Darum gehts
- Graubündner Kantonalbank erhält Klage über Anlageprodukt beim Vermittleramt Höfe in Freienbach
- Kläger fordert «mittleren dreistelligen Millionenbetrag» wegen angeblicher Pflichtverletzungen
- Bank bestreitet Vorwürfe und will sich im Verfahren verteidigen
Die Graubündner Kantonalbank (GKB) lässt mit einer Meldung aufhorchen: In dieser informiert die Bank, dass gegen sie, ihre Tochter BZ Bank Aktiengesellschaft und gegen Organe der BZ Bank eine Klage eingegangen ist. Eingereicht wurde die Klage mittels Schlichtungsgesuch an das Vermittleramt Höfe in Freienbach SZ. Es geht dabei um eine Kundenbeziehung und einem von der BZ Bank verwalteten Anlageprodukt.
Der Kläger wirft den beklagten Parteien diesbezüglich Pflichtverletzungen vor – und fordert einen «mittleren dreistelligen Millionenbetrag», heisst es in der Ad-hoc-Mitteilung. Die Graubündner Kantonalbank und die BZ Bank betonen, dass sie die Vorwürfe als unbegründet betrachten und die Forderungen bestreiten. Man werde sich im Verfahren entsprechend verteidigen und über wesentliche Entwicklungen in diesem Verfahren zu gegebener Zeit wieder informieren.