Darum gehts
- Breel Embolo darf wegen Esta-Problemen nicht in die USA einreisen
- Vorstrafen können Reisegenehmigung blockieren, Visum wird dann erforderlich
- Reise in bestimmte Länder führt zum dauerhaften Esta-Ausschluss
Die Fussballnati ist ohne Stürmerstar Breel Embolo (29) in die USA geflogen. Das Problem: Seine elektronische Reisegenehmigung (Esta) muss nochmals abgeklärt werden – und ohne Visum oder Esta ist die Einreise nicht möglich.
Blick hat mit mehreren Reiseexperten darüber gesprochen, in welchen Fällen eine Esta nochmals geprüft wird.
Tippfehler im Antrag
Ein Grund kann ein fehlerhaft ausgefüllter Esta-Antrag sein. Eine Esta ist für zwei Jahre gültig. Liegt keine gültige Reisegenehmigung vor, muss ein neuer Antrag ausgefüllt werden. Es kann vorkommen, dass die automatisierte Erstprüfung dabei einen Fehler beim Ausfüllen nicht entdeckt – dieser dann aber nach dem Check-in am Flughafen plötzlich aufploppt. In diesem Fall blockiert das System die Freigabe.
Straftat kann zum Problem werden
Beim Ausfüllen des Antrags muss angekreuzt werden, ob man jemals für ein Verbrechen verhaftet oder verurteilt wurde, bei dem eine Person oder Sache «schweren Schaden» genommen hat. Doch was fällt darunter und was nicht? Die Grenzen sind nicht wirklich trennscharf. Gewisse Straftaten wie eine schwere Körperverletzung führen zur Ablehnung des Antrags. Dann muss man ein Visum beantragen.
Nati-Star Embolo ist seit April rechtskräftig wegen mehrfacher Drohung verurteilt. Bei einer Drohung ist der genaue Wortlaut des Urteils entscheidend dafür, ob es zu einem Esta-Ausschluss kommen kann. Die US-Behörden können bei der Auslegung recht streng sein. Ob das Urteil zur erneuten Prüfung von Embolos Esta-Antrag geführt hat, ist derzeit jedoch unbekannt.
Bei schwerwiegenden Verurteilungen gilt: Ein bereits bewilligtes Esta wird ungültig. Reist man trotzdem mit dieser Esta, droht eine lebenslange Sperre für Reisen in die USA.
Bei leichten Vergehen muss kein neues Esta beantragt werden. Als solche gelten häufig Urteile, die zu Geldstrafen geführt haben. Es bestehen trotzdem Risiken: Taucht die Verurteilung auf einer neuerlichen US-Reise beim Check im System auf, kann dies zu Problemen wie einer Verzögerung oder Ablehnung der Esta führen.
Ausschluss bei gewissen Reisezielen
Wer seit dem 1. März 2011 eines der folgenden Länder besucht hat, ist dauerhaft von der Esta-Einreise ausgeschlossen: Iran, Irak, Libyen, Nordkorea, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Das gilt seit dem 12. Januar 2021 auch für Menschen mit einem Aufenthalt in Kuba. In diesen Fällen muss auf der US-Botschaft in Bern ein Visum beantragt werden. Das gilt auch für Leute, die in den USA arbeiten wollen oder einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen.