Darum gehts
- Die Albanisch-Islamische Gemeinschaft Altendorf plant im Dorf Siebnen SZ ein islamisches Kulturzentrum
- Dafür will sie das traditionsreiche Läuffer-Haus erwerben
- Die Standortgemeinde Schübelbach will für den Kauf wegen möglicher Auslandseinflüsse eine offizielle Bewilligung und hat Beschwerde eingereicht
Sinan Sadriu (42) ist frustriert. Der Präsident der Albanisch-Islamischen Gemeinschaft (AIG) Altendorf will zusammen mit seinem Verein im Läuffer-Haus in Siebnen SZ ein islamisches Kulturzentrum einrichten – inklusive Moschee, aber ohne Minarett oder andere äussere bauliche Veränderungen. Doch der Standortgemeinde Schübelbach SZ passt das Vorhaben nicht, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
Die Gemeinde hat Beschwerde gegen einen Entscheid des Schwyzer Volkswirtschaftsdepartements eingereicht. Dieses kam zum Schluss, dass der Immobilienkauf durch die AIG nicht bewilligungspflichtig ist.
Gemeinde vermutet ausländische Geldquellen
Die Gemeinde sieht das anders: Religiöse Bauten seien im Baureglement speziell geregelt, der Erwerb müsse geprüft werden. Zudem müsse geklärt werden, ob beim Kauf «Personen im Ausland eine beherrschende Stellung innehaben» könnten. Das versteht Sadriu nicht. Gegenüber der Zeitung erklärt er, dass die Finanzierung ausschliesslich von der lokalen albanisch-schweizerischen Arbeiterklasse getragen werde. Die AIG erhalte weder vom Schweizer Staat noch aus dem Ausland Unterstützung. Eine Stellungnahme des Volkswirtschaftsdepartements würde dies bestätigen.
Trotzdem: «Die Vermutungen bestehen nach wie vor», sagt eine Sprecherin der Gemeinde zu Blick. Da es sich um ein laufendes Verfahren handle, wolle man sich nicht näher dazu äussern. Weitere Fragen zur Finanzierung will auch Sadriu gegenüber Blick nicht beantworten. Der lokale AIG-Präsident befindet sich zurzeit auf Tauchstation – mehrere Kontaktversuche laufen ins Leere.
Die Gemeindesprecherin kündigt zudem an, dass Schübelbach im Falle eines Kaufs in zweiter Instanz offiziell prüfen werde, ob die Nutzung als Kulturzentrum zulässig ist. Ob sie prinzipiell gegen das Vorhaben ist, will sie gegenüber dem «Boten der Urschweiz» nicht beantworten.
Auch auf die Nachfrage von Blick, was konkret für oder gegen ein Kulturzentrum im Dorf spricht, weicht die Gemeinde aus: «Bei einer Umnutzung einer Liegenschaft wird von Amtes wegen geprüft, ob die angedachte Nutzung rechtskonform ist», heisst es lediglich. Nun muss der Schwyzer Regierungsrat entscheiden, ob überhaupt eine Bewilligungspflicht besteht.