissen unterschieden werden.»

Das liegt in der Natur der neuen gentechnischen Züchtungsverfahren: Mit ihnen kann das Erbgut einer Pflanze auf eine Art und Weise verändert werden, dass es sich kaum mehr von einer herkömmlichen Pflanze unterscheiden lässt.

«Das wird es sehr schwer machen, gentechnisch veränderte Lebensmittel verlässlich zu deklarieren», prognostiziert Gelinsky. Die Wahlfreiheit für Konsumentinnen wie auch für Verkäufer werde sich darum nur mit grossem Aufwand und hohen Kosten sicherstellen lassen. Diese Bedenken teilen auch die Initianten der Lebensmittelschutz-Initiative, die vor kurzem eingereicht wurde. Sie verlangt unter anderem eine konsequente Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte.

Zweifel wartet noch ab

Bei Zweifel Chips & Snacks AG will man derzeit nicht über Gentechnik sprechen. Man beobachte die laufenden Entwicklungen genau, aber noch sei es zu früh für eine Stellungnahme, so Produktionsleiter Paul Beck. «Wir glauben, dass die Konsumenten und Konsumentinnen Schweizer Produkte bevorzugen. Und dass es ihnen wichtig ist, zu wissen, woher die Produkte kommen.»

Doch just dies könnte bald zum Problem werden – auch für sein Unternehmen. 

In guten Jahren liefern die Schweizer Produzentinnen dem Chips-Hersteller genügend Kartoffeln – derzeit sind es ungefähr 27’000 Tonnen pro Jahr. In schlechten Jahren jedoch – und deren gab es kürzlich mehrere – importiert Zweifel bis zu zehn Prozent seiner Kartoffeln aus benachbarten EU-Ländern.

Sensible Knollen für sensible Kunden

Gleichzeitig verzeichnete das Unternehmen vergangenes Jahr den zehnten Umsatzrekord in Folge – unter anderem dank seiner beliebten Kartoffelchips.

Früher oder später wird sich das Unternehmen also überlegen müssen, wo es seine sensiblen Knollenfrüchte für seine offenbar nicht minder sensible Kundschaft herbekommt – und auch, ob gentechnisch veränderte Sorten darunter sein könnten.

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