Darum gehts
- Zürcher Gastronom Michel Péclard verliert Rechtsstreit gegen Hotelier in Graubünden
- Péclard sieht Gerichtsentscheid als Angriff auf Investitionssicherheit in der Schweiz
- Gastronomen müssen 220'000 Franken plus 250'000 Franken Anwalts- und Prozesskosten zahlen
Der Zürcher Gastro-König Michel Péclard (57) geht mit dem Obergericht in Chur hart ins Gericht: «Als Aussenstehender wird man dort nicht fair behandelt», sagt er gegenüber der «NZZ am Sonntag». Fünf Jahre lang sorgte Péclard und sein Geschäftspartner Florian Weber (41) in einem Rechtsstreit gegen den Unternehmer Götz Bechtolsheimer (47) für Aufsehen, wie die Zeitung berichtet.
Péclard und Weber pachteten 2015 die Alphütte «Alpenblick» in Arosa GR und renovierten sie. Die Kosten teilte man sich mit dem Eigentümer auf. Die Gastronomen statteten die Hütte im Inneren zudem mit Investitionen von 450'000 Franken komplett neu mit Mobiliar aus. Aus Sicht von Péclard war das «Alpenblick» die perfekte Ergänzung zu seinen Betrieben am Zürichsee. So wollte er einem Teil seines Personals Ganzjahresstellen anbieten: im Sommer am Zürichsee, im Winter in Arosa.
Mobiliar abtransportiert
Doch der Plan ging nicht auf: Die kurze Wintersaison reichte gemäss den Gastronomen nicht für einen profitablen Betrieb. Und auch ihr Personal konnte dem Ortswechsel nach Arosa im Winter wenig abgewinnen. Sie kündigten den Pachtvertrag 2020 fristgerecht auf und wollten Bechtolsheimer das Mobiliar verkaufen. Dann geriet die Situation ausser Kontrolle.
Der Eigentümer argumentierte, dass alles in der Hütte ihm gehöre. Mit einer superprovisorischen Verfügung wollte er verhindern, dass Péclard und Weber das Mobiliar, wie angekündigt, mitnehmen. Gemäss Péclard traf diese jedoch zu spät ein, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Die beiden hatten das Inventar mit Lastwagen abtransportieren lassen.
Gastronomen mussten 220'000 Franken zahlen
Das hätten sie nicht tun dürfen, hat das Bündner Obergericht nun entschieden – und fällte damit gar ein schärferes Urteil als die Vorinstanz. Das Inventar sei Mietgegenstand geworden. Sie hätten das Inventar also quasi mitgemietet. Péclard und Weber mussten Bechtolsheimer 220'000 Franken zahlen. Hinzu kommen Anwalts und Prozesskosten von rund 250'000 Franken.
Mit einem solchen Entscheid haben die Gastronomen nicht gerechnet: Ein von ihnen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten einer Professorin der Universität Zürich war noch zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen. Auf einen Weiterzug ans Bundesgericht haben die Gastronomen verzichtet.
Péclard sieht den Gerichtsentscheid als einen Angriff auf die Investitionssicherheit in der Schweiz. «Ich würde nicht mehr in Graubünden einen Betrieb aufmachen. Oder wenn, dann nur mit Gerichtsstand Zürich», sagt er gegenüber der «NZZ am Sonntag». Aus seiner Sicht hat das Gericht im Sinn eines grossen Arbeitgebers im Kanton Graubünden entschieden.
Bechtolsheimer liess eine Anfrage der Zeitung zum Gerichtsfall unbeantwortet.