Bergrettung kann teurer werden
Wann du die Kosten für den Rega-Einsatz selber zahlen musst

In den Schweizer Bergen müssen immer mehr Wanderer gerettet werden – oftmals rückt dann die Rega mit ihren Helis aus. Wer doppelt Pech hat, muss den Einsatz aus eigener Tasche zahlen.
Publiziert: 07.08.2025 um 10:28 Uhr
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Aktualisiert: 09:04 Uhr
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Schon 440-mal musste die Rega in diesem Jahr wegen Berg- und Wanderunfällen ausrücken.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

  • Bergwandern: Mehr Rettungseinsätze und unerwartete Kosten für Wanderer
  • Unversehrte müssen Rettungskosten selbst tragen, Krankenkassen übernehmen nur bei Erkrankungen
  • Rega-Einsätze 2025: 440-mal wegen Berg- und Wanderunfällen ausgerückt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Nicole Müller
Beobachter

Im Würgegriff des Berges: Auf irgendeinem Gipfel auf 4000 Höhenmetern, der eisige Wind wird stärker, langsam wird es Nacht. Die Beine wollen keinen Schritt mehr tun, es geht weder vor noch zurück. Die Chancen, bis am nächsten Morgen zu überleben? Ungewiss. 

In solchen Situationen landen immer mehr Wanderbegeisterte – und rufen Rettungsdienste wie die Schweizerische Rettungsflugwacht (Rega). Schon 440-mal musste sie 2025 wegen Berg- und Wanderunfällen ausrücken.

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Im hochalpinen Gelände sind es mehr als doppelt so viele Einsätze wie letztes Jahr, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Oft haben die Betroffenen die Tour schlecht geplant oder ihre Ausdauer überschätzt. Manchmal sind sie auch nicht richtig ausgerüstet – oder leichtsinnigerweise trotz schlechten Wetterprognosen losgezogen.

Wer unversehrt ist, zahlt selber

Wer zahlt eigentlich, wenn Bergsteigerinnen gerettet werden müssen? Schliesslich kostet es im Schnitt 4500 Franken, wenn ein Rega-Helikopter kommen muss. Falls es zusätzlich Bergretter braucht, wird es teurer. Bei aufwendigen Aktionen mit vielen Einsatzkräften steigt die Summe rasch auf mehrere Zehntausend Franken.

Was viele nicht wissen: Die Schweiz ist zwar das Land der Überversicherten. Doch was alpine Exkursionen angeht, besteht eine tiefe Gletscherspalte. Wer auf einen Berg steigt, es aus eigener Schuld aber nicht mehr runterschafft, muss die Rettungskosten selber tragen. Selbst wenn Todesgefahr bestanden haben sollte: Wenn man unversehrt ist, kommt eine gesalzene Rechnung auf die Wanderer zu. 

Herzinfarkt auf dem Gipfel

Anders sieht es aus, wenn eine Wanderin akut erkrankt. Wer zum Beispiel einen Schwächeanfall, einen Hirnschlag oder einen Herzinfarkt erleidet, bleibt nicht auf allen Kosten sitzen.

Bei medizinisch notwendigen Rettungsaktionen im Inland übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Hälfte der Kosten. Allerdings höchstens 5000 Franken pro Jahr. Und fürs Ausland braucht es eine Zusatzversicherung

Wagemut zahlt sich nicht aus

«Glück» hat, wenigstens in finanzieller Hinsicht, wer verunfallt – also stolpert, ausrutscht oder stürzt und sich dabei verletzt. Zumindest dann, wenn er gegen Nichtberufsunfälle versichert ist. Dann trägt die Unfallversicherung grundsätzlich alle Kosten. 

Sie kann ihre Leistungen allerdings bis auf die Hälfte kürzen. Und zwar wenn die Versicherten ein sogenanntes Wagnis eingegangen sind. Das heisst: Sie haben sich einer besonders grossen Gefahr ausgesetzt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand auf einen Berg steigt und dabei alle Regeln und Vorsichtsgebote missachtet.

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Und was ist mit der Rega-Gönnerschaft?

Wer weder krank ist noch einen Unfall hatte, kann hoffen, dass er den Jahresbeitrag von 40 Franken an die Rega gezahlt hat. Das Geld ist zwar nichts als eine Spende, und die Rega betont: «Die Rega-Gönnerschaft ist weder eine Mitgliedschaft noch eine Versicherung, und es gibt keinen Rechtsanspruch auf Rettungsflüge.» 

Aber die Rega übernimmt die Kosten für Einsätze, die sie selbst organisiert oder fliegt, wenn keine Versicherung einspringt. Dazu gehören Kosten für Einsätze in der Schweiz, Ambulanzflüge aus dem Ausland sowie Suchaktionen. Das gilt auch bei Einsätzen von anderen Luftrettungsorganisationen wie Air Zermatt und Air-Glaciers. Nicht dazu zählt die Alpine Air Ambulance.

Die Rega rettet auch Nichtgönner, aber sie müssen die Rechnung selber bezahlen. 

Personen-Assistance

Eine Variante ist auch eine Reiseassistance-Versicherung. Sie bezahlt unter anderem medizinisch begleitete Rückflüge in die Schweiz. Die Leistungen unterscheiden sich aber stark, man muss die allgemeinen Versicherungsbedingungen studieren.

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