Darum gehts
- Gastronom Egger klagt gegen Münchens Vergabepraxis für Oktoberfest-Festzelte
- Gericht hält Eggers Antrag für «unzulässig»
- Definitives Urteil frühestens Oktober, Egger verzichtet auf kleines Zelt 2026
Die grossen Festzelte am Oktoberfest in München sind wie die Champions League im Fussball. Einer, der ebenfalls ganz oben mitspielen will, ist Gastronom Alexander Egger (50). Er betreibt zusammen mit seiner Frau das Lokal «Münchner Stubn» am Hauptbahnhof. In den vergangenen vier Jahren führte er zudem ein kleines Zelt auf der Wiesn. Bewerbungen für die Königsklasse hatte die Stadt München stets abgelehnt. Das wollte Egger so aber nicht auf sich sitzen lassen.
Darum klagte er gegen die Vergabepraxis der Stadt München, wie mehrere deutsche Medien berichten. Er fordert: Die grossen Festzelte sollen nach europäischem Vergaberecht verteilt werden. Die Stadt müsste die Plätze dann EU-weit ausschreiben. Aktuell vergibt München die Festzelte nach ihren eigenen Regeln. Entscheidend ist ein Punktesystem mit Kriterien wie Erfahrung, Hygiene und Sicherheitskonzept.
Diese Praxis ist Tradition. Die Hälfte der 14 grossen Zelte geht dabei an sechs Münchner Brauereien. Örtliche Schützenvereinigungen betreiben zwei Festzelte. Die restlichen fünf gehen an die Bewerbenden. Seit Jahrzehnten profitieren davon die gleichen Wirte. Dass nur Münchner Brauereien und Gastronomen eine Chance haben, ist bereits öfters auf Kritik gestossen. Wirt Egger beanstandet zudem, die Vergabe der Stadt iseit für die Bewerber nicht nachvollziehbar und zu wenig transparent.
Einschätzung ist da
Jetzt, eine Woche vor dem Start des grössten Volksfests der Welt, hat sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit dem Fall beschäftigt. Obwohl ein definitives Urteil noch fehlt, gab das Gericht eine vorläufige Einschätzung ab. Und diese schätzt den Antrag von Egger als «unzulässig» ein. Die Stadt schaffe am Oktoberfest nur einen Rahmen. Es gebe keine Betriebspflicht für die Bierzelte und darum auch keine Dienstleistungskonzession, die vergaberechtlich relevant sei. Eine EU-weite Ausschreibung sei nicht nötig.
Der endgültige Entscheid fällt das Gericht frühestens Mitte Oktober – wenn die Wiesn-Party bereits vorbei ist. Die Betreiber können zumindest für dieses Jahr aufatmen. Dem Fest steht sowieso nichts im Weg, das aber ohne Wirt Alexander Egger stattfinden wird. Er hat sein kleines Zelt trotz Zusage aufgegeben.