Darum gehts
- Zunahme gefährlicher Gegenstände im Gepäck am Flughafen Zürich
- Trend zu mehr Elektronik und Akkus führt zu Sicherheitsrisiken
- 2024 wurden 140'000 Gefahrengüter aus aufgegebenem Gepäck entfernt
Diese Zahlen geben einem zu denken: Am grössten Schweizer Flughafen in Kloten ZH werden jedes Jahr mehr Gefahrengüter wie Feueranzünder oder Akkus aus dem Gepäck der Reisenden entnommen. 2024 wurden rund 140'000 solche in der Aviatik-Sprache «Dangerous Goods» genannte Gegenstände aus abgegebenem Gepäck gefischt. Weitere 40'000 werden aus dem Handgepäck entfernt.
Vor allem im aufgegebenen Gepäck erhöhte sich die Anzahl dieser gefährlichen Gegenstände deutlich, wie der Flughafen Zürich in einer Mitteilung schreibt. Gerade jetzt in der Hochsaison während den Sommerferien müssten den Reisenden viele Gegenstände abgenommen werden.
Trend zu mehr Elektronik
Grund dafür ist unter anderem der Trend zu immer mehr mitgeführten Batterien, Powerbanks und Akkus sowie Mobilitätshilfen aufgrund des technologischen Wandels hin zu akkubetriebenen Geräten. Auch der generelle Trend zu mehr Elektronik und die Zunahme von Freizeitreisenden trügen zum Anstieg bei.
Wichtig: Dangerous Goods sind nicht zu verwechseln mit sogenannten «Prohibited Items» (deutsch: verbotene Gegenstände) wie Scheren oder Taschenmesser. Letztere sind zwar im Handgepäck verboten, gelten jedoch nicht als Gefahrgut im rechtlichen Sinne. Sie dürfen in der Regel im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden. Dangerous Goods sind aufgrund ihrer chemischen oder physikalischen Eigenschaften von sich aus gefährlich – und deshalb verboten.
Im Handgepäck werden am Flughafen Zürich besonders häufig Feuerzeuge und Streichhölzer (nur eines pro Person erlaubt) abgenommen sowie Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen. Im aufgegebenen Gepäck müssen vor allem lose Batterien, Akkus, Powerbanks, Feuerzeuge, E-Zigaretten sowie elektronische Geräte und Mobilitätshilfen wie E-Trottinette oder E-Kinderwagen entfernt werden.
Der Flughafen begründet die strikte Haltung: «Alle diese Gegenstände können beim Transport im Flugzeug grundsätzlich ein Sicherheitsrisiko darstellen – sei es durch Hitzeentwicklung, Entflammbarkeit, Beschädigungen oder chemische Reaktionen.»