Darum gehts
- Der Neuauflage des Vincenz-Prozesses startet am Montag vor dem Zürcher Obergericht
- Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen unrechtmässige Millionen-Gewinne erzielt haben
- Erstinstanzliches Urteil: Freiheitsstrafen, Geldbussen und Schadenersatz in Millionenhöhe
«Alle haben hoch gepokert, wer geblufft hat, muss das Gericht entscheiden»
Es ist geschafft! Der Berufungsprozess im Fall Vincenz ist abgeschlossen. Es werden ein paar Hände geschüttelt, die «Schicksalsgemeinschaft» – so Richter Christian Prinz – löst sich auf.
Die Erleichterung über das Ende ist bei allen Beteiligten gross - auch wenn jetzt wieder das Warten beginnt. Für Alphamänner wie Vincenz und Stocker muss es schier unerträglich sein, jetzt wieder fremdbestimmt zu sein. In den letzten Tagen hatten sie das Heft in der Hand. Sie und und ihre Verteidiger konnten darum kämpfen, ihre Unschuld zu beweisen. Vor allem Beat Stocker war dieser Drang anzumerken. Jetzt sind sie wieder dem Arbeitstempo des Gerichts ausgeliefert.
Es kann Wochen dauern, bis das Urteil gefällt ist, hat Richter Prinz die Erwartungen auf ein schnelles Verdikt gedämpft. Das sei positiv zu werten, wie ein Verteidiger meint: «Es ist ein gutes Zeichen, das Gericht nimmt sich Zeit, alles wirklich genau anzuschauen.»
Was bleibt? Alle haben hoch gepokert, die Karten liegen auf dem Tisch, wer geblufft hat, muss das Gericht entscheiden. Die Anklage pokert hoch, hält unbeirrbar an ihrem harten Strafmass fest. Vincenz und Stocker sollen für sechs Jahre hinter Gitter. Aber auch die Verteidigung geht «all in» und fordert einen lupenreinen Freispruch. Das scheint aber ebenso unwahrscheinlich wie lange Jahre im Gefängnis für die beiden Hauptangeklagten. Denn von den Taten von Vincenz und Stocker bleibt einiges mehr als ein «Gschmäckle», für einen vollumfänglichen Freispruch dürfte es nicht reichen.
Aber es ist davon auszugehen, dass das Zürcher Obergericht die Strafen der ersten Instanz – 3 Jahre und 9 Monate für Vincenz, 4 Jahre für Stocker – deutlich reduzieren wird.
Hiermit beenden wir den Ticker aus dem Obergericht und bedanken uns für dein Interesse.
«Unsere Schicksalsgemeinschaft findet hier ein Ende»
«Hinter uns liegen acht anspruchsvolle, anstrengende und intensive Tage. Unsere Schicksalsgemeinschaft findet hier ein Ende.» Damit schliesst Gerichtspräsident Christian Prinz die Hauptverhandlung. Er bedankt sich noch für den disziplinierten und respektvollen Umgang während der vergangenen eineinhalb Wochen. «Es wurde mit harten Bandagen gekämpft und das ist auch gut so», so der Richter. Man habe aber dabei die Grenzen des gegenseitigen Respekts nie überschritten. «Das ist erwähnenswert», betont Prinz.
Bis zum Urteil wird es aber noch einige Zeit dauern. Einen Fingerzeig – wie in der Blick Berichterstattung von gestern erwünscht – könne er nicht geben. Zuerst müssen er und das Richtergremium die eingereichten Vorfragen und Beweisanträge klären. Erst dann können sie sich mit dem befassen, was sie in den letzten eineinhalb Wochen gehört haben.
«Ich bin unschuldig» zum Zweiten und zum Dritten
Nach Vincenz darf sich Beat Stocker nochmals äussern. Er möchte noch einen Punkt klarstellen: «Es ging nie ums Geld.» Auch er beteuert seine Unschuld. Und weist darauf hin, dass er gerne eine Stiftung gegründet hätte mit seinem Vermögen. Allerdings habe nach seiner Verhaftung keine Bank mehr mit ihm geschäften wollen.
Auch Andreas Etter schreitet nochmals nach vorne ans Rednerpult. Schon achteinhalb Jahre begleite ihn nun dieses Verfahren. Doch auch nach all dieser Zeit komme er zum Schluss: «Ich habe niemanden getäuscht, ich habe niemanden geschädigt und ich habe niemandem einen unrechtmässigen Vorteil verschafft. Ich stehe heute noch für mein Handeln. Ich bitte sie, mein damaliges Handeln an meinem damaligen Wissen zu messen. Ich bin unschuldig.»
Die Beschuldigten Ferdinand Locher und Stéphane Barbier-Mueller wollten nicht mehr von ihrem Recht auf das letzte Wort Gebrauch machen.
Vincenz: «Habe Aduno und Raiffeisen nie, nie schädigen wollen»
Pierin Vincenz ergreift das Wort: «Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich auch ein paar Sachen hätte besser machen können», beginnt er. Und fährt fort: «Ich kann aber betonen, dass ich immer die Interessen der beiden Gesellschaften Raiffeisen und Aduno vor Augen hatte und sie nie, nie schädigen wollte. Darum ersuche ich um einen Freispruch.» Mehr möchte er mit leicht brüchiger Stimme nicht sagen.
Gleich spricht Vincenz
Die Dupliken der Verteidiger sind vorbei. Jetzt gibt es die letzte kurze Pause. Dann haben die Angeklagten das letzte Wort – angefangen bei Pierin Vincenz.
Pause bis 15:20 Uhr.
Stocker-Verteidiger Blattmann: Ausflug in die griechische Mythologie
Danach spricht Andreas Blattmann, der Verteidiger von Beat Stocker. Der Anwalt beginnt seinen Vortrag mit einem Ausflug in die griechische Mythologie. Er erklärt den Anwesenden die Sage des Prokrustes. Dieser hat – so die Sage – Reisenden sein Bett angeboten. Waren sie zu gross, hackte er ihnen Arme und Beine ab. Sie wurden also passend gemacht. Waren sie zu klein, so zerrte Prokrutes – ein Sohn des Poseidon, aber auch ein Unhold und Räuber – an ihren Gliedern und Gelenken, bis sie in das Bett passten.
Genau so sei auch die Anklage vorgegangen, schlägt er den Bogen zurück in den Gerichtssaal. Auch ihre Argumentation erinnere an ein Prokrustesbett. Sie habe die Vorwürfe so gezerrt und in ein Schema gepresst, bis es in ihre Argumentation gepasst habe.
Hatte er trotz eng getaktetem Prozess diese Woche die Zeit für einen Kinobesuch, um sich die Odyssee anzusehen? Oder hat er die Inspiration für seinen Vergleich mit der griechischen Mythologie woanders gefunden? Woanders, nämlich bei Wikipedia. Dieser Eintrag ähnelt stark den Ausführungen Blattmanns.
Blattmann schliesst: Die Angeklagten seien Unternehmer. «Das sind keine Betrüger, das sind keine Bestecher oder Bestochene.» Seit acht Jahren erzähle die Staatsanwaltschaft die gleiche Geschichte.
Eben diese, die an Prokrustes erinnere: «Nicht das Bett werde dem Mensch angepasst, sondern der Mensch dem Bett.»
«Entweder hat mir der Herr Staatsanwalt nicht zugehört – oder er hat es verdrängt»
«In den letzten Tagen wurde in diesem Saal sehr viel geredet», beginnt Vincenz-Verteidiger Lorenz Erni (75) seine Duplik. «Vielleicht zu viel – dann wäre ich daran nicht ganz unschuldig», fährt er fort. Späte Einsicht. Wir erinnern uns: Am Freitag hatte Erni noch ganze 6 Stunden plädiert.
Heute möchte er sich aber kurz fassen – seine Antwort dauert dann trotzdem knapp 15 Minuten.
Erni greift in seiner Antwort ein letztes Mal die Staatsanwalt an. Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel eifere in einem Punkt der Vorinstanz auffällig nach, so Erni. Wie die Vorinstanz verschweige er «alle zwischen Pierin Vincenz und Beat Stocker ausgetauschte Kommunikation, in der regelmässig von Darlehen die Rede ist», erklärt der Anwalt. «Entweder hat mir der Herr Staatsanwalt nicht zugehört – oder er hat es verdrängt.»
«Ohne Schaden kein Betrug und keine ungetreue Geschäftsbesorgung». So simpel sei der Sachverhalt,fährt Anwalt Erni fort. Und arbeitet sich an den Retrozessionen ab, die die Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bresel «effektheischend in die Luft gezeichnet» habe.
Aduno habe für die Aktien der Commtrain eine «vollwertige Gegenleistung» erhalten. Folglich gäbe es keinen Schaden: «An dieser Feststellung ändern noch so viele in die Luft gezeichnete Dreiecke nichts», schliesst Erni seine Duplik.
Die Angeklagten haben das letzte Wort – wie werden sie das nutzen?
Letzter Nachmittag des Prozesses. Jetzt antworten die Verteidiger der Angeklagten nochmals auf die Ankläger.
Viel wurde in den letzten acht Tagen vor dem Gericht besprochen. Aber eine Frage stellt sich noch: Machen Vincenz, Stocker und Co. am Ende Gebrauch von ihrem Recht auf das letzte Wort?
«Sehr viel Geometrie für meinen Geschmack»
Der Prozess ist auf der Zielgeraden. Die Anspannung ist wieder deutlich höher, der Gerichtssaal gut gefüllt mit interessierten Zuschauern. Jetzt folgt der Juristen-Klassiker: Replik-Duplik-Replik-zur-Duplik etc. Das könnte noch etwas dauern.
Oder wie es ein Anwalt ausdrückte: «Wir drehen uns nicht im Kreis, aber ums Dreieck.» In Anspielung auf all die in die Luft gezeichneten Retrozessions-Dreiecke der Staatsanwaltschaft. Sehr viel Geometrie für meinen Geschmack.
Die Staatsanwaltschaft hatte heute Morgen das erste Wort. Von den ellenlangen Plädoyers, die von der Verteidigung in den letzten Tagen vorgetragen wurden, zeigte sie sich unbeeindruckt. «Die rund 20 Stunden Verteidiger-Plädoyer liessen sich gut in einer Stunde beantworten», war das knappe Fazit von Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel am Ende seiner Replik.
Doch nicht nur die Länge der Plädoyers, auch deren inhaltliche Qualität sei inadäquat. «Die Verteidigung versucht, das sehr überzeugende Urteil der Vorinstanz mit diffusen Rundumschlägen zu Fall zu bringen», bilanzierte Staatsanwalt Jean-Richard-dit-Bressel.
Im Anschluss erklärte Privatklägerin Aduno noch einmal den Interessenkonflikt von Vincenz und Stocker. «Sie hatten kein Interesse daran, den Kaufpreis möglichst gering zu halten», so ihr Rechtsanwalt. Am Schluss gab es noch eine Überraschung, der Verteidiger von Vincenz' Ex-Ehefrau ergriff das Wort. Sein Ziel: die blockierten Gelder seiner Mandantin zu befreien. Es geht auch hier um Millionen.
Jetzt gibt es eine längere Mittagspause bis 14 Uhr. Die Verteidigung braucht Zeit, um sich mit den heute Vormittag vorgebrachten Argumenten auseinanderzusetzen – und ihre Antworten zu formulieren.
Überraschung im Gerichtssaal: Anwalt von Ex-Vincenz-Frau-Ceregato spricht
Damit war nicht wirklich zu rechnen. Der Anwalt von Pierin Vincenz' Ex-Ehefrau Nadja Ceregato richtet das Wort ans Gericht. Ceregato hat sich inzwischen völlig aus der Öffentlichkeit zurückgezogen.
Das Ziel des Anwaltes: Er möchte die blockierten Gelder von Ceregato entsperren. Dabei geht es unter anderem um Geld aus dem Verkauf der Villa in Teufen AR. Aber auch um zwei Millionen aus der Pensionskasse von Ceregato. Vor allem den Einbehalt der PK-Gelder nennt der Anwalt «zynisch».
Raiffeisen hatte im Prozess auf einer weiteren Einbehaltung der Gelder bestanden. Der Hintergrund: Die Bank will sicherstellen, dass sie im Falle eines Schuldspruchs im Fall Investnet auch entsprechend entschädigt würde.
Das Gericht unterbricht die Verhandlung bis 14 Uhr. Dann werden die Verteidiger nochmals das Wort ergreifen.
Jetzt sitzt Pierin Vincenz (70) wieder auf der Anklagebank. Ab Montag geht es los mit der Neuauflage des Vincenz-Prozesses – dem spektakulärsten Wirtschaftsfall des Jahrzehnts. Vier Jahre liegen zwischen dem erstinstanzlichen Urteil des Bezirksgerichts Zürich und der Neubeurteilung des Falls durch das Zürcher Obergericht. Endlich dürften sich einige der Angeklagten sagen, denn ihre Vermögenswerte sind seit Eröffnung des Strafverfahrens im Jahr 2018 gesperrt.
Der Grund: Im Prozess geht es um sehr viel Geld. Die beiden Hauptangeklagten – Vincenz und Beat Stocker (66) – sollen sich versteckt an Firmen beteiligt haben. Später haben sie die Kreditkartenfirma Aduno (heute Viseca) und Raiffeisen davon überzeugt, diese Firmen zu kaufen. Dabei sollen die beiden unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.
Forderungen in Millionenhöhe
Deshalb verurteilte das Bezirksgericht Zürich die beiden nicht nur zu mehrjährigen Freiheitsstrafen und hohen Geldbussen, sondern auch zu Schadenersatzzahlungen von je 1,3 Millionen Franken. Ausserdem verknurrte das Gericht Vincenz wegen seiner Spesenexzesse zur Zahlung von weiteren 300'000 Franken. Dazu kommen die Schadenersatzforderungen der betroffenen Firmen Viseca und Raiffeisen.
Sollte es dereinst zu einem rechtskräftigen Urteil kommen, wären Millionenzahlungen der beiden Hauptangeklagten fällig. Für alle Angeklagten gilt weiterhin die Unschuldsvermutung, obwohl die Vermögen vorsorglich schon mal blockiert wurden. Inzwischen wurden die Vincenz-Villen in Teufen AR und Morcote TI verkauft, um Gläubigerinteressen zu befriedigen.
Deshalb wird die Befragung zur Person von Pierin Vincenz von grossem Interesse sein. Wovon lebt der gefallene Starbanker? Ist sein Schuldenberg weiter angewachsen? Wie hat sich sein Leben in den vier Jahren seit dem ersten Urteil verändert? Vincenz ist abgetaucht, hat sich nie mehr gross in der Öffentlichkeit gezeigt.
Wie weit dürfen Manager gehen?
Wie schnell es zu dieser Befragung kommt, ist allerdings offen. Denn zum Prozessauftakt können neue Beweisanträge gestellt werden. Gut möglich, dass es zu Beginn des Prozesses zu einem juristischen Geplänkel kommt, wie man es aus klassischen Gerichtsfilmen kennt.
Und dann geht es vor allem auch um eine für die Schweizer Wirtschaft zentrale Frage: Was dürfen Topmanager? Dürfen sie ihr Insiderwissen ausnützen und es gar gegen die Interessen des eigenen Unternehmens einsetzen? Sind Geschäftemacherei und Mauscheleien hinter dem Rücken des Arbeitgebers erlaubt? Gelten für die Chefetage andere Regeln als für die übrigen Angestellten?
Das Bezirksgericht hat all diese Fragen mit einem klaren Nein beantwortet: Aus seiner Sicht gibt es keinen Freipass für geldgierige Chefs.
Nun ist das Zürcher Obergericht in den kommenden Tagen und Wochen an der Reihe, um seine Antworten zu liefern. Kommt Vincenz jetzt mit einem blauen Auge davon?
Verfolge den Vincenz-Prozess ab 7.30 Uhr live auf Blick.ch