Handy-Usern Suchmaschine aufgezwungen?
Weko ermittelt gegen Tech-Riese Google

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission prüft, ob die Abschaffung der «Choice Screen»-Funktion in der Schweiz gegen das Kartellgesetz verstösst. Smartphone-Nutzende können bei Ersteinrichtung keine Suchmaschine mehr selber wählen.
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Die Wettbewerbskommission ermittelt gegen den Tech-Giganten Google.
Foto: IMAGO/Christian Offenberg

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Weko untersucht Googles Abschaffung von «Choice Screen» auf Schweizer Android-Geräten
  • Nutzer können keine Standard-Suchmaschine mehr auswählen, Google ist voreingestellt
  • Über 8 Millionen Schweizer Android-Nutzer möglicherweise betroffen
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Bernadette HoggRedaktorin Wirtschaft

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) nimmt Internet-Riese Google ins Visier: Sie will die Abschaffung der sogenannten «Choice Screen» auf Android-Geräten untersuchen. Die «Choice Screen» soll es den Handynutzern bei der Ersteinrichtung ihres Android-Handys erlauben, sich eine Standard-Suchmaschine selbst auszuwählen.

In der Schweiz hat Google diese Funktion nun abgeschafft, obwohl sie im europäischen Wirtschaftsraum noch verfügbar ist. Heisst: Nutzende in der Schweiz bekommen standardmässig die Suchmaschine Google Search aufgedrückt – anstatt dass sie selbst aussuchen können, welche Suchmaschine sie nutzen wollen.

Unterdrückt Google die Konkurrenz?

Die Weko sieht darin einen möglichen Gesetzesverstoss: Der «Choice Screen» ist eigentlich da, damit Nutzer eine Wahl an verschiedenen Suchmaschinenanbietern haben. Ist standardmässig Google Search auf neuen Smartphones eingerichtet, kommen Googles Konkurrenten eventuell nicht mehr zum Zug. «Durch die Abschaffung dieser Funktion könnte die Sichtbarkeit von Suchmaschinen, die mit Google konkurrieren, bei der Einrichtung des Geräts eingeschränkt und damit die Markteintrittsbarrieren erhöht werden», schreibt die Weko.

Zunächst läuft eine Vorabklärung, ob eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Kartellgesetzes vorliegt.

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