Das Walliser Bergdorf Blatten ist nicht mehr: Sämtliche Gebäude liegen unter Geröll begraben oder versinken in den Fluten der gestauten Lonza. Wer kommt für den Schaden auf?
In der Schweiz werden Schäden durch Erdrutsche, Bergstürze und ähnliche Naturereignisse als Elementarschäden eingestuft. Die Gebäudeversicherung ist die zentrale Versicherung, die solche Schäden abdeckt.
Eine Wohngebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen der Schweiz obligatorisch. Eigentümer von Stockwerkeigentum, Häusern und Liegenschaften müssen demnach die kantonale Gebäudeversicherung nutzen. Einige wenige Kantone überlassen die Wahl der Immobilienversicherung und des Versicherers aber den Eigentümern.
In vier Kantonen ist die Gebäudeversicherung noch nicht einmal obligatorisch: Ausgerechnet im Wallis, dazu auch in Genf, im Tessin und in Appenzell-Innerrhoden. Hier dürfen Immobilienbesitzer also frei entscheiden, ob sie eine Gebäudeversicherung abschliessen, in welchem Umfang und bei welchem Anbieter.
Die Hilfskette kommt in Gang
Wer in Blatten keine Gebäudeversicherung abgeschlossen hatte, müsste jetzt folglich sämtliche Reparatur- oder Wiederaufbaukosten aus eigener Tasche zahlen.
Der Walliser Staatsrat und frühere CVP-Chef Christophe Darbellay (54) geht allerdings davon aus, dass die allermeisten Gebäude und Betriebe in Blatten versichert sind: «Sonst kriegen sie von Banken kein Geld.»
Darüber hinaus verspricht er: «Wir lassen niemanden im Stich.» Etwa im Fall, dass ein Gebäude unterversichert wäre. Ist ein Gebäude zum Zeitwert versichert, wäre nur der Wert zum Zeitpunkt der Schätzung versichert. Doch wie lässt sich jetzt noch eine Schätzung vornehmen?
Darbellay verweist zudem auf Hilfe durch karitative und andere helfende Institutionen. Zum Beispiel leistet der Schweizerische Elementarschädenfonds Beiträge an nicht versicherbare Schäden, die durch unvorhersehbare Naturereignisse verursacht werden. Ein kantonaler Spezialfonds im Wallis gewährt den Opfern von nicht versicherbaren Schäden eine zusätzliche Hilfe zum Schweizerischen Hilfsfonds. Und der Walliser Staatsrat kann von Fall zu Fall die Gewährung einer ausserordentlichen Finanzhilfe bei Katastrophen beschliessen.