Darum gehts
- Zürcher Baurekursgericht stoppt McDonald's-Filialbau am Limmatquai wegen übergrosser Kamine
- Rekurrenten kritisieren massiv hohe Kamine, die Altstadt-Optik stören würden
- 6200 Franken Gerichtsgebühr, 2000 Franken Entschädigung pro Rekurrent
Die geplante McDonald's-Filiale am Zürcher Limmatquai 48 bringt Anwohnerinnen und Gewerbler auf die Palme. Für sie ist klar: Mit dem Fast-Food-Lokal vor der Haustüre gibts nur Theater. Sie stören sich an den langen Öffnungszeiten. Am Geruch aus der Burger-Küche. Und am Abfall im Umkreis des neuen Restaurants. Kurz: Die Emotionen gehen hoch, noch bevor auch nur eine Portion Pommes verkauft wurde.
15 Rekurrenten sind deshalb juristisch gegen die Baubewilligung vorgegangen – und bekommen jetzt vom Baurekursgericht des Kantons Zürich recht. Das Gericht entzieht McDonald's die Baubewilligung. Ein grosser Sieg für die Rekurrenten. Die meisten von ihren sind Eigentümer oder Mieter von benachbarten Liegenschaften. Beim Rechtsstreit geht es unter anderem um die Kamine des geplanten McDonald's – der grössere ist über 10 Meter hoch. Die sogenannten Fortluftkamine seien viel zu hoch und würden sich optisch nicht in die Dachlandschaft der benachbarten Altstadthäuser einfügen, begründen die Gegner.
Kurz: Die «Industriekamine» seien ein Fremdkörper. Sie würden das historische Erscheinungsbild der Häuserfront am Limmatquai beeinträchtigen. Und seien schlicht eine «Faust aufs Auge».
«Aufhebung der Baubewilligung»
Ende Januar hat sich eine Delegation des Baurekursgerichtes die Situation vor Ort abgeschaut – auch von der gegenüberliegenden Limmat-Seite aus. Am 10. April fällte das Gericht nun den für McDonald's schlechten Entscheid. Dieser hat es in sich. Kurz zusammengefasst: Das Gericht sieht es gleich wie die Rekurrenten. Die Kamine sind zu gross und passen nicht in die historische Umgebung. «Da sich der Mangel nicht auflageweise beheben lässt, führt dies zur Aufhebung der Baubewilligung» heisst es im Entscheid, der Blick vorliegt.
Konkret hält das Gericht fest, dass «die Kamine vom öffentlichen Raum aus sichtbar sind, wenn auch nur (aber immerhin) in einem schmalen Sichtbereich». Zudem haben laut Gericht «Bauvorhaben auch von nicht öffentlichen Standorten aus betrachtet den gestalterischen Anforderungen zu entsprechen». Und die Kamine wirkten «störend».
Die Gerichtsgebühr von 6200 Franken werden der Stadt Zürich und McDonald’s auferlegt. Zudem erhalten die Rekurrierenden je eine Umtriebsentschädigung von 2000 Franken. McDonald's hat nun 30 Tage Zeit, den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
McDonald's weiss von nichts
Am Sitz von McDonald's in Crissier VD ist man erstaunt. «Weder McDonald’s Schweiz noch unsere Rechtsvertretung haben bislang eine Mitteilung des Baurekursgerichts des Kantons Zürich erhalten», sagt ein Sprecher zu Blick. «Entsprechend sind wir äusserst überrascht, dass entsprechende Informationen bereits in den Medien kursieren, bevor sie den beteiligten Parteien zugestellt wurden.»
Man warte auf eine Information des Baurekursgerichts. Und werde diese dann sorgfältig prüfen und die nächsten Schritte festlegen. Der Sprecher fügt an: «Ein Gutheissen des Rekurses würde uns überraschen, da das Baugesuch im Vorfeld umfassend geprüft und bewilligt wurde.» Man habe den Dialog mit der Nachbarschaft aktiv gesucht und konkrete Anliegen ins Betriebskonzept aufgenommen. «Dass sich einzelne Anwohner diesem Austausch von Beginn an entzogen haben, bedauern wir», so der Sprecher weiter.