Nach Vorwürfen von Missständen in verschiedenen Betrieben eines Fleischverarbeiters werden nun die Kontrollen des St. Galler Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zum Thema. In einem Vorstoss wird gefragt, ob es dafür ausreichend Personal gibt.
«Blick» hatte anfangs Juli auf der Basis von anonymen Aussagen ehemaliger Mitarbeitenden über angebliche Missstände in den Fleischfachmärkten von Carna Center berichtet. Unter anderem sei das Ablaufdatum von Fleisch manipuliert worden oder es sei Ware aus Osteuropa als Schweizer Fleisch verkauft worden,
Die Carnapartner AG wehrte sich danach in einem Communiqué gegen «falsche und in äusserstem Masse geschäftsschädigende Vorwürfe». Um alle Zweifel auszuräumen, werde eine Beratungsfirma mit einem unabhängigen Gutachten und der sofortigen Überprüfung der Geschäftsstellen beauftragt.
Die Firma verwies auf die Lebensmittelkontrolle des Kantons St. Gallen. Ihre Filialen seien periodisch und ohne Voranmeldung kontrolliert worden. Aktuell und in der Vergangenheit habe es keine Beanstandungen der in den Medienberichten «geltend gemachten Art» gegeben, so das Unternehmen.
«Skandal trotz Kontrollen möglich»
Die Rolle der kantonalen Kontrolleure ist nun Thema eines neuen Vorstosses von Kantonsrat Meinrad Gschwend (Grüne). Der jüngste Fall verunsichere die Konsumentinnen und Konsumenten, das Vertrauen in die Fleischbranche gehe verloren, heisst es darin. Leidtragende seien jene Metzgerei- und Landwirtschaftsbetriebe, die auf Tierwohl und hohe Qualität setzten.
Gschwend verwies auf die Staatswirtschaftliche Kommission, die kürzlich festgehalten habe, die notwendigen Kontrollen erfolgten regelmässig und risikobasiert. «Und doch war der jüngste Skandal möglich.»
Im Kanton gibt es 6000 Lebensmittel- und rund 5000 Primärproduktionsbetriebe. Der Parlamentarier will von der Regierung wissen, ob das Amt personell so aufgestellt sei, «dass es die erforderlichen Kontrollen tatsächlich bewältigt kann».
Den Medien sei im aktuellen Fall die Akteneinsicht verweigert worden. «Bestehen schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen, die das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen?», fragt Gschwend.