Aus Angst um Job
Zwei Drittel der Schweizer arbeiten auch in den Ferien

Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer greifen auch in den Ferien zum Arbeitslaptop, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Dabei werden sie häufig von ihren Arbeitgebern kontaktiert. Der Präsident von Travailsuisse warnt vor den Folgen mangelnder Erholung.
Publiziert: 29.07.2025 um 19:01 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2025 um 20:01 Uhr
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In den Ferien einfach nur die Füsse hochlagern? Das hört sich für viele zu schön an, um wahr zu sein.
Foto: Chris Emil Janssen via www.imago-images.de

Darum gehts

  • Zwei Drittel der Schweizer arbeiten in den Ferien
  • Arbeitgeber kontaktieren Angestellte oft während der Urlaubszeit
  • Jeder achte Arbeitgeber erwartet von den Angestellten, in den Ferien zu arbeiten
  • Präsident des Arbeitnehmerverbands sieht die Zahlen kritisch
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Endlich Sommerferien: Füsse hochlagern, Sonne tanken und dabei den Stress vom Arbeitsalltag gedanklich ganz weit wegsperren. Von wegen! Zwei Drittel der Schweizerinnen und Schweizer greifen in den Ferien mehrfach zum Laptop oder Telefon und arbeiten. Rund ein Viertel der Befragten tut dies sogar regelmässig. Das hat eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Jobportals Indeed ergeben. Das Marktforschungsinstitut Appinio hat dafür je 250 Männer und Frauen im Alter von 18 bis 65 Jahren befragt.

Die Gründe für die Ferienarbeit liegen gemäss Umfrage vor allem beim Arbeitgeber: Fast jeder zweite Befragte gibt an, bereits in den Ferien zu beruflichen Themen kontaktiert worden zu sein. Etwa jeder Achte sagt, dass die Vorgesetzten sogar explizit von ihnen erwarten, während den Ferien jederzeit auf der Arbeit einzuspringen.

Angestellte verspüren Druck

Auch die schwächelnde Konjunktur in einigen Branchen leistet ihren Beitrag: So empfinden zwei von fünf Befragten aus wirtschaftlichen Gründen Druck, sich auch in den Ferien mit ihrem Job zu beschäftigen. Viele geben an, die Situation auf der Arbeit heute aufmerksamer zu verfolgen als früher. Ganz abzuschalten und sich zu entspannen fällt ihnen schwer – auch aus Sorge um den Job.

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Ein Teil der Angestellten packt entsprechend von sich aus in den Ferien an oder will zumindest jederzeit erreichbar sein. Fast jeder Fünfte macht dies aber auch gerne, wie sie sagen.

Hohe Zahlen sind «bedenklich»

Adrian Wüthrich (45) zeigt sich überrascht über den hohen Anteil der Beschäftigten, die ihre Arbeit mit in die Ferien nehmen. «Dass so viele Angestellte in ihren Ferien von ihren Arbeitgebern kontaktiert werden, ist bedenklich», sagt der Präsident von Travailsuisse, dem Dachverband der Arbeitnehmenden in der Schweiz. «Die Ferien sind zur Erholung da», ergänzt er.

In der Schweiz dürfen Arbeitgeber ihre Angestellten grundsätzlich nicht in den Ferien kontaktieren, damit sie arbeiten. Das fällt unter die Fürsorgepflicht. Eine Ausnahme sind dringende betriebliche Notfälle. «Unternehmen, die von ihren Angestellten die Erreichbarkeit sogar verlangen, handeln illegal», so Wüthrich. «Travailsuisse fordert von den Arbeitgebern, sich an die Regeln zu halten.»

«Hilft weder den Beschäftigten noch den Firmen»

Doch was, wenn die Beschäftigten aus Sorge um ihren Job zum Laptop greifen? «Dann müssen die Arbeitgeber ihre Belegschaft beispielsweise anweisen, ihre Ferien zur Erholung zu nutzen. Studien zeigen, dass man sich erst bei einer zweiwöchigen Auszeit körperlich und mental richtig erholen kann», so der Arbeitnehmerpräsident. Damit sich die Beschäftigten nicht zu sehr von der Angst um ihren Arbeitsplatz antreiben lassen, empfiehlt er regelmässige Weiterbildungen. Die Politik und die Unternehmen müssten die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen.

Zudem sollten die Angestellten auch auf freiwillige Arbeit während der Ferien verzichten. «Fehlt die Erholung, hilft das am Ende weder den Beschäftigten noch der Firma», so Wüthrich.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband verweist auf Anfrage auf die Fürsorgepflicht. «Für die Arbeitgeber ist klar: Die Ferien dienen der Erholung.» Deshalb sei etwa eine funktionierende Stellvertreterregelung wichtig, um Ansprechbarkeit und Aufgaben auch während der Abwesenheit sicherzustellen und die Kontaktaufnahmen bestmöglich zu verhindern.

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