Darum gehts
- Der Neuauflage des Vincenz-Prozesses startet am Montag vor dem Zürcher Obergericht
- Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen unrechtmässige Millionen-Gewinne erzielt haben
- Erstinstanzliches Urteil: Freiheitsstrafen, Geldbussen und Schadenersatz in Millionenhöhe
Jetzt sitzt Pierin Vincenz (70) wieder auf der Anklagebank. Ab Montag geht es los mit der Neuauflage des Vincenz-Prozesses – dem spektakulärsten Wirtschaftsfall des Jahrzehnts. Vier Jahre liegen zwischen dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich und der Neubeurteilung des Falls durch das Zürcher Obergericht. Endlich dürften sich einige der Angeklagten sagen, denn ihre Vermögenswerte sind Eröffnung des Strafverfahrens im Jahr 2018 gesperrt.
Der Grund: Im Prozess geht es um sehr viel Geld. Die beiden Hauptangeklagten – Vincenz und Beat Stocker (66) – sollen sich versteckt an Firmen beteiligt haben. Später haben sie die Kreditkartenfirma Aduno (heute Viseca) und Raiffeisen davon überzeugt, diese Firmen zu kaufen. Dabei sollen die beiden unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
Forderungen in Millionenhöhe
Deshalb verurteilte das Bezirksgericht Zürich die beiden nicht nur zu mehrjährigen Freiheitsstrafen und hohen Geldbussen, sondern auch zu Schadenersatzzahlungen von je 1,3 Millionen Franken. Ausserdem verknurrte das Gericht Vincenz wegen seiner Spesenexzesse zur Zahlung von weiteren 300'000 Franken. Dazu kommen die Schadenersatzforderungen der betroffenen Firmen Viseca und Raiffeisen.
Sollte es dereinst zu einem rechtskräftigen Urteil kommen, wären Millionenzahlungen der beiden Hauptangeklagten fällig. Für alle Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, obwohl die Vermögen vorsorglich schon mal blockiert wurden. Inzwischen wurden die Vincenz-Villen in Teufen AR und Morcote TI verkauft, um Gläubigerinteressen zu befriedigen.
Deshalb wird die Befragung zur Person von Pierin Vincenz von grossem Interesse sein. Wovon lebt der gefallene Starbanker? Ist sein Schuldenberg weiter angewachsen? Wie hat sich sein Leben in den vier Jahren seit dem ersten Urteil verändert? Vincenz ist abgetaucht, hat sich nie mehr gross in der Öffentlichkeit gezeigt.
Wie weit dürfen Manager gehen?
Wie schnell es zu dieser Befragung kommt, ist allerdings offen. Denn zum Prozessauftakt können neue Beweisanträge gestellt werden. Gut möglich, dass es zu Beginn des Prozesses zu einem juristischen Geplänkel kommt, wie man es aus klassischen Gerichtsfilmen kennt.
Und dann geht es vor allem auch um eine für die Schweizer Wirtschaft zentrale Frage: Was dürfen Topmanager? Dürfen sie ihr Insiderwissen ausnützen und es gar gegen die Interessen des eigenen Unternehmens einsetzen? Sind Geschäftemacherei und Mauscheleien hinter dem Rücken des Arbeitgebers erlaubt? Gelten für die Chefetage andere Regeln als für die übrigen Angestellten?
Das Bezirksgericht hat all diese Fragen mit einem klaren Nein beantwortet: Aus seiner Sicht gibt es keinen Freipass für geldgierige Chefs.
Nun ist das Zürcher Obergericht in den kommenden Tagen und Wochen an der Reihe, um seine Antworten liefern. Kommt Vincenz jetzt mit einem blauen Auge davon?
Verfolge den Vincenz-Prozess ab 8 Uhr live auf Blick.ch