Last-minute-Tipps für Steuer-Optimierer
Das darf bis Jahresende auf keinen Fall vergessen gehen

Wer jetzt noch über die Bücher geht, bezahlt im nächsten Jahr weniger Steuern. Diese Tipps helfen, das Budget etwas zu entlasten.
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Es bleiben nur noch wenige Tage Zeit, um die Steuern zu optimieren.
Foto: GAETAN BALLY

Darum gehts

  • Mit der beruflichen Vorsorge lässt sich am meisten Steuern sparen
  • Wohltätigkeit lohnt sich
  • Schuldzinsen nicht vergessen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Das Festtagsmenü ist verdaut, die Kerzen am Baum sind abgebrannt. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, darüber nachzudenken, wie du dem Steuerkommissär noch ein paar Franken aus der Tasche ziehen kannst. Aber du musst dich sputen, denn es bleiben nur noch wenige Tage, um die Steuerrechnung für das nächste Jahr zu optimieren.

Der steuertechnische Stichtag ist der 31. Dezember, für allfällige Finanztransaktionen bleiben als nur noch der 29. und 30. Dezember – die letzten beiden vollen Bankarbeitstage im Jahr 2025. 

Einzahlung in die Säule 3a

Wer Geld für die private Vorsorge der Säule 3a einzahlt, kann das von den Steuern absetzen. Dafür gilt der Maximalbetrag von 7258 Franken für Erwerbstätige. Selbständig Erwerbende können bis zu 20 Prozent des Nettoeinkommens einzahlen, maximal aber nicht mehr als 36'288 Franken. Die Einzahlungen können auch tiefer sein, entsprechend sinkt aber der Steuerabzug. 

Ab nächstem Jahr ist etwas Gelassenheit angesagt, denn ab 2026 kannst du erstmals auch rückwirkend in die Säule 3a einzahlen. «Der Druck ist weg, wenn ich das Geld im Moment nicht habe oder den Zeitpunkt für die Einzahlung verpasst habe, ist das jetzt nicht mehr so dramatisch», sagt Karl Flubacher (49), Steuerexperte beim VZ Vermögenszentrum. 

Wichtig: Wer sich dem Pensionsalter nähert, sollte spätestens jetzt über ein Splitting seiner Sparkapitalien nachdenken. Damit der Kapitalbezug nicht gleich die Steuervorteile der Vergangenheit wieder auffrisst. 

Einzahlung in die 2. Säule

Auch Einzahlungen in die berufliche Vorsorge lassen sich vollumfänglich von den Steuern abziehen. Wie gross dein Einkaufspotenzial ist, siehst du auf dem Pensionskassenauszug. Allerdings gibt es auch hier eine wichtige Einschränkung: «Zwischen dem letzten Einkauf und einem (Teil-)Bezug – zum Beispiel für einen Hauskauf oder wegen Pensionierung – müssen drei Jahre liegen.» Sonst werde die Steueroptimierung nicht akzeptiert, so Flubacher.

Spenden angeben lohnt sich

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um all die Spendenaufrufe, die seit Wochen in den Briefkasten flattern, nochmals genau anzuschauen. Denn wenn du 100 Franken oder mehr spendest, kannst du das von den Steuern abziehen – bis zum Maximum von 20 Prozent des Nettoeinkommens. Wichtig: die Spendenbelege aufbewahren und der Steuererklärung beilegen. 

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Schuldzinsen geltend machen

Wenn du bis zum Jahresende die gesamte Steuerrechnung für das Jahr 2025 bezahlst, profitierst du allenfalls von einem Vergütungszins – und zahlst vor allem auch keinen Verzugszins. 

Zudem sind Zinszahlungen für Konsum- und Privatkredite von den Steuern absetzbar. Achtung: Das gilt nicht für die Tilgungsraten, sondern nur für die effektiven Zinskosten. 

Erbvorbezug sorgfältig planen

Wer eh schon einen Erbvorbezug für seine Kinder plant, könnte diesen noch vor Jahresende umsetzen. Denn die Nachkommen haben noch ein tieferes Vermögen, da fällt der Zuwachs nicht so ins Gewicht. Umgekehrt können die Eltern so bei der Vermögenssteuer etwas Geld sparen. 

Wohnsitzwechsel richtig timen

Wer in diesen Tagen seinen Wohnsitzwechsel plant, kann durch das richtige Timing viel Geld sparen. Denn für die Berechnung der Steuern gilt der gemeldete Wohnsitz am 31. Dezember. Wer also an einen steuergünstigen Ort zieht, sollte sich noch in diesem Jahr dort anmelden. Im umgekehrten Fall lohnt es sich, die Anmeldung noch etwas aufzuschieben. 

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Standardabzüge nicht vergessen

Oft geht vergessen, dass nicht gedeckte Krankheits- und Unfallkosten steuerlich absetzbar sind – allerdings erst ab einer Schwelle von fünf Prozent des Nettoeinkommens und nur in den meisten, aber nicht allen Kantonen. Dazu gehören etwa Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte oder Zahnbehandlungen, aber auch – zum Beispiel wegen einer hohen Franchise – selbst bezahlte Arztrechnungen. Deshalb ist es wichtig, sämtliche diesbezüglichen Ausgaben bei der Krankenkasse einzureichen. 

In den ersten Januartagen verschicken die Finanzinstitute die steuerrelevanten Kontoauszüge und die Krankenkassen eine Aufstellung der Prämien- und Gesundheitskosten. Und vom Arbeitgeber kommt der Lohnausweis. Wer all diese Dokumente gleich sammelt und ablegt, spart zwar kein Geld – aber doch einiges an Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung. 

Zudem hat Steuerexperte Flubacher noch einen Tipp, wie das Begleichen der Steuerrechnung etwas weniger schmerzhaft ausfallen kann: «Ich empfehle allen, einen Dauerauftrag für eine Akontozahlung der Steuern einzurichten. Dann ist das Geld schon weg, und es tut psychologisch weniger weg, als wenn man den gesamten Steuerbetrag auf einmal bezahlen muss.» 

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